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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1898-01-28 · Heft 4 (28.1.1898) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
62 (1898)
Issue
Heft 4 (28.1.1898)
Date
1898-01-28
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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62» Jahrgang. Ar. 4. jfn f I ^{tt^ Aerün. 28. Januar 1898. Girr unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint w ö ch e n t l i ch. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteljährl.3 M. Redakteur: Gustav Karpeles. Begründet von Nabbiner Dr. Ludmig Philipp so« Ion« Verlags-Grpedition: Gerlin, Äerusalemerstr. 48/49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mofse, Berlin. 3ltl)(tlt. Leitartikel r Schreckgespenster. — Die Woche. — Verband der Rabbiner Oberschlefiens. — Protokoll der Vorstandssitzung des-Lehrerverbandes zu Berlin. — Ueber die Lektüre der prophetischen Bücher im Religionsunterrichte der höheren Schulen. II. Von Direktor Dr. T ach au. — Soziale Bilder aus Rußland. I. Von R. Brainin. — Feuilleton: Aus bangen Tagen. Von Carl Griot (Fortsetzung.) — Literarische Mittheilnrlgen. — Sprechsaal. — Briefkasten der Redaktion. Der Gemeindebote. Korrespondenzen nnd Nachrichten r Berlin, Königsberg, Aus Weftpreußen, Aus der Provinz Posen, Schwerin, Gilserberg, Rheme, St. Johann-Saarbrücken, Geldern, Wien,. New-York. — Bo« Rach und Fern. — Miseellen. Schreckgespenster. f Berlin, 25. Januar. ie Stellung der Rabbiner, wie sie ist und wie sie sein sollte oder nicht sein sollte, besonders in den Gemeinden Preußens, wo die ans dem Grundsatz der Nichteinmischung des Staates beruhende Gemeindeverfassung am meisten zurückgeblieben ist hinter den Organisationen fast aller übrigen deutschen Staaten, das ist eine Frage, die, nachdem sie einmal zur öffentlichen Diskussion gestellt ist, nicht so bald wieder verschwinden wird von der Tagesordnung. Sie wird vielmehr allem Anschein nach die Zeitfrage des laufenden Kalenderjahres bleiben, an welcher nicht blos die Rabbiner und Gemeindebehörden als Parteien, sondern auch die Zukunst des über den Parteien stehenden Judenthums in Preußen interesstrt ist. Denn es kann für die Zukunft des Judenthums nicht gleichgiltig sein, daß, wie es nach dem gegenwärtigen Stande der Gemeindeverfafsung besonders in Preußen der Fall ist, die Rabbiner die Diener der Religion, die Gemeindevorsteher aber die Herren der Religion sind. Nicht die Stellung der Rabbiner nach außen hin ist dasjenige, worauf es bei dieser Bewegung ankommt, sondern daß sie sich eine ihrem Bildungsgrade und ihrer Fachkenntniß würdige Stellung als die religiösen Führer ihrer Gemeinden erringen, das ist die Hauptsache und das Ziel ihres vom persönlichen Ehrgeiz weit entfernten Strebens. Und nicht vom Staate sollten die Rabbiner eine Berbefferung ihrer Lage und Stellung erwarten, sondern auch hier muß das Heil von den Gemeinden selbst kommen, von ihrer besseren Einsicht und Erkenntniß. Darum darf diese Frage vor allem nicht als eine Parteifrage und Machtfrage behandelt werden. Wenn Macht gegen Macht ausgespielt wird, so zweifeln wir nicht daran, daß die Gemeindevorsteher die Stärkeren sein und die Rabbiner den Kürzeren ziehen ^werden wie ihre österreichischen Kollegen. Wenn die Rabbiner etwas erreichen wollen, so können sie nichts Vernünftigeres thün, alsanstatt unter sich zu verhandeln und anstatt sich an die Allmacht des Staates zu wenden, zusammen mit Gemeindedeleglrten die'Frage zu besprechen und dieselben in freiem Meinungsaustausch davon zu überzeugen, daß die Furcht vor einer Erweiterung der rabbinischen Einflußsphäre besonders in Sachen der Religion nichts anderes ist als Furcht vor Gespenstern. Der Artikel des Herrn Rechtsanwalt Mako wer, der sich in Nummer 50 des vorigen Jahrgangs mit der Stellung der Rabbiner beschäftigt, ist von der Furcht eingegeben und mußte Furcht verbreiten, Furcht vor den Rabbinern, die nach seiner Meinung, wenn auch unwillkürlich, nach der Priesterherrschaft die Hand ausstrecken. Es ist ein Jrrthum, wenn es dort heißt, daß die Bestrebungen, die sich geltend machen zu Gunsten des obligatorischen Religionsunterrichts, nur der strenggläubigen Richtung innerhalb des Judenthums zum Erfolge verhelfen würden, daß hinter den Bestrebungen nach Unabhängigkeit des Rabbinerstandes von der Omnipotenz der Gemeindegewaltigen wieder die Orthodoxie stecke, welche schon die Ketten schmiede, um mit Hilfe einer bindenden Dogmatik die Geister zu fesseln und die Gewiffen zu knechten. Man sieht sie schon heranschleichen, die Mächte der Finsterniß, langbärtige Geselle», um, gebeugt über altersgraue Folianten, mit Hilfe des Polizeistaates endlich das durchzusetzen, woran drei Jahrtausende vergebens sich versucht haben, ohne es erreichen zu können: die Umwandlung des freien Judenthums in ein festes Glaubensreglement und schließlich, zur Krönung des Werkes, mit dem Dogma von der Unfehlbarkeit des Rabbiners die ahnungslosen Gemeinden zu übertölpeln. Aber diese Furcht ist doch nichts anderes als Furcht vor Gespenstern! Wir fragen zunächst, von wem denn eigentlich die Resormbestkebunge» dieses Jahrhunderts ausgegangen sind? Ist es bereits vergeffen, daß Rabbiner es waren, die oft als Märtyrer ihrer freisinnigen Ueberzeugungen mit lauter Stimme die Geister geweckt haben aus Schlaf und Schlendrian? Wir machen ferner darauf aufmerksam, daß in der zur Debatte stehenden Frage gerade die fortschrittlich gesinnten Rabbiner, Männer, die erhaben sind über den Verdacht heimlicher Orthodoxie, den Anstoß gegeben zu einer Bewegung mit vereinten Kräften. Und das ist nicht zufällig. Ortflodoxe Rabbiner, die ja in der Regel in orthodoxen Gemeinden wirken, bediirfen keiner Machtvermehrung. Ihre Macht steht bombenfest, weil sie begründet ist in der Macht des Schulchan-Aruch. Zu religiösen Meinungsverschiedenheiten kann es nur in freisinnigen Gemeinden kommen, wo an der Macht des Herkommens gerüttelt wird. Wenn nun in solchen Gemeinden durch Beschlüße, die gefaßt werden hinter dem Rücken und über den Kopf des Rabbiners hinweg, derselbe bei dem Lehnsverhältniß, in welchem er in den meisten Gemeinden Preußens sich noch immer befindet, vor die Wahl gestellt wird zwischen Existenz und Ueberzeugung, muß das nicht geradezu korrumpirend wirken auf den Charakter des Rabbiners, der sich doch auch den Luxus einer eigenen Ueberzeugung gestatten darf? Ist es unter solchen Umständen ein Wunder, daß Gemeinden, in welchen lange

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