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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-08-12 · Heft 32 (12.8.1898) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 32 (12.8.1898)
Date
1898-08-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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62. Jahrgang. Nr. 32. Berlin» 12. Angrrft 1898. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich.! Abonnements-Preis: Durch Buchhandel,! Post oder direkt von der Expedition in Berlin! unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 8 M.! Redakteur: Gustav Karpeles. I Begründet von Rabbiner D*- Lirdrvig Philippson Konn Verlags-Erpedition: Gertin, Äerufalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und I Expedition sind an die Adresse: Verlag der I „Allgein. Zeitung des Judenthums", Berlin! 81V., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten.! Verlag von Rudolf Moste, Berlin.! Leitartikel: Fürst Bismarck. — Die Woche. — Brief aus Oesterreich. — Ein Gartenbaukursus. Bon S. Rosenbaum. — Die jüdische Bevölkerung in den Vereinigten Staaten Nordamerikas. Von Dr. M. K a h s er - ling. — Wilhelm Wolfsohn. Von Emil Lehmann. — Feuilleton: Die Rose von Saron. VII. — Vom Nordseestrande. Von A. L. — Litterarische Mittheilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Aus Westpreußen, Nordhausen, Gelfenkirchen, Köln. Hamburg. Limburg, Bühl, München, Nürnberg, Wien, Zürich, London, Algier. — Bon Nah und Ferm. — Miseellen. — Geschäftliche Notizen. Fürst Sisrnarck. Berlin, 9. August.;en Deutschlands Männer sich trauernd um Fürsten Bismarck vereinten, da standen die ^(T' Juden schmerzbewegt in stummer Klage mitten unter ihnen. Nicht als Juden standen sie zu dem verewigten Begründer des Deutschen Reiches in irgend einem Verhältniß, nicht als Juden hatten sie in Haß oder Liebe irgend etwas mit ihm zu schaffen, als Bürger des Deutschen Reiches fühlten sie die Dankesschuld mit, die das Vaterland dem Heimgegangenen zu zollen hat. In den dreißig Jahren seiner Ministerschaft hat Fürst Bismarck nicht oft unmittelbare Veranlassung gehabt, für oder gegen die Juden etwas zu thun. Wir Haben dankbar daran zu erinnern, baß der Verfaffungsentwurf für den norddeutschen Bund und später für das Deutsche Reich in der.Vorlage des Grafen und nachmaligen Fürsten Bismarck schon die voll« Gleichberechtigung der Juden ausgesprochen hat. Wir haben ferner dankbar der Thatsache zu gedenken, daß Fürst Bismarck als Leiter des Kongresses von 1876 gegen vielfachen Widerstand die Verbesserung der Lage unserer Glaubensgenossen in Rumänien durchgesetzt hat. Damit dürsten die direkten ministeriellen Beziehungen des Fürsten Bismarck zum Judenthum erschöpft sein. Haben wir nun so ohne jede Einmischung eines konfessionellen Sonderintereffes Antheil an der großen und allgemeinen Trauer um den Heimgang des größten Deutschen, so dürfen wir uns um so nachdrücklicher dagegen verwahren» daß von gegnerischer Seite der frevle Versuch gemacht wird, mit der Leiche des Fürsten Bismarck zu krebsen. Was sie bei Lebzeiten des großen Staatsmannes nicht ungestraft durften, das versuchen die.Antisemiten nun an seiner Bahre. Sie wollen den großm Mann herabziehen in ihre kleinlichen Hetzereien; sie schicken sich an, den Fürsten Bismarck als ihren GesinnungS- oder richtiger Gesinnungslosigkeitsgenossen zu reklamiren. Die Schmeißfliege will fich einen Genossen des Löwen nennen, bloS weil der Löwe es gelegentlich einmal geduldet hat, daß sie sich ihm aufS Fell fetzte. in diesen T die Bahre de Angesichts eines solch lächerlichen Beginnens, mit dem das Andenken des großen Mannes entweiht werden soll, mag es angezeigt sein, an dieser Stelle die Beziehungen des Fürsten Bismarck zu den Antisemiten in Kürze darzulegen; einer gründlichen historischen Darlegung mag für später ein breiterer Raum Vorbehalten bleiben. Wenn wir von den Beziehungen des Fürsten Bismarck zu den Antisemiten sprechen, kann selbstverständlich auf der einen Seite nur nur der gereifte, zu Macht und gebietender Stellung gelangte Staatsmann, der M i n i st e r Bismarck damit gemeint sein, auf der anderen nur die neuzeitliche, in den siebziger Jahren entstandene Partei der sogenannten Antisemiten, nicht die Gegnerschaft gegen die Juden an sich. Daß der in junkerlichen Traditionen erzogene Bismarck in den Anfängen seiner parlamentarischen Laufbahn einmal, in übrigens recht gemäßigter Weise, sich gegen die Juden ausgesprochen, ist eine vollkommen gleichgiltige Thatsache und für die Beurtheilung des hehren Charakterbildes, das uns bei Nennung seines Namens vorschwebt, ohne jeden Belang. „Ich gönne dem Juden jedes Recht, nur nicht das, im preußischen Staate Richter zu sein", hatte der jugendliche Heißsporn damals gesagt. In seiner langen Thätigkeit als Minister hat er später die Juden in ihren Stellungen nicht blos belassen und geschützt, er hat dieses Recht auch aus eigener Initiative hinübergetragen in die von ihm geschaffene Reichsverfassung. Als einmal im deutschen Reichstag Fürst Bismarck von einem freisinnigen Redner beschuldigt wurde, mit der pöbelhaftesten und widerwärtigsten Partei im Reiche, mit den Antisemiten, im Bunde zu stehen, da hat er diese Anklage mit aller Schärfe zurückgewiesen und sich darauf berufen, daß er nie und nirgends mit jener Partei in irgendwelcher Verbindung gestanden, wenn er auch Niemandem wehren könne, sich auf ihn zu berufen oder ihm seine Dienste anzutragen. Als Fürst Bismarck in einem anderen Falle um staatliche Intervention gegen die antisemitischen Ausschreitungen angegangen wurde, antwortete er mit einiger Bosheit und einem Anflug jenes Ingrimms, den er gegen Lasker nie ganz loswerden konnte: Dafür, daß der Staat dem antisemitischen Treiben gegenüber machtlos ist, könnt Ihr Euch bei Lasker bedanken. Wäre der Haß- und Verachtungsparagraph nicht aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden, dann würden wir heute die Handhabe zu einem Einschreiten gegen die Antisemiten besitzen, und wir würden sie gebrauchen. Auf die Interpellation Hänel im preußischen Abgeordnetenhause zur Zeit der wüstesten Antisemitenhetze lautete die im Staatsministerium unter dem Vorsitz des Fürsten Bismarck festgestellte Antwort, wie man sich noch erinnert, dahin: das preußische Staatsgrnndgesetz anerkennt die volle Gleichberechtigung der Juden, und hat die Regierung nicht die Absicht, daran irgend etwas zu ändern.

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