Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 2 (1838)
- Issue
- Heft 5 (11.1.1838)
- Date
- 1838-01-11
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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9 II. Jahrgang. S£Jil|J£J!t£ttft No. K. Zritvng -cs Zndcnthnms. Ein unpartheiisches Organ für alles jüdische Interesse. (Mit König!. Sächsischer allergna'digster Coriceflion.) Leipzig, den II. Januar 1838. Zeitungsnachrichten. London, 16. Dec. (Privatmitth.) Dem aufmerksamen Leser wird es nicht entgangen sein, daß wir insbesondere die Constituirung der englischen Universitäten ins Auge gefaßt *), weil sich eines Theils gerade an diesen Instituten der freien Wissenschaften noch so viel alterthümlicher Rost in England festgehalten, theils weil es eine ganz eigene Erscheinung ist, daß in dem freisinnigen England gerade die Regionen, in welchen in Deutschland eine edele Unbeschranktheit sich bewegt, am meisten noch verballhornt sind, und zwar durch eitel Formelwesen, das seine Bedeutung durch Jahrhunderten verloren. Noch eigener sind aber die Verhältnisse der londoner Universität, die bekanntlicheine neue Schöpfung, und ohne alle Abhängigkeit vom Staate ist. — So ist z. B. vor Kurzem die Frage aufgeworfen, und nach stürmischer Discussion im Senate gegenannter Universität bejahend beantwortet worden: ob die Candidaten der Philosophie vor der Erlangung eines akademischen Grades sich einer Prüfung über religiöse Gegenstände zu unterziehen haben sollen oder nicht. Es wird demnächst eine Prüfung über, das Neue Testament und einige theoretische Etementar-Werke stattfinden. Jedoch läßt sich voraussetzen, daß für Bekenner des jüdischen Glaubens eine anderweitige Anordnung getroffen wird. Frankfurt a. M., 21. Dec. In unserer gesetzgebenden Versammlung sind, in Folge des ihr für die ersten sechs Wochen ihrer jedesmaligen Sitzungszeit verfassungsmäßig zu stehenden Rechtes der Initiative, zwei legislative Maßregeln in Antrag gebracht worden, die Erwähnung verdienen. Der eine von diesen Anträgen betrifft eine Erweiterung dec Judenemanckpation, zu welcher bekanntlich das Gesetz vom. 1. Sept. 1824, die staatsrechtlichen Verhältnisse „der israelitischen Bürger Frankfurts" bestimmend, den Grund legte, dessen Erlassung aber, wurde es auch der Form nach octriort, eine vertragsweise mit der jüdischen Gemeinde, unter Vermittelung des Bundestages, getroffene Ueberelnkunft vorangegangen war. Würde nun die Zahl der alljährlich abzuschließenden jüdischen Ehen, wobei beide Theile Einheimische, auf 12, solche aber, wobei der eine Theil fremd, auf zwei beschränkt, so dürfte man wohl ännehmen, daß der von Seiten der jüdischen Gemeinde mit Leitung der Unterhandlungen beauftragte Vorstand, aller in den Protokollen niedergekegten philanthropischen Declamationen ungeachtet, doch eben nicht so ganz ungern zu dieser Bestimmung eingewilligr hatte. Denn so wie jede Eorperation ein Interesse hat, nicht mit hilfsbedürftigen Mitgliedern betastet zu werden, so lag auch in jener Bestimmung ein Mittet, einem solchen Ungemache vorzubeugen; der Vorstand demnach, meistens aus reichen Leuten bestehend, konnte sich eine solche Beschränkung wohl gefallen lassen. Indessen gewannen im Verlaufe der Jahre die philanthropischen allmälig das Uebergewicht'über die materiellen Interessen. Durch das Gesetz vom 6. März 1834 wurde für alle hiesige Israeliten vorgedachte Ehebeschränkung aufgehoben und nur hinsichtlich der gemischten Ehen, zwischen Einheimischen und Fremden, wurde die frühere Beschränkung bei Kraft erhalten. Diese nunmehr ebenfalls unbedingt aufzuheben, bezweckte der vorerwähnte Antrag, der jedoch, so wie er abgefaßt war, mit großer Stimmenmehrheit verworfen, dagegen aber beschlossen wurde, dem Senate zur Prüfung anheim zu geben, inwiefern eine Erweiterung der gegenwärtigen Zahl solcher Ehen statthaft fti. Die Motive dieses Beschlusses liegen klar zu Tage und finden sich sogar im Interesse der jüdischen Gemeinde selbst, der, wie schon bemerkt, daran gelegen sein muß, die Zahl ihrer unvermöglichen Mitglieder nicht über die Gebühr vermehrt zu setzen, was aber, wird auch diese Ehebeschränkung aufgehoben, um so unvermeidlicher wäre, da jede Verheirathung mit einer Frankfurtern Anspruch auf das Bürgerrecht gibt. (L. A> Z.) politische Controle. Verhandlungen im englischen Unterhanse am vierten Decemher 1837.- (Schluß.) Eapitan Pechelt sagte, er hoffe das Haus würde bewilligen, was von einer ungeheuren Majorität des Gemeinwesens verlangt werde (hört! hört!!. Er selber könne bestätigen, daß als ein früherer Sheriff von London, ein Herr von jüdischem Glauben, (Herr Salomons) nach Sussex gegangen war, um die Wähler von Shoreham für sich zu gewinnen, in der Gesinnung des Volkes, ein großes Vorurtheil gegen ihn geherrscht habe, während der Abstimmung ') S. No. 16 und 105.