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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-24 · Heft 8 (24.2.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 8 (24.2.1899)
Date
1899-02-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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63. Jahrgang. Nr. 8. CtTtC Berlin, 24. Februar 1899. Zeitung des Audenthums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner 8*. Ludwig PHUippson-iSonn. Verlags-ErpeLrtion: Gerlin, Jerufalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacteurr Gustav Karpeles. Leitartikel r Die Berliner Rabbinerwahl. — Die Woche. — Brief aus Oesterreich. — Echo. Bon Jda Oppenheim.-- Ein unbekanntes Schriftstück Gabriel Rießers. Von Prof. Dr. L. Geiger. — Friedrich der Große und der rumänische Jude. Von Henriette Hirschberg. — Das Licht als Metapher in der Bibel. I. Von Dr. M. Gü de mann. — Feuilleton r Die Rose von Saron. XXXIV. — Den Eltern zum Purimseste. Von Gustav Jacobsohn. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten; Berlin, Oftrowo, Breslau, Oppeln, Camen i. Wests., Heilbronn, Wien, Jerusalem. — Bon Nah und Fern. — Miseellen. Die Berliner Uabbinerwahl. f Verl in, 22. Februar. ie Angelegenheit der Wahl eines Rabbiners für die große jüdische Gemeinde zu Berlin ist in ein Stadium gerückt, welches auch weitere Kreise lebhaft interessirt. Seit drei Jahren sucht die ad hoc gewählte Kommission einen geeigneten konservativen Rabbiner in allen Ecken und Enden des großen deutschen Vaterlandes. Und regelmäßig verkünden die Blätter, die sich mit solchen Dingen befassen, wenn die verehrliche Komniission sich irgendwo wieder einmal einen Korb geholt hat. Die Sache ist bereits bis zu einer gewissen Komik gediehen und bietet reichen Stoff zu boshaften oder abschätzigen Urtheilen. Es erscheint deshalb angemeffen, die Frage etwas gründlicher zu besprechen. An sich erscheint es ja sehr seltsam, daß ein so begehrenswerther Posten nicht besetzt werden kann, weil alle Diejenigen, welche für diesen in Frage kommen, bisher abgelehnt haben, dem Rufe der größten Gemeinde Folge zu leisten. Sollte wirklich unter sämmtlichen Rabbinern Deutschlands nicht einer sein, der den Anforderungen entspräche, die man an einen Rabbiner in Berlin zu stellen berechtigt ist? Eine solche geringe Meinung wird wohl nicht einmal Max Nordau von den Rabbinern haben. Es muß also irgendwo in der Rechnung ein Fehler sein. Wenn wir nun die Liste der Männer durchgehen, die bisher in Frage kamen, so ergiebt sich für den in die Berhältniffe eingeweihten Beurtheiler schon aus der bunten Zusammensetzung dieser Liste ein bestimmtes Resultat: Man war sich nämlich darüber nicht klar, was man von dem neuen konservativen Rabbiner zu fordern berufen und berechtigt war! Aus dieser Unklarheit aber entsprangen alle folgenden Jnkonvenienzen. Man kann wohl behaupten, daß nicht zwei von den mehr als zwanzig Rabbinern, deren Namen in dieser Angelegenheit genannt wurden, auf dem Boden der gleichen religiösen Anschauungen stehen. Man hat mit Männern unterhandelt, die das Tragen eines Regenschirms oder eines Taschentuchs am Sonnabend für ein gefährliches Vergehen gegen das Religionsgesetz halten, dann wieder mit anderen, die das Recht ans eine solche Beschränktheit nicht nur für sich in Anspruch nahmen, sondern sogar von sämmtlichen Beamte» der jüdischen Gemeinde forderten, und endlich mit solchen, die, obwohl sie weder das Wiffen noch die Bedeutung der hier amtirenden Rabbiner haben, trotzdem die Prärogative eines Oberrabbiners oder einer Oberaufsicht verlangten. Außerdem wurden noch mit einzelnen Männern Unterhandlungen gepflogen, die in angesehenen, festen und gesicherten Stellungen sind, und von denen man wohl voraussetzen konnte, daß sie diese nicht aufgeben werden, um sich auf einen so schwankenden Boden zu begeben, wieder ist, den die religiösen Parteiverhältnisse hier gegenwärtig bieten. Es herrschte also, wie man sieht, eine völlige Unklarheit oder Unsicherheit darüber, was man von dem neuen Rabbiner zu fordern berechtigt sei, und welchen Wirkungskreis man ihm hier einräumen könnte. Bevor aber über diese beiden Kardinalpunkte nicht Klarheit geschaffen ist, kann und wird die Frage zu einer gedeihlichen Lösung nicht gelangen. Von vornherein kann ein Rabbiner der äußersten Orthodoxie überhaupt nicht in Frage kommen, da für einen solchen hier absolut kein Boden ist. Innerhalb der großen jüdischen Gemeinde zu Berlin existirt die starre Orthodoxie überhaupt nicht, und sie kann deshalb auch keine Vertretung im Rabbinat beanspruchen. Diejenigen Elemente, welche dieser Richtung huldigen, haben sich in der orthodoxen Gemeinde Adaß- Jisroel gesammelt. Dagegen geben wir gern zu, daß auch innerhalb der Großgemeinde gegenwärtig eine Richtung vorhanden ist, deren numerische Bedeutung allerdings weit überschätzt wird, die aber doch mit aller Entschiedenheit eine Reform des Gottesdienstes ablehnt, die die Orgel perhorrescirt und statt des gegenwärtig eingeführten Gebetbuches das alte Siddur wieder Herstellen möchte, und die deshalb den Rabbinern, welche auf dem Boden jener Reformen stehen, nicht die Beaufsichtigung der religiösen Institutionen wie Schechita, Mikwa u. s. w. anvertrauen will, die endlich für ihre Kinder einen Religionsunterricht wünscht, der von den gleichen Anschauungen erfüllt ist. Im Sinne des liberalen Parteiprogramms, das „Gleiches Recht für Alle" lautet, kann dieser Richtung die Berechtigung ihrer Existenz und die Erfüllung ihrer Wünsche nicht abgesprochen werden. Es ist deshalb nicht mehr als billig, wenn ein Rabbiner hierher berufen wird, der innerhalb des Rabbinatskollegiums diesen Anschauungen Rechnung zu tragen hat. Sein Wirkungskreis würde schon nach diesen kurzen Andeutungen ein fest umschriebener sein. Er würde sich auf die beiden Gemeindesynagogen erstrecken, in denen sich keine Orgel befindet und das neue Gebetbuch nicht eingeführt ist. Es läge wohl auch kein Bedenken vor, diesem konservativen Rabbiner die Aufsicht über die oben erwähnten Einrichtungen einzuräumen. — Nun sollte man aber meinen, daß es nicht schwer fallen könnte,

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