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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-01-11 · Heft 5 (11.1.1838) · p. Seite 18

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 5 (11.1.1838)
Date
1838-01-11
Page
Seite 18 (sequence 2)
Language
German
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18 aber sei dies Vorurtheil nicht blos überwunden, sondern der Gentleman auf das beste empfangen und ihm die größte Achtung bezeugt worden, und er habe eine gute Aussicht gehabt, erwählt zu werden. Sir C. Burrell opponirte, daß für Herrn Salomons,. gegen welchen als ein Gentleman und als Kaufmann freilich nichts zu sagen sei, kein einziger Wähler aus hohem Ständen, sondern blos eme gewisse Klasse gestimmt habe, über deren Gewinnung er nichts erwähnen wolle. Herr O'Connell sagte, die Anführung des ehrb^ Baronets wegen der Wählerschaft vvn Sboreham verdiene durchaus kein Zutrauen, obwol freilich niemand so gut, wie er, den Charakter dieser Wählerschaft kenne. (Gelächter.) Er fühle sich verpflichtet über diesen Gegenstand nicht blos stillschweigend zu stimmen. Herr Kemble habe dem Amendement opponirt, weil cs ein Princip involvire; dies gebe wol zu verstehen, daß er das Amendement gutheißen würde-, wenn es für sich allein stände. Herr Kemble: Das habe ich nicht gesagt. Herr O'Connell: Nun, so habe er auch sein Argument auf unfügliche Weise benutzt. Er aber (O'Connell) stelle sein Votum eben in Gemäßheit des in dem Amendement eingeschlossenen Princips (Hört! hört!). Er halte es für eine kleinliche und erbärmliche Art, Gesetze Haar für Haar und Brocken für Brocken aufzustellen. Er möchte jedermann ohne alle Religions-Erklärung zu Aemtern lassen, und kenne nichts, was das Christenthum mehr entwürdigen könne als alle diese Zeugnisse und Eide, die blos als Wege zum Amt benutzt würden. (Hört! hört!) Heiligkeit sei Ln solchen Eiden nicht zu finden und die Leichtfertigkeit, mit welcher die ehrwürdige Ceremonie behandelt würde, könne unmöglich der Religion nützlich sein, oder religiöse Gefühle erwecken. Wahre Religiosität bestehe darin. Jedermann gerecht zu behandeln, und nickt zu gestatten, daß Religionskenntnisse auf die bürgerliche Rettung eines Menschen Einfluß haben, vielmehr jeden in der freien Uebung seiner Religion unbehindert zu erhalten. Niemand habe ein Recht die Religionsbegriffe eines Andern zu bekritteln. (Hört! hört!) Es wären Männer von verschiedenem Glauben in diesem Hause, aber das Haus sei durchaus nicht befugt den Glauben irgendeines Individuums zu untersuchen. Jedermann solle nach seinen Thaten beurtheilt werden, und wenn diese ihn zum Genuß der bürgerlichen Vortheile befähigten, zu diesen zugelassen werden. Ja, je gewissenhafter ein solcher Mann Anstand nehme, diese Vortheile durch Mittel zu erlangen, die seinem Gewissen entgegen wären, und sich selber auf diese Weise die. politischen Wohlthaten entziehe, je entschiedener ein solcher Mann sich weigere, Eide abzulegen, wie die in Rede stehenden, um desto mehr würde derselbe in seiner (O'Conneli's) Meinung auf völliges Zutrauen Anspruch haben (hört! hört!). Daher sollte man, anstatt die Thüren der Aemter gegen solche Leute zu schließen, sie ihnen vielmehr recht weit öffnen (hört! hört!). Er ersuche daher das ehrbare Mitglied für Leeds das Amendement in seiner- Bill aufzttnehln.en. Das geehrte Mitglied habe zwar nur einen specietten Gegenstand im Auge, was aber doch bis zu einem gewissen Grade einen allgemeinen Grundsatz involvire, und er halte die Maßregel für völlig werthlos, wenn sie nicht einen allgemeinen Grundsatz ausspreche. Warum aber nicht diesen Grundsatz zu seiner vollen Größe durch Aufnahme des Amendements erweitern? (Hört! hört!) Er möchte wohl wissen, ob irgend eine Klasse inihrem bürgerlichen Betragen mehr Achtung verdiene und mehr Achtung genieße, als eben die Juden? Es gebe gar keine Gentlemen, die in der Gesellschaft mehr als sie vorgezogen würden. Das Amendement involvire das Princip der Gewissensfreiheit, und er unterstütze es von diesem Gesichtspuncte aus. Herr Hu me widerlegte den Sir R. Jnglis durch eine von Letzterm früher in Betreff der Angelegenhelten der ostindischen Compagnie eingebrachte Bill, worin die unbedingte Gleichheit aller Religionsgenossen ausgesprochen ist. Er begreife nicht, warum der ehrenwerthe Baronet den Einwohnern dieses Landes verweigern wolle, was er den Bewohnern von Ostindien bewilligt habe. Lord John Russell erklärte, aus welchem Gesichtspunkte er die Frage betrachte. Er würde, sagte er, seine Abstimmung gänzlich der Meinung des Antragstellers unterordnen, obwol er bem von Herrn O'Connel ausgestellten Princip völlig beistimme. Aber da der Corporation- und Test-Eid-Widercufsbill der Zeit auf einen besondern Beschluß des Oberhauses die Worte: „auf den wahren Glauben eines Christen" ausdrücklich beigefügt wurden, und die Eingangsworte „in der Gegenwart des Allmächtigen Gottes," allerdings mehr einen Eid als eine blose Declaration bezeichnen, so wären in dem Sinne jenes Gesetzes die Juden sicherlich ausgeschlossen, wenn man gteichwol eine Nachgiebigkeit gegen diejenigen Christen in Anspruch nehmen dürfe, denen ihre besondere Ansicht blos die Form eines Eides nicht gestatten, wenn sie gleich der Absicht desselben in Form einer Declaration wol genügen, könnten. Sollte indeß Herr Baines der Meinung sein, daß noch über die Absicht dieser Bill hinaus auch auf Zulassung der Juden Rücksicht genommen werden und das Amendement da-

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