Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 63 (1899)
- Issue
- Heft 4 (27.1.1899)
- Date
- 1899-01-27
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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63. Jahrgang. Nr. 4, Krrlin» 27. Jattnar 1893. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Nabüiner 8" Ludwig Phttippson-Vonn. Verlags-Expedition: Verlin, Jerusalemerstr. 48/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Nedaeteur: Gustav Kcrrpeles. I Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3ttf)gtlt* Leitartikel: Die Hohenzollern und die Religionsfreiheit. — Die Woche. — Aus der Berliner Gemeinde. — Die wirthschaftliche Neugestaltung Deutschlands und der Antheil der Inden an derselben. Von Dr. Max Hirsch. — Das ägyptische Märchen von den beiden Brüdern. Von Georg Ebers. — Die Ethik des Judenthums von Lazarus. III. Von Dr. C. Seligmann. — Feuilleton: Die Rose von Saron. XXX. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Aus der Provinz Posen, Schwerin a. W., Bernburg. Köln, Aachen, München, Zweibrücken, Württemberg, Wien, London, New-Bork. — Bon Nnv ttnd Fern. — Gedicht an Herrn Lehrer Heskel zum 70. Geburtstag. — Sprechsaal. - GeschciMiche Notizen. Die Sohemollern und die Religionsfreiheit Zum 27. Januar. Berlin, 25. Januar. s ist längst von allen einsichtigen Historikern anerkannt worden, daß das große Prinzip der religiösen Duldung öder der Religionsfreiheit einer der mächtigsten Faktoren gewesen ist, welche die große Entwickelung Preußens gefördert haben. Es ist aber gleichwohl sehr verdienstlich, daß ein angesehener moderner Rechtslehrer, Geheim-Rath Professor Dr. Philipp Zorn in Königsberg, diese wichtige geschichtliche Thatsache der gegenwärtigen Generation in einer lesenswerthen Schrift „Die Hohenzollern und die Religionsfreiheit" wieder in Erinnerung gebracht Hai. „Kein Staat hat so viel für die Durchführung dieser hohen Idee gethan als unser preußischer Hohenzollernstaat. Der preußische Staat war geradezu der Bannerträger der religiösen Duldung in der Geschichte der Menschheit." Mit diesem Satz leitet Zorn seine interessanten Untersuchungen ein. Er hält es demnach für einen „fast unbegreiflichen historischen Jrrthum", wenn man allgemein geglaubt und gesagt hat, daß die französische Revolution in dieser Frage den Wendepunkt in der Geschichte der Menschheit darstelle, daß mithin Frankreich der Bannerträger der Idee religiöser Duldung für die Welt geworden sei. In den ersten Jahrzehnten nach dem Auftreten Martin Luthers gehörte Brandenburg ja nicht zu den deutschen Territorialmächten, die die Sache des kühnen Reformators zu der ihrigen gemacht hatten. Brandenburg hat also keinen Antheil an den grundlegenden Ereignissen der Reformation. Seit aber diese 1539 durch Joachim H. hier eingeführt worden, stand Brandenburg unbeugsam zur evangelischen Sache und übernahm sogar bald die Führung derselben. Gleichwohl heißt es schon in der ersten Kirchenordnung des 16. Jahrhunderls: „Ist aber Jemand des eigensinnigen Gemüthes oder, wie Paulus sagt, zänkisch, der sich dieser Unserer christlichen Ordnung zu vergleichen nicht gedenkt, dem wollen Wir also hiermit gnädiglich erlaubt haben, sich an die Oerter zu begeben, da er seines Gefallens gebühren möge." Es ist «in verhängnißvoller Jrrthum, zu glauben, daß der westfälische Friede, der ja den Evangelischen volle Gleichberechtigung mit den Katholiken zugesichert, damit ein der heutigen Parität entsprechendes staatsrechtliches Verhältniß geschaffen habe. Dies war durchaus nicht der Sinn jenes großen Friedenswerkes. Die Völker waren eben damals noch nicht reif für die große Idee uneingeschränkter religiöser Duldung. Es ist ein Ruhmestitel in der Geschichte der Hohenzollern, daß Brandenburg-Preußenschon seit Anfang des 17. Jahrhunderts in dem allgemeinen System des Religionsrechtes eine besondere, den allgemein herrschenden Prinzipien entgegengesetzte Stellung eingenommen hat. Als im Jahre 1613 Kurfürst Johann Siegismund zum reformirten Glauben übertrat, da verzichtete er auf die Vorstellung der Stände hin auf jenes engherzige Reformationsrecht und beließ fein Land beim lutherischen Glauben. Dadurch war zum ersten Mal jenes Recht, das den Fürsten gestattete, über den Glauben ihrer Unterthanen zu verfügen wie über einen Rock, den man an- und auszieht, aufgegebm: „In dunkler Zeit ein Helles Leuchtfeuer der Zukunft." Diese Stellung haben die Hohenzollern allezeit heilig bewahrt. Aus einem Erlaß des großen Kurfürsten vom 26. November 1645 citirt Zorn ein großes und merkwürdiges Wort: „Wir seiend Gott Lobdes Verstandes, daßWirUns über dieGewissen Unserer Unterthanen keines Jmperii anmaßen, sondern dasselbige Gott allein anheimstellen." Als der große Kurfürst den vor dem französischen Glaubensfanatismus sich flüchtenden Hugenotten eine Freistatt gewährte, gab er ihnen auch die ausdrückliche Garantie, daß sie ihr külviNisches Bekenntniß und ihre selbständige kirchliche Organisation beibehalten dürfen. Später korrespondirte er wiederholt mit dem Kurfürsten von Sachsen über eine „vollkommene Vereinigung und Harmonie beider Konfessionen". Aber noch viel bedeutungsvoller als diese Toleranz evangelischer Fürsten gegen ein immerhin evangelisches Bekenntniß ist das von den Hohenzollern zum ersten Mal in der ganzen Weltgeschichte gegebene Beispiel religiöser Duldung eines evangelischen Staates gegen die Juden und gegen den katholischen Glauben zu einer Zeit, wo von Toleranz katholischer Fürsten gegen den evangelischen Glauben noch Jahrhunderte lang keine Rede war, nämlich: Die Anerkennung des Toleranzprinzips in den Ländern der jülichschen Erbschaft und in dem ehemaligen Ordenslande Preußen. Und was noch wichtiger Ist: ^Größer als der Ruhm, daß die Hohenzollern Toleranz gewährten, ist der Ruhm, daß sie die Toleranz bewahrten". So waren die clevischen Lande und das Ordenslaiid Preußen unter der Herrschaft der Hohenzollern die ersten Freistätten religiöser Toleranz in Deutschland, ja in der ganzen Welt geworden, und sie