Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 27 (8.7.1898)
- Date
- 1898-07-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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62. Jahrgang. Ar. 27. Berlin, 8. Juli 1898. eitung des Audenlhums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin | unter Streifband bezogen Vierteljahr!.3 M. Redacteur: Gustav Karpeles. Begründet, von Rabbiner Ludwig Phiiippson-Äonrr. Verlags-Crpedition: Kerlin, Äerufalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der > „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin! SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. SttljülL Leitartikel r Die Fürsorge für den Religionsunterricht. — Die Woche. — Verein jüdischer Lehrer und Kultusbeamten in Südwestdeutschland. — Nach der Reichstagswahl. — Und die deutschen Juden? Von Julius Plotke. — Eine Besserungsanstalt. Von Dr. L. Rosenak. — Brief aus Oesterreich. — Die Juden in Persien. Von Dr. A. Frank. — Feuilleton: Die Rose von Saron. II. — Der Salon 1898. Von M. Friedeberg. — Litterarische Mittheiluugen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin, Aus der Provinz Posen, Breslau, Görlitz, Hannover, Stadtlengsseld, München, Wien, Budapest, London, Petersburg. — Bon Nah und Fern. — Miseellen. Nie Fürsorge für den Religionsunterricht. Berlin, 4. Juli. ie pflichtgemäße Fürsorge für den jüdischen Religionsunterricht hat den Deutsch-israelitischen Gemeindebund schon Anfangs 1897 veranlaßt, mit einer Petition sich an den Kultusminister zu wenden, in der die Leitsätze, welche die Lehrabtheilung des Bundes für den Religionsunterricht ausarbeitete, vorgelegt wurden. Diese Leitsätze haben wir seinerzeit bereits mitgetheilt. Der Gemeindebund hat sich aber damit nicht begnügt. Obwohl die Petition bis heute noch nicht beantwortet worden ist, hat er seine Bemühungen in dieser Richtung fortgesetzt und nunmehr auch die sorgsam ausgearbeiteten Lehrpläne vorgelegt. Ferner hat der Bund die nächste Aufgabe, die Ausbildung von geeigneten Religionslehrern für den Unterricht an den höheren Lehranstalten, ebenfalls der Erfüllung näher gebracht. Daß zu diesem Zwecke besondere Kurse eingerichtet werden müssen, war unzweifelhaft; ebenso war es außer Frage, daß sich solche Kurse am besten an die bestehenden Rabbinerbildungsanstalten anschließen mußten. Denn diese Hochschulen, so sehr sie auch in Bezug auf die religiöse Auffassung auseinandergehen, haben doch das Gemeinschaftliche, daß an ihnen mit der Methode moderner Forschung vertraute Lehrer wirken, und daß zwischen ihnen und den deutschen Universitäten ein geistiger Wechselverkehr besteht. Der Bund hat sich also an diese Anstalten gewendet und mit ihnen über die Einrichtung solcher Kurse erfolgreich verhandelt. Dies konnte aber nicht geschehen, ohne wenigstens im Allgemeinen mitzutheilen, was in den beabsichtigten Kursen gelehrt werden sollte. Um aber dies festzulegen, mußte die Vorfrage geprüft werden, was denn die auszubildenden Lehrer in den Schulen zu lehren hätten. Und so ergab sich für die Lehr-Abtheilung die heikle Aufgabe, auch für die verschiedenen Kategorien von Schulen Lehrpläne aufzustellen. Sehr heikel nennen wir diese Aufgabe, denn wir wissen, daß die Wünsche — oder sagen wir ohne Scheu, die religiösen Ueberzeugungen — unserer Glaubensgenoffen hierin weit auseinandergehen. Um diese Schwierigkeit zu überwinden, ist die Lehrabtheilung von dem Grundsätze ausgegangen, nicht sowohl Normallehrpläne als vielmehr Minimallehrpläne aufzustellen. Sie rechnet darauf, daß auch die Bekenner der strengeren Richtung lieber das Erreichbare nehmen werden, als ganz auf die Ausführung zu verzichten. Aber wir glauben, daß bei Jnnehaltung dieser Lehrpläne den Schülern Genügendes geboten wird, damit dieselben sich selbst in der väterlichen Religion weiter fortzubilden im Stande seien, und wir theilen nunmehr diese Lehrpläne, die auf den jetzt überall stattfindenden Lehrerkonferenzen sicher zur Besprechung gelangen werden, hier im vollen Wortlaut mit. I. Jüdischer Religionsunterricht an der nichtjüdischen Volksschule. Der jüdische Religionsunterricht an der nichtjüdischen Volksschule umfaßt 8 Fächer: 1. Biblische Geschichte. 2. Nachbiblische jüdische Geschichte. 3. Hebräisch. 4. Bibelkunde. 5. Systematischen Religionsunterricht. ad 1. Biblischer Geschichtsunterricht: Die Lehrabtheilung empfiehlt die konzentrische Behandlung des Stoffes für die einzelnen Stufen. ad 2. Nachbiblische Geschichte: Die Zeit bis zur Zerstörung des zweiten Tempels ist in einer der Behandlung der „biblischen Geschichte" angenäherten Aussührlichkeit zu behandeln; die Folgezeit nur kurz. ad 3. Hebräisch: IVa Stunden wöchentlich. Vorbereitung für die Theilnahme am öffentlichen Gottesdienst nicht ausschließlicher Zweck. Doch soll fich der Unterricht auch für Knabenschulen auf das Gebetbuch beschränken. Die elementarsten grammatischen Kenntnisse sind als zeitersparendes Hilfsmittel den Schülern beizubringen. ad 4. Bibelkunde und Bibellesen: 2—3 Jahre auf der Oberstufe, wöchentlich '/e Stunde. Der Gegenstand ist für die Volksschule besonders wichtig. Die Eintheilung der Bibel und der Inhalt der Bücher find zu lehren. Es sollen Proben aus einer guten Uebersetzung gegeben werden. ad 5. Systematischer Religionsunterricht soll im Anschluß an die biblische Geschichte, das Gebetbuch und das Bibellesen gehandhabt werden. Am Halbjahresschluß ist das so gelegentlich Vorgebrachte zusammenzufassen. Bedeutung und Name der Feste und wichtigen Sabbathe ist bei zeitlichem Anlaß zu lehren. . 4 ad 4 und 5. Geeignete Psalmen werden besprochen und in guter Uebersetzung memorirt. Auch aus den Propheten sind einzelne zusammenhängende Stücke zu memoriren. II. Jüdischer Religionsunterricht an höheren Mädchenschulen. Ziel der Unterweisung: Im Allgemeinen sind für den Unterricht in der jüdischen Religion in der höheren Mädchenschule keine höheren Anforderungen zu stellen als in der Volksschule, im Hebräischen sogar geringere.