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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-02-10 · Heft 18 (10.2.1838) · p. Seite 70

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 18 (10.2.1838)
Date
1838-02-10
Page
Seite 70 (sequence 2)
Language
German
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70 Worte von der Höhe einer Rednerbühne, die ebenfalls eine nationale ist, ausgesprochen, sich zehn Glieder eines Municipalräthes sich finden konnten», die öffentlich den definitiven Triumph der religiösen Freiheit -in Frankreich in Zweifel setzen konnten, und wie es geschehen kann, daß ihre Mitbürger und sie selbst in ihrer unerklärlichen Schilderhebung, verharren/' — Wir können nicht umhin, auch das mitzutheilen, was der Courr. franc« von demselben Tage neuerdings über diese Angelegenheit ausfpricht: „Die Sentinclle des P vre ne es hat der Vernunft und Billigkeit des Landes das sonderbare Betragen der zehn Municipaträthe von Saint- Esprit bezeichnet. Dieser Akt der Intoleranz hat eine lebhafte Sensation im mittägigen Frankreich hervorgebracht, wo die israelit. Bevölkerung zahlreicher, und wo die religiösen Vorrlrtheile, die in diesen Gegenden wahrend mehrer Jahrhunderte geherrscht, auf immer vernichtet scheinen." — — „Wir bedauern, das Schreiben der fünf israelitischen Municipalrathe nicht in seiner ganzen Lange geben zu können; es athmet die Gefühle eines gerechten Unwillens und eines philosophischen Geistes, der mit den Ideen, die Frankreich glorreich errungen, übereinstimmt. Juden, Protestanten oder Katholiken, alle sind gleich vor dem Gesetze; vergebens werden zurückgebliebene Menschen versuchen, die bürgerliche Zwietracht, welche der religiöse Fanatismus lange Zeit unterhalten hat, wieder zu erwecken. Genug ist Menschenblut im Namen eines Gottes der Barmherzigkeit.und des Frie-. dens geflosien, in dessen Augen alle Menschen Brüder sind, welcher Religionsparthei sie auch angehören, an welchem Altar sie auch ihre Wünsche aussprechen. Die Moral wie die Vernunft, die Gerechtigkeit wie das Gesetz haben den Unterschieb zwischen den Kindern ein und desselben Vaterlandes vernichtet. — Es ist ärgerlich, daß man in Frankreich Handlungen der Unduldsamkeit, wie die der Ex-Municipalrathe von St. Esprit, zu berichten hat, während England, trotz seiner Vorurtheile und der religiösen Ausschließungen seiner veralteten Institutionen, gegen die Intoleranz seiner Gebrauche und Gesetze protestirt, indem es zwei Israeliten zu den hohen (eminentes) Aemtern der Sherifs der City ernennt. Wir fühlen uns glücklich, durchaus bekräftigen zu können, daß die Demission dieser zehn Rache keinen Anktang im Lande gesunden, was hinlänglich beweist, daß die religiöse Freiheit nicht allein in unsre Gesetze eingetragen, sondern auch in unsre Sitten übergegangen ist." Magdeburg, 1. Febr. (Privatmitth.). In No. 15. der Hannöv ersehen Zeitung ist ein aus Cöln datirter wahrhaft meuchelmörderischer Artikel zu lesen. Da es unmöglich ist, daß der Verfasser jenes Artikels nicht selbst von der Unwahrheit seiner Behauptung, namentlich von dem: „Bekanntlich haben einige Juden noch das unsinnige Vorurtheil, daß es ihnen Glück im Handel und bei anderen Unternehmungen bringen solle, und daß es sogar ihr Seelenheil befördere, wenn sie Ehristenmarterblut bei sich führten" — überzeugt sei, so liegt die Wahrscheinlichkeit zu Tage, daß dies wieder ein Werk der Parthei ist, welcher kein Mittel zu infam dünkt, um das Mittelalter, einschließlich seines religiösen Fanatismus, wieder Herzustetten, und es ist demnach zu vermuthen, daß diesem ersten Versuche mehre derselben Art folgen werden, deren Folgen leider nicht zu berechnen 'sind. Der Abfasser dieses Artikels beruft sich auf einen gleichen Vorfall, „der vor vier Jahren bei Neuenhoven" geschehen sei, obgleich es damals gerichtlich erwiesen und ofsicrelt bekannt gemacht wurde, daß bei dem Morde, der Gelegenheit zu dem Vorfall gegeben, durchaus kein Jude betherligr war, weshalb wir einen betreffenden Artikel der Elberfelder Zeitung vom 26. Juli 1834. No. 205. hier geben wollen: „In dem benachbarten Kreise Grevenbroich hat derJrrwahn in derNacht vom 10. auf den 21. d. M. sehr bekLagenswerthe^ Auftritte herbeigeführt. Einige Tage zuvor war nemlich ein sechsjahr. Knabe aus Neuenhoven in einem Roggenfeld ermordet gefunden worden. Es kamen dabei Umstände zur Entdekkung, welche einen Lheil der leichtgläubigen Menge zu dem Jrrwahne verleiteten, daß dem Knaben auf empörende Weift das Blut entzogen worden sei,'woraus man nun weiter folgerte, daß dabei nothwendig Juden und jüdischer Fanatismus thatig gewesen sein müßten. Obwol der Befund jene Unterstellung widerlegte, und die gerichtliche Untersuchung auch nicht im Entferntesten auf eine Betheilkgung von Seiten der Juden führte, so blieb dennoch die bethörte Menge bei der einmal gefaßten Meinung. In Folge der dadurch entstandenen Aufregung und Erbitterung griff in der oben bezeichneten Nacht ein zahlreicher Volkshaufe die Wohnungen zweier in Neuenhoven wohnenden Juden an und verwüstete sie mit den darin befindlichen Mobilien und Maaren fast gänzlich, während gleichzeitig zu Bedburdvkdie dortige Synagoge erstürmt und ebenfalls ganz zerstört wurde. Einige Rädelsführer dieser Gewaltthat, welche, als Ausgeburt der Rohheit nud des Irrwahns, so verwerflich als strafbar ist, sind bereits gesanglich ein gezogen und alle Anordnungen sind getroffen, um die Wiederholung derselben zu verhüten." Damals schrieb der Pastor Wieden selb in Grafrath eine kleine Broschüre, um den gedachten Wahn der Masse zu nehmen — aber was hilft alle Bemühung der Rechtlichen gegen die im Dunkeln schleichenden Aufwiegler, die jetzt um allen Preis auf die Masse wirken wollen, und dazu die abgenutztesten Mittel wieder hervorholen!? Die Redaction dieser Zeitung halt es daher für ihre Pflicht, alle israelitische Gemeinden Deutschlands zu warnen, und sie auszufordern, dergleichen schändliche Versuche . nicht etwa durch Federkriege, sondern durch Justiz und' Administration zu bekämpfen, indem sie es sich angelegen sein lassen, die Elenden, die dergleichen verbreiten, vor die Gerichte als Libellisten, und vor die Regierungsbehörden als 'Volksaufwiegler zu belangen, und nicht weniger gegen Censoren, welche Artikel passiren lassen, die sonst weder gegen Individuen noch gegen Corporationen — am wenigsten gegen religiöse — erlaubt sind, gehöriges Orts Beschwerde zu führen. Es ist wenigstens tröstlich, daß keine bedeutendere deutsche Zeitung, besonders, unsers Wissens, keine preußische, diesen Artikel wiedergegeben. — Schließlich wird versichert, daß gegen den Verfasser des erwähnten Aufsatzes baldmöglichst auf angegebene Weise verfahren werden wird.

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