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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1899-01-13 · Heft 2 (13.1.1899) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
63 (1899)
Issue
Heft 2 (13.1.1899)
Date
1899-01-13
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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63. Jahrgang. Nr. 2. Berlin» 13. Januar 1899. Zeitung des Audentbums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Begründet von Rabbiner Bv LuLrvig Phttippson-Vonn. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 48/49. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redaetenr: Gustav Karpeles. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Inhalt. Leitartikel: Gleiches Recht sür Alle. - Die Woche. — Ueber die Vorbildung des jüdischen Lehrers. Von Dr. I. Gutmann. — Die Anfänge des Antisemitismus in Deutschland. Von Dr. Adolph Ko Hut. — Sind die Engländer Juden? Von Ludwig H eves i. — Die Ethik des Judenthums von Lazarus. Von Dr. C. Selig mann. — Feuilleton: Die Rose von Saron. XXVIII. — Jüdische Dorfbewohner. Von Bernstein- Sawerskh. (Forts.) Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten r Berlin, Hamburg. Köln, Düsseldorf, Wien. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. — Geschäftliche Notizen. Gleiches Recht für Me. Berlin, 12. Januar. eit Jahren hört man die Botschaft in allen Vereinen, Zeitungen und Wahlaufrufen. Die Orthodoxie ist es vor allem, die das Wort zu ihrer Devise gemacht hat. Es klingt ja auch so harmonisch. Für alle Parteien innerhalb der Gemeinde gleiches Recht zu voller Entfaltung, zu freier Uebung, zu gerechter Wahrung ihrer religiösen Anschauungen. Allein die Botschaft hören wir wohl, doch es fehlt uns der Glaube an die Wahrheit derselben, an die ehrliche Objektivität Derer, die sie auf ihr Panier geschrieben. Denn in jedem vorkommenden Fall sehen wir gerade die Vertreter der konservativen Prinzipien auf Seite Derer, die das gleiche Recht nicht nur Allen nicht geben, sondern den Vertretern des Reformgedankens, so sie nur die Macht hierzu haben, viel eher entziehen oder verweigern wollen. Gerade in diesem Augenblick bietet sich hierfür ein eklatantes und lehrreiches Beispiel. Da ist die altehrwürdige Gemeinde zu Köln am Rhein, heute wie vor einem Jahrtausend und darüber eine der ersten und vornehmsten des Reiches. Vor etwa dreißig Jahren hat der Freiherr Abraham v. Oppenheim dieser Gemeinde ein großes und schönes Gotteshaus erbaut, in das aber nach seinem Wunsch keine Orgel hineinkommen und in dem der Gottesdienst nicht wesentlich verändert werden sollte. Die gesammte Descendenz dieses edlen Mannes ist inzwischen zum Christenthum übergetreten, in der Synagoge zu Köln wird aber noch immer nicht die Orgel gespielt, und man betet dort noch immer aus dem alten Siddur. Nichtsdestoweniger hat sich auch in Köln eine sogenannte orthodoxe Partei von der Hauptgemeinde abgezweigt und eine besondere Synagoge errichtet, in der man auch noch das Gebet für das Wohl der Exilsfürsten von Babylon an jedem Sonnabend und sämmtliche Piutim an den Festtagen betet. Man sieht also, daß für die Bedürfnisse der Rechten in allen Schattirungen vom verschämten Konservatismus bis zur ichssen Orthodoxie in der großen Gemeinde zu Köln am Rhein ausgiebig gesorgt ist. Und das ist recht so. dtisn hat sich aber im Laufe der Jahre das Bedürfniß nach einer neuen stnd großen Synagoge herausgestellt, da die Gemeinde sich immer mehr vergrößert und jetzt mehr als 1600 Familien umfaßt. Nachdem der Stadtgürtel gefallen und in der alten Stadt Luft und Licht und Raum geschaffen worden war, trat der rührige Vorstand alsbald an diese Aufgabe heran, und nun geht das neue Gotteshaus in der schönsten Gegend als eines der bedeutendsten Banwerke des neuen Köln seiner Vollendung entgegen. Da ist nun begreiflicherweise der Wunsch rege geworden, diese neue Synagoge dem geläuterten Gottesdienst zu erschließen, eine Orgel und deutsche Gebete einzuführen, damit auch der Theil der Gemeindemitglieder, der bisher vom Gottesdienst so gut wie ausgeschlossen war, an diesem sich betheiligen könne. Ein Wunsch, so berechtigt wie nur irgend einer! Und man sollte denken, daß die konservative Partei in diesem Falle freudig die Gelegenheit hätte ergreifen müssen, ihre Devise — Gleiches Recht für Alle — in Erfüllung zu bringen, nachdem für ihre religiösen Bedürfnisse in einer Gemeinde- und mehreren Privatsynagogen in mehr als ausreichender Weise gesorgt war. Weit gefehlt! Sie erhob vielmehr das bereits hinlänglich bekannte Geschrei von Gewissenszwang, Störung des Gemeindefriedens und anderen Schlagwörtern mehr, die wir ja zur Genüge kennen. Nein, in keiner Synagoge zu Köln am Rhein darf eine Orgel spielen oder ein geläuterter Gottesdienst abgehalten werden — das ist ihre Parole. Dagegen lehnte sich nun eine Schaar von Männern auf, die auf dem Boden des fortschrittlichen Jndenthums steht, und wagte den Versuch, die seit mehreren Jahren innerhalb ihrer Gemeinde mit großer Lebhaftigkeit erörterte Frage durch direkte Willensäußerung der steuerzahlenden Gemeindemitglieder aufzuklären. Es ist zweifellos, daß mit Rücksicht auf das religiöse Bedürfniß der Gemeindemitglieder und im Hinblick auf die Nothwendigkeit, einerseits jeden Gewissenszwang zu vermeiden und andererseits Diejenigen, welche das Gotteshaus besuchen wollen, nicht durch eine» ihren religiösen Gefühlen widerstrebenden Kultus fernzuhalten, diese Bewegung von sehr ernstem Charakter und nicht etwa auf eine momentane Anwandlung zu unbegründeten Neuerungen zurückzuführeu ist. Entsprechend diesem Ernste der Sache erschien denn jenen Männern auch als richtiger Weg zur Klärung der Angelegenheit eine direkte Umfrage bei den Betheiligten. Sie haben demgemäß an 2506 steuerzahlende Gemeindemitglieder die schriftliche Anfrage gerichtet, ob sie die Bedürfnißfrage hinsichtlich der Einführung einer Orgel in der neuen Synagoge bejahen oder verneinen. Auf die Anfrage sind im Ganzen 1640 Erklärungen eingegangen. Von diesen lauten: 1301 bejahend und 282 verneinend, dagegen 57 weder bejahend noch verneinend. Die abgegebenen Erklärungen sprechen sich also in einer geradezu imposanten Majorität, welche von den berufenen Organen der Gemeinde nicht unberücksichtigt bleiben kann, für die Einführung der Orgel aus.

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