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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-04-19 · Heft 17 (19.4.1898) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 17 (19.4.1898)
Date
1898-04-19
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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62. Iahrsang. Nr. 17. Berlin» 29. April 1898. Mn unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. I Abonnements-Preis: Durch Buchhandel,! Post oder direkt von der Expedition in Berlin | unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. I Redacteur: Gustav Karpeles. Begründet von Rabbiner LuLroig Phttippson-Konn Verlags-Crpedition: Gerlin, Jerufalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgern. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mofse, Berlin. ÄNhE. Leitartikel: Der Religionsunterricht an höheren Schulen. — Die Woche. — Das Deutschthum der Juden im Osten. — Der Zionismus und das messtanische Dogma. Von Prof. Dr. G. Deutsch. — Hermann Makower. Von Bernhard Breslauer. (Schluß.) — Von den Quellen der jüdischen Sittenlehre. VIII. Von Prof. Dr. M. Lazarus. — Feuilleton: Der Narr. Erzählung von Ida Oppenheim. (Forts.) — Sprechsaal. — Briefkasten der Redaktion. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten: Berlin, Königsberg, Ortelsburg, Ostrowo, Ratibor, Gleiwitz, Neubrandenburg, Seesen, Hannover, Hamburg, Chemnitz, Wien. — Bon Nah und Kern. — Bei der Redaktion eingegangene Bücher. — Miseellen. Aer Religionsunterricht an höheren Schnlen. Berlin, 26. April. fie brennende Frage des modernen Judenthuins, die uns gegenwärtig die größte Sorge macht, ist sicher die des Religionsunterrichts an den höheren Schulen. Sie kann nicht oft genug erörtert und von allen Seiten beleuchtet werden. Nun beginnt jetzt die Zeit der jüdischen Lehrerkonferenzen, und es unterliegt keinem Zweifel, daß auch in diesem Sommer mehrere, z. B. die westfälische, sich mit der Frage des Religionsunterrichts an höheren Schulen befassen werden. Wir möchten die folgenden Leitsätze, die uns einer der tüchtigsten Pädagogen, der Direktor der Samsonschule zu Wolfenbüttel, Herr Professor Dr. Tachau, zugehen ließ, diesen Versammlungen vorlegen und hoffen; durch vielseitigen Gedankenaustansch eine Förderung der Sache zu erzielen. 1. Der Religionslehrer als solcher ist Lehrer, nicht Geistlicher. Homiletik gehört nicht in die Schule. 2. Der Religionsunterricht ist wesentlich Unterricht, nicht Erbauung: er vermittelt ein bestimmtes Wisien. 3. Das Wiffen, das der Religionsunterricht zu vermitteln hat, beschränkt sich nicht auf die biblische und nachbiblische Geschichte und die sogenannte systematische Religionslehre, sondern umfaßt: Kenntniß des Inhalts der Heiligen Schrift und der Entwickelung des Judenthums. 4. Der Lehrstoff ist nicht in systematischer Anordnung, sondern unmittelbar aus den Quellen zu bieten. 5. Der Lehrstoff ist objektiv zu behandeln: Der Lehrer spreche nicht über die Hache,'sondern lasse die Sache selbst sprechen. 6. Die wichtigsten Lehrmittel sind: Die Heilige Schrift in einem fiir die Jugend geeigneten Auszuge und ein religionsgeschichtliches Quellenbuch für die Zeit von Esra bis zur, Gegenwart. 7. Der Auszug aus der Heiligen Schrift muß ausschließlich für die Zwecke des Unterrichts als Schulbibel, nicht auch als Hausbibel bearbeitet sein. 8. Das Quellenbuch hat am eingehendsten die Zeit bis zum Abschluß des Talmuds zu berücksichtigen. Es nimmt für diesen Zeitabschnitt den Stoff vorwiegend aus der religiösen, weniger aus der geschichtlichen Litteratur. Es darf sich nicht auf Darbietung von Litteratur-Proben (in deutscher Uebersetzung) beschränken, sondern muß, soweit das talmudische Schriftthum in Betracht kommt, Bearbeitungen der gewählten Quellenstücke enthalten, die den Gedankenzusammenhang klar und übersichtlich hervortreten lassen. 9. Die Lehraufgaben sind die gleichen für die entsprechenden Stufen aller Arten von höheren Schulen (vgl. Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen. Berlin, Hertz 1891: evangelische Religion, Vorbemerkung). 10. Mit Rücksicht auf die aus Unter-11 (—1 der Realschulen) abgehenden Schüler ist der Lehrstoff so zu vertheilen, daß mit dieser Klasse ein Abschluß erreicht wird. 11. Auf die einzelnen Klaffen bis zur Unter-II einschl. ist der Lehrstoff folgendermaßen zu vertheilen: Klaffe IV und V: Biblische Geschichten in vorwiegend biographischer Form. ■ Klasse IV: Bibellesen: aus dem Pentateuch. ' Klasse Unter-III (— III der Realschulen): Bibellesen: aus den Büchern Josua, Richter, Samuel und Könige. Klaffe Ober-III (— II der Realschulen): 1. Bibellesen: aus den prophetischen Schriften. 2. Nachbiblische Geschichte: bis zum Erlöschen des Geonats. 1 Klaffe Unter-II (= I der Realschulen): 1. Bibellesen: aus den Hagiographen. 2. Die Glaubens- und Pflichtenlehre in übersichtlicher Zusammenstellung. 3. N a ch b i d l i s ch e Geschichte: bis zur Neuzeit. 12. Für die Klaffen Ober-Sekunda und Prima verbleibt eine vertiefende Wiederholung unter Zugrundelegung von Quellenlektüre (in deutscher Uebersetzung). Besonders in Betracht kommen außer der Heiligen Schrift das talmudische und religionsphilosophische Schriftthum. Eine genaue Stoffvertheilung für diese Klaffen kann erst vorgenommen werden, wenn mehr praktische Erfahrungen über den Unterricht auf dieser Stufe vorliegen. i 13. In allen Klaffen sind Psalmen und Sprüche zu lernen, soKe Belehrungen über den Festkalender, gottesdienstliche Einrichtungen und religiöse Bräuche zu geben. Art und Umfang derselben sind im Lehrplan festzusetzen. 14. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Heilige Schrift, von Klaffe IV an das Lesen in der Heiligen Schrift (Bibellesen). 15. Das Bibellesen bezweckt Kenntniß und Verständniß der Heiligen Schrift nach Inhalt und Form. Bibelkunde ergiebt sich unmittelbar aus dem Bibellesen; sie hat ohne Bibellefen keinen Werth.

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