Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 70 (1906)
- Issue
- Heft 5 (2.2.1906)
- Date
- 1906-02-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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70. Jahrgang. No. 5. Berlin, 2. Februar 1906, Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durck Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen vierteijährl. 3 M. Redakteur: Gustav Rarpele». Begründet von Rabbiner D*. Ludwig Philippson. Verlags-Expedition: Berlin, Jerusalemerstr. 46,49. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adreffe Verlag der „AUgem Zr,tung des Judentums", Berlin SW.. Jerusalemer Siraße Hb/49, zu richten. Verlas von Rudolf rnosfe, Berlin. Vir Juden im Staatsdienst. Berlin. 30. Januar, lso es ist eine feststehende Tatsache, daß die Inden sich für keinen Zweig des Staatsdienstes eignen. Unzählige Gründe sprechen für diese Annahme. Die sittliche Weltordnung. die Religion, die patriotische Gesinnung, das Vaterland, der Kulturfortschritt — alles, alles würde in Frage gestellt sein, wenn die Juden. Staatsbeamte, Richter, Lehrer, Unteroffiziere, Post- und Eisenbahnbeamte sollten sein dürfen. In der Tat, wie sollte nicht das Seelenheil eines unschuldigen Kindes gefährdet sein,' wenn ihn ein jüdischer Lehrer die Kunst des Lesens und Schreibens oder "'gar die Weisheiten des Einmaleins beibrächte? Wie soll der studierende Jüngling, kaum dem Gymnasium entwachsen, nicht an allen heiligen Idealen irre werden, wenn ihm auf der Hochschule ein jüdischer Prosefior physikalische Experimente oder anatomische Uebungen vorführte? Daß ein Jude kein Staatsamt bekleiden kann, das mit obrigkeitlicher Autorität verbunden ist, darüber braucht man kein Wort zu verlieren. Und was das Richteramt betrifft, so hat der gewesene Justizminister Schönstedt vor einigen Jahren im preußischen Abgeordnetenhaus erklärt, daß die Justizverwaltung gegen die s Volksmeinung, die sich gegen die richterliche Befugnis der Juden auflehne, nichts tun könne. Aus diesem Grunde ist ja bekanntlich die Praxis eingeführt worden — was der Minister damals deutlich zugab"— jüdische Rechtsanwälte, mögen sie noch. so tüchtig und ehrenhaft in ihrem Fache sein, nach Möglichkeit vom Notariat fernzuhalten. Alles dies geschieht in Preußen und auch in andern deutschen Staaten nicht etwa aus Haß gegen die Juden — beileibe nicht! Der Staat steht ja, wie männiglich bekannt, über den Parteien. Es kommt nur das Jntereffe der Gesamtheit, das allgemeine Wohl in Betracht. Und dieses öffentliche Interesse, diese Staatsraison, fordert es. daß bei der Verleihung von Staats- und Lehrämtern zuerst nach dem Glaubensbekenntnis der Kandidaten zu fragen sei. Fähigkeit und Ehrenhaftigkeit allein genügen nicht. Man wäre beinahe schon geneigt, sich mit dieser „Staatsnotwendigkeit", die wie eine Schicksalstragödie aufzufaffen ist, in philosophischer Restgnation abzufinden. Aber unsere Seelenruhe wird durch die Wahrnehmung gestört, daß alle Bedenken, die gegen die Verwendung der Juden im Staats- und Kommunaldienst angeführt werden, in der Regel verschwinden, wenn es sich um Aemter handelt, mit denen kein Gehalt verbunden ist. Die sittliche Weltordnung ist, wie wir sehen, in Preußen noch nicht gestört worden, wenn in vielen großen und kleinen Städten Juden ehrenamtlich im Dienst der Verwaltung stehen. Im Gegenteil. Man rühmt ihren Fleiß, ihre Tüchtigkeit, ihre Umsicht, und vor allem ihre Hingabe, mit der sie sich der gemeinnützigen Arbeit widmen. Anstoß daran hat außer den berufsmäßigen Antisemiten niemand genommen. Anders wäre es, wenn ein Jude zum besoldeten Stadtrat oder gar zum Bürgermeister würde gewählt werden. Da würde die Aufsichtsbehörde ihr Veto einlegen, weil sofort das Vaterland und das Christentum von einer großen Gefahr bedroht erschiene. Man könnte vielleicht dagegen einwenden, die Regierung sei, natürlich nur aus Gründen des allgemeinen Wohls, prinzipiell gegen jede Teilnahme der Juden am öffentlichen Leben; sie könne bloß nur dies in der Kommunalverwaltung nicht gänzlich verhindern, weil da der „verjudete Liberalismus" vorherrschend sei. Aber das ist nicht wahr. Die Regierung selbst nimmt gar keinen Anstand, Juden in öffentlichen Aemtern anzustellen, wenn dies nur nichts kostet. Wenn die Volksmeinung den Juden als Richter zurückweist, warum scheut sich die Justizverwaltung nicht, jüdische Handelsrichter zu ernennen? Ebenso ist es Wohl zur Genüge bekannt, daß an der Berliner Universität Männer von Weltruf wirken, die ein ganzes Menschenalter ihr Lehramt ausüben, ohne es zu einer ordentlichen, d. h. zu einer bezahlten Professur zu bringen. Wenn ein Forscher, die Zierde seines Faches, dreißig Jahre hindurch öffentliche Vorlesungen hält, oder gar einer Klinik vorsteht — wird dadurch der Idealismus der studierenden Jugend nicht angefochten, weil der Universitätslehrer seine Lehrtätigkeit unentgeltlich ausübt? Wir glauben, es wäre viel richtiger und vor allein viel ehrlicher, wenn der Staat offen sagen würde, daß alle besoldeten Aemter nur den Christen gehören, weil dies gewisse Gesellschaftsklaffen durchaus nötig haben. Freilich geschieht es hin und wieder, daß sich Juden taufen lassen und so mit den christlich geborenen Bewerbern um bezahlte Aemter konkurrieren. Indes geschieht dies nicht allzu häufig, weshalb es sich nicht lohnt, dagegen Stellung zu nehmen. Sollte dies in der Tat öfter Vorkommen, so würde man schon Mittel und Wege finden, um dem einen Riegel vorzuschieben. In der Praxis liegt die Sache so, daß jeder jüdische Renegat alle andern, die es ebenfalls werden wollen, davon abhalten muß. Denn täten dies viele, würde es niemandem mehr von Nutzen sein. Oft drängt sich einem die Frage auf: tun die Juden gut daran, daß sie unentgeltlich dem Staat und der Stadt dienen, während ihnen jedes bezahlte Amt vorenthalten wird? Trotz der Kränkung, die mit dieser ungerechten Behandlung verbunden ist, dürfen die Juden doch nicht ihre Dienste ver-