Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 62 (1898)
- Issue
- Heft 17 (19.4.1898)
- Date
- 1898-04-19
- Page
- Seite 194 (sequence 2)
- Language
- German
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194 16. Die ganze Heilige Schrift kann im Unterricht nicht gelesen werden, aber jedes Buch der Heiligen Schrift muß bei der Lektüre wenigstens berücksichtigt werden. 17. Beim Bibellesen ist die Hauptsache Klarlegung des inneren Zusammenhangs. Auch bei den Abschnitten, die nicht gelesen werden, ist durch eine übersichtliche und zusammenfassende Inhaltsangabe der Zusammenhang herzustellen. 18. Beim Bibellesen ist nicht die Kapitel-Eintheilung der Heiligen Schrift weder nach ihrer Abgrenzung noch nach ihrer Aufeinanderfolge, sondern lediglich der stoffliche Zusammenhang maßgebend. Für inhaltlich zusammenhängende Theile sind zusammenfassende Ueberschriften anfzustellen, und die Unterabtheilungen sind als solche kenntlich zu machen (Disposition). Zu citiren ist nur nach der Kapitel- und Verseintheilung der Heiligen Schrift. Im Einzelnen fallen dem Bibellesen folgende Aufgaben zu: In Klasse IV und Unter-HI: 1. Einführung in die Sprache der Bibel. 2. Wiederholung der biblischen Geschichte unter Betonung des geschichtlichen Zusammenhangs. 3. Der gesetzliche Theil des Pentateuchs in eingehender, durch eine übersichtliche Gruppirung der besprochenen Gesetze abzuschließender Darstellung. 4. Lektüre der poetischen Stellen. 5. Erdkunde des Heiligen Landes im Zusammenhang. 6. Kulturbilder. In Ober-III (= II der Realschulen): Die Lektüre der prophetischen Schriften belehrt: 1. über Wesen und Bedeutung des Prophetismus im Allgemeinen; 2. über die Bedeutung jedes Propheten; 3. über die Theologie jedes Propheten. In Unter-II (= I der Realschulen). Die Lektüre der Hagiographen belehrt: 1. über jedes hagiographische Buch als solches nach Gesammtinhalt, Anlage und Entstehung; 2. über die in den Hagiographen enthaltenen religiösen und sittlichen Lehren. - 20. Die Glaubens- und Pflichtenlehre ist im Anschluß an die Lektüre der Hagiographen (besonders der Psalmen, Hiob, Koheleth, Sprüche) allmälig zusammenzustellen und zum Schluß unter Bezugnahme auf die betr. Abschnitte aus dem Pentateuch und den Propheten übersichtlich zu gruppiren. Eine Disposition dafür ist im Lehrplan festzustellen. 21. Der Unterricht in der nachbiblischen Geschichte ist vorwiegend ein kultur- und litteratur-geschichtlicher. Er beschränkt sich vom 11. Jahrhundert an hauptsächlich auf die Juden in Spanien und die deutschsprechenden Juden. 22. Es ist wünschenswerth, daß der Unterricht im Hebräischen dem in der Religion organisch angegliedert werde. Nie Woche. Berlin, 26. April. in Führer wird gesucht. Für die deutschen Antisemiten nämlich. Antritt der Stelle bald, jedenfalls vor den Wahlen. Gehalt vorläufig keines, dagegen aber auch keine gute Behandlung. Referenzen erwünscht. Strengste Diskretion wird zugesichert. — Wir würden uns gar nicht wundern, wenn wir ein derartiges Inserat demnächst, natürlich in „Judenblättern", finden würden. Denn die Verlegenheit ist groß. Die alten Namen find abgenutzt, und man braucht für die Wahlkampagne eine neue Zugkraft. Aber woher nehmen und nicht stehlen? Da ist denn der niemals verlegene Herr Liebermann von Sonnenberg auf eine ausgezeichnete Idee verfallen: Er hat den Getreuen in Hamburg, wo die deutsch-soziale Heilsarmee noch nicht über eine allzu große Gefolgschaft verfügt, einen neuen Führer versprochen, wenn sie sich bei den Wahlen brav aufführen würden. Und zwar sollten sie für diesen Fall sogar — eine» „Prinzenerzicher" als Führer erhalten! In einer Republik zieht so etwas immer. Aber man wird wohl daran thun, abzuwarten, ob die Herren nach den Wahlen auf das Versprechen noch zurückkommen, um eventuell dann zu beurtheilen, was dieser „Prinzenerzieher" und Antisemitenführer für ein Menschenkind ist. * Im klebrigen ist cs für die Kampfart unserer Gegner gerade jetzt vor den Wahlen sehr charakteristisch, daß sie an die Flucht eines nichtjüdischen Anwalts wahrhaft markerschütternde Warnungen vor der Verjudung des Rechtsanwaltsstandes bringen. Obwohl sie wußten, daß jener Rechtsanwalt weder Jude ist noch einen Tropfen jüdischen Blutes in seinen Adern hat und wegen seiner Verbindung mit hohen Beamtenkreisen bekannt war, meinen sie doch, daß eine kräftige Selbsthilfe der deutschen Anwälte angebracht wäre, um sich gegen das Judenthum, das sich kaum an anderer Stelle so sehr wie im Anwaltsstande eingenistet habe, zu wehren. „Die jüdischen Ehrbegriffe sind eben", wie es in dem Artikel heißt, „nicht dieselben wie die unsrigen." Auf diese Weise versucht man den Anschein zu erwecken, als, handle es sich hier um das Vergehen eines Juden gegen die Ehre des Anwaltsstandes, während jener Anwalt thatsächlich dem Antisemitismus weitaus näher stand als dem Judenthum. Eine solche Kampfesart richtet sich von selbst. In Wien wird in dieser Woche die Konstituirung des „Allgemeinen österreichisch-israelitischen Bundes" stattfinden, der die gleichen Tendenzen wie unser „Deutsch-Israelitischer Gemeindebund" verfolgen, darüber hinaus aber auch den Rechtsschutz der Gemeinden wie der Einzelnen als seine Hauptaufgabe betrachten soll. Das Statut mußte deshalb den österreichischen Gesetzen gemäß modisizirt und aus einem Bunde aller Gemeinden ein solcher werden, dem neben den Gemeinden auch Einzelpersonen angehören können. Der § 7 des Statutenentwurfs lautet demgemäß: „Rechtsschutz gegen rechtswidrige Angriffe gegen Juden und Judenthum durch Bestellung von Rechtsfreunden oder in sonst einer den Gesetzen entsprechenden Weise". Jeder Glaubensgenoffe weiß nunmehr, daß er und wo er einen Rückhalt zu finden vermag, wenn er als Jude gekränkt, verfolgt oder unterdrückt wird. Die Gemeinden als solche konnten nur den ausschließlichen Zwecken der Kultusverwaltung, des Unterrichts und der Humanität dienen; der „Allgemeine österreichisch-israelitische Bund" schließt alle diese Zwecke in seine Thätigkeit ein, er hat aber durch den 8 7 noch die Rechte einer politischen Korporation, eines Centralorgans zur Wahrung der staatsbürgerlichen Jntereffen der österreichischen Juden erworben. Wir begrüßen die Konstituirung dieses Bundes mit aufrichtiger Freude und mit der Zuversicht, daß es ihm beschieden sein werde, für die Ehre des Judenthums im großen Kaiserstaate gedeihlich zu wirken. * Am 17. d. Mts. fand in Brüssel die Generalversammlung der Jewish Colonisation Association statt, zu welcher