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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-02-03 · Heft 5 (3.2.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 5 (3.2.1899)
Date
1899-02-03
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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63. Jahrgang. Nr. 5. Allgemeine Berlin» 3. Februar 1899. eitung öes Audenchums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redacterrr: Gustav Karpeles. Begründet von Nabüintr 9*- Ludwig Philippson-Konn. Verlags-Crpedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. I Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthnms", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosfe, Berlin. Leitartikel r Die Debatte über die jüdischen Lehrkräfte. — Die Woche. — Berlin und Wien. Von Bernhard Traubenberg. — Die Ethik des Judenthnms von Lazarus. IV. Von Dr. C. Selig mann. — Das ägyptische Märchen von den beiden Brüdern. II. Von Georg Ebers. — Feuilleton r Die Rose von Saron. XXXI. — Ein Iom-Kipur bei Anton Rubinftein. Von R. Iljisch. — Kitterarische Mittheilungen. — Briefkasten der Redaktion. Der Gemeindevote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Danzig, Breslau, Magdeburg, Dresden, Bremen, Köln, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Aachen. Nürnberg, Wien, Wilna, Odessa. — Bon Natz und Fern. — Sprechsaal. — Geschäftliche Notizen. Air Debatte über die jüdischen Lehrkräfte. Berlin, 30. Januar. ie wir bereits in der vorigen Nummer mittheilten, ist in der 3. Sitzung des preußischen Abgeordnetenhauses gelegentlich der Etatsberathung die Angelegenheit der jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen Gegenstand einer angeregten Debatte gewesen. Wir erhalten hierzu von einem bewährten nichtjüdischen Schulmanne die folgenden sachlichen Auseinandersetzungen: In seiner Rede im Landtag gab der Herr Minister die Grundsätze bekannt, die für sein Handeln maßgebend gewesen seien. Ein näheres Eingehen auf diese „Grundsätze" erscheint aus mannigfachen Gründen, nicht zuletzt im Hinblick auf die verfassungsmäßig gewährleistete Gleichberechtigung aller Deutschen, wohl am Platze. Der Minister hält die Berliner Gemeindeschulen in demselben Sinne für konfessionelle Schulen „wie alle Schulen im preußischen Staat, die nicht ausdrücklich für paritätische Schulen erklärt worden sind". Aber schon in der nächsten Sitzung konnte Abgeordneter Richter konstatiren, daß nur 24 Berliner Gemeindeschulen einen ausgeprägten konfessionellen Charakter haben; derjenige der übrigen cirka 200 Gemeindeschulen ist mindestens zweifelhaft und kann sich erst nach genauer staatsrechtlicher Prüfung feststellen lasten. Durch eine einfache „Erklärung" können ja bindende Vereinbarungen zwischen Kommunen und Regierung nicht einseitig aufgehoben werden. Als vornehmlichen Grundsatz stellte der Minister den hin. daß er „weit davon entfernt sei, da, wo das Schulintereste gar nicht anders zu befriedigen ist als durch eine paritätische Schule, oder da, wo althergebrachte paritätische Schulen bestehen, die sich bewährt haben, diese etwa anzugreifen; im Uebrigen stehe er einfach auf dem Standpunkt der Verfaffung, die von ihm verlange, die konfessionellen Verhältnisse in den Schulen möglichst zu berücksichtigen." Deni gegenüber erscheint der unaufhaltsame Rückgang der paritätischen und Simultanschulen und im Gegensatz hierzu die Errichtung katholischer und evangelischer Schulen gerade in den letzten Jahren eigenthümlich. Es wäre dringend zu empfehlen, den „Nachgeordneten Organen" besonders in den konfessionell - gemischten Landestheilen, wo die paritätischen Schulen sich trefflich bewähren, von diesem Grundsatz Kenntniß zu geben. Weiterhin versicherte der Minister, in dem Falle der jüdischen Lehrkräfte — wie allezeit — „richtig, gewissenhaft und verfcissniigsgemäß zu handeln; jede Tendenz liege ihm fern, er glaube nur im Sinne der Gerechtigkeit zu handeln". Wie sind aber dann die Vorgänge der letzten Jahre zu verstehen? Von Seiten der Regierung wird immer und immer wieder betont, sie wiffe sich in ihrem Vorgehen gegen die jüdischen Lehrkräfte an den Berliner Gemeindeschulen in völliger Uebereinstimmung mit dem bekannten Falt'schen Erlaß von: 8. Juli 1875. Dieser Erlaß — und das wird Keiner bestreiten — macht die einmal angesiellten jüdischen Lehrkräfte zu ordentlichen Lehrerinnen und Lehrern mit allen Rechten und Pflichten der Ordentlichen Lehrkräfte. Was haben nun die von dem Provinzial- ^chulkollegium der Provinz Brandenburg seit 1895 erlasieneir Verfügungen bewirkt? Die jüdischen Lehrkräfte sind zu Lehrerinnen und Lehrern zweiten Ranges degradirt worden, die neben bcnt jüdischen Religionsunterricht nur unter bestimmten Kautelen noch einige minderwerthige Unterrichtsgegenstände ertheilen, die nur bedingungsweise ein Klaffenordinariat erhalten dürfen, deren Wirken man mit unausgesetztem Mißtrauen verfolgt und einer besonders scharfen Kontrole seitens der Vorgesetzten Behörden unterwerfen zu müffen glaubt. Der Kultusminister erwähnte ferner in seiner Rede, durch das königliche Provinzial-Schulkollegium eine Reihe von Beschwerden erhalten zu haben, worin christliche Eltern, deren Kinder hiesige Gemeindeschulen besuchten, sich darüber beklagten, daß ihre Kinder in Klaffen sich befänden, in denen kein einziges jüdisches Kind, wohl aber eine jüdische Lehrerin wäre, und daß diese jüdische Lehrerin berufen sei, die christlichen Kinder durch alle Klassen der ganzen Gemeindeschule hindurchzuführen. „Nun, dafür", sagte der Herr Minister, „habe ich in der That volles Verständniß gehabt, daß christliche Eltern nicht gerade wünschen können, daß ihre Kinder durch die ganze Schulzeit nur von einer jüdischen Lehrerin erzogen werden, „auch abgesehen von der religiösen Seite". Vor allem hätte unseres Erachtens nach die Richtigkeit dieser Reihe von Beschwerden festgestellt werden müssen, denn noch niemals hat eine jüdische Lehrerin ein christliches Kind durch alle Klassen der Gemeindeschule hindurchgeführt, und — wie schon der Abgeordnete Richter mittheilte — nur in drei Fälle» sist ein Aussteigen der jüdischen Lehrerin mit ihrer Klasse überhaupt vorgekommen. Ob angesichts dieser vereinzelten Fälle ein ausreichender Wrnnd für eine Reihe von Beschwerden vorlag, ob diese Reihe von Beschwerden nicht von einer Seite herrührte, die ganz andere Zwecke und Ziele mit ihrer Beschwerde verfolgte, diese Frage hätte vor allem erörtert werden müffen.

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