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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-01-16 · Heft 7 (16.1.1838) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 7 (16.1.1838)
Date
1838-01-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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«. 3-hrg°"g. Allgemeine M. v. Zeitung -es Zudcuthums. E i ii unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit Königl. Sächsischer allergnadigfirr Conccffion.) Leipzig, dm 16. Januar 1834. Zeitungsnachrichten. Brody, 22. Dec. (Privatmittheil.) Folgendes ist das kakserl. Mandat, dessen Püblicirung in No. 113 vor. Jahrg. ich gemeldet habe. An den Gemeinde-Vorstand. In Folge hohen Hofkanzlei-Decrets vom 7. Juli 1836 z. wird zur genauesten Darnachachtung und zur sogleichen Verständigung der Haupt- und Filial-Judengemeinden bekannt gegeben, daß gemäß eines im Jahre 1820 erlassenen Edicts vom 1. Sept. 1846 an, kein Rabbiner, Religionsweiser oder Schutsinger mehr ausgenommen und vom Kreisamte bestätigt werden darf, welcher nicht die philosophischen Studien, worunter insbesondere auch die Pädagogik, mit genügendem Fortgang an einer inländischen Lehranstalt zurückgelegt hat. Da übrigens die hohe kais. Hoskanzlei im Eingangs bezogenen Dekrete zu bemerken fand, daß hinsichtlich der Religionsweiser, da über deren Aufnahme keine Anzeige erstattet wird, eine Evidenzleitung nothwendig werde, so wird demselben mit Bezeichnung auf diele Verordnung bedeutet, daß gleich von nun an,' jede Aufnahme und jeder Austritt eines Religionsweisers oder Schulsingers, immer sogleich, mittelst der Ortsobrigkeit dem Kreisamte, zum Behufe der Uebersicht, angezeigt werden, vom 1. Sept. 1846 aber, jede derlei Ernennung vor deren Vollziehung, dem Kreisamte zur Bestätigung vorgelegt werden müsse. Um nun diesem zufolge die angeordnete Evidenz schon gleich jetzt einzuführen, hat derselbe, die,' bei den Hauptjudengemeinden dermalen bestehenden Religionsweiser und Schulsinger sammt ihren Bezügen und Genüssen ganz zuversichtlich bis den 20. Mai 1837 bei sonstiger Strafe von 10 Thlr. anher namhaft zu-machen, und auszzrweisen, zugleich auch genau und ausführlich darzuthun, seit wann und für welche Periode dieselben gestellt worden seien. Dieses hohe Hoskanzlei-Decret hat derselbe den Filial- Judengemeinden protokollarisch bekannt zu machen, und mit dieser obigermaßen anher zu liefernden Nachweisungen auch die Publikations-Protokolle anher vorzulegen. Schließlich wird demselben bedeutet, daß die Nachweisungen auch auf die Filial-Judengemeinden erweitert und mitvorgelegt werden müssen. Jngellt den 35. Mai 1837. Kurz nach der Veröffentlichung dieses Mandats, erging auch der Befehl/ daß das Gebet für dm Landesvater und die 'kaiserliche Familie nicht mehr .in hebräischer Sprache, sondern in deutscher, und zwar vom Rabbiner, und in den übrigen Bethausern von den Vorstehern oder Angesehenster, verrichtet werde. — Man kann es unsrer hohen Regierung nicht genug Dank wissen, auf diese Weise uns hier zur Cultur zu prädisponiren, und progressiv vorwärts zu führen. Denn wenn diese Verordnungen nicht mit kaiserlicher Autorität bekleidet wären, so würde ihnen schwertichst Folge geleistet 'werden. Welch Geschrei auch, nicht unter den Frommen, sondern unter den Blinden, darüber ist, so wird die Eonsequenz der weisen Landesregierung es zum guten Ziele führen. Wir-haben dabei hier zu Lande drei Rabbinen, die jede Prüfung' ertragen können, der neulichst erwählte Rabbine zu Tarnopol, der gefeierte Rappoport, der gebildete Rabb. zu Brody, Michael Kr istianpoter, und der Rabb. zu Zolkow, Hirsch Chajas, der vielseitige Bildung hat und erst 1836 ein treffliches Weck: mSm nba veröffentlicht hat. — Freilich kommt erst hierdurch das Bedürfniß herein, Anstalten zu haben, wo diese zeitgemäße Rabbiner- und Lehrerbildung erlangt werden kann, und da sehen wir uns bislang vergebens um. Denn nach dem Collegium rabbinicum in Pvrdu a können wir der Entfernung und der fremden Sprache wegen unsre Söhne doch nicht senden. Frankfurt an der Oder, 26. Dec. (Privatmitth.) Vor einem Jahre unternahm es die hiesige Gemeinde, ihr sehr in Verfall gerathenes Krankenhaus wiederherzustellen, und bildete sich hierzu ein Actien-Verein, dec gegen.4000 Thaler nicht zu verzinsender Actien zusammenschoß, von welcher Summe ein neues dreistöckiges. Krankenhaus aufgemauert wurde. Dasselbe sott zugleich ein Hospital für mehre arme Familien, die freie Wohnung und Heizung darin erhalten, sein. Diesem wohlthatigen Unternehmen spendeten nicht blos einige auswärtige Israeliten, wie die Erben des verstorbenen Hrn. Jacob Herz Bär aus Berlin, die 100Tht. sandten, sondern auch ein hiesiger Nichtisraetit schenkte demselben großmüthigst eine gleiche Summe, so daß der Vorsteher Gelegenheit nehmen konnte, folgende Worte am 16. d. in das hiesige patriotische'Wochenblatt einrücken zu lassen: „Ein wahrer Menschenfreund, der im Woylthun keinen „Unterschied des Glaubens kennt, hat mir 100 Thlr. Er. „zur Anschaffung von Utensilien für das neu erbaute israelitische Krankenhaus übergeben. Dank, innigen Dank „dem edlen Wohlthäter für dieses schöne Beispiel achter „Menschenliebe." Jacob Lion.

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