Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 30 (20.8.1920)
- Date
- 1920-08-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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84. Jahrgang. Nr. 30 ^[((^CtUCiUC Berlin, 20. ftuguft 1920 Ein unparteiisches Gtgcrn für alles jüdische Interesse Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Pbilippfon Verlag: Rudolf Messe, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: vWlag der „Allgern. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, zu richten. Verlag von Rudolf rnosfe, Berlin. Diese Zeitung erscheint vierzehntäglich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und vor. orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 ITC. — Postscheckkonto 324. Tinholt* Deutsches Recht — Alljudas Ende. Aon Dr. Linz (Mcmnyillfuil* tjieim). — Woche n s ch a u. — Georg Minden. Von A. K. — Badebrief aus Kudowa. Von Tr. W i l l y C o h n (Breslau). — Zur seelisorgerischen Beeinflussung Krankhafter in der praktischen Wirksamkeit .des Rabbiners. Von Bezirksrabbiner Tr. Be ermann (Heilbronn). — Feuilleton: Wolhynien aus dem Kriege 1H14. bis 1618. Bon N. K. — Ein L^cho Dodi. Bon Tr. B. Götz. — Sulamith. Don Thekla S k o r r a. — Lite r a r i s ch e M i t t e i >l u n g e n. — B ü ch e r e i n lauf. — Spr e ch s a a l. Der Gemeindevote (Beilage zur „^lllgenieinen Zeitung des Judentums"): Berlin. Königsberg. Posen, Aus Pommern, Swinemünde, Braunschweig. Lanpheim. Jaffa. Jerusalem. — Von N a h u n d Fern. Drutlchks Recht - plljudss lknde. Von. Referendar Dr. Ernst Linz (Mannheim), n der Phantasie ist kaum mehr auszudenken, was heutzutage alles zu dem edlen Zwecke, das Judentum zu „vernichten", geschrieben wird. Solche Geistesprodukte sind , schlimm; schlimmer ist, daß es immer wieder Menschen gibt, die ans sie hineinfallen. Seit etlichen Jahren arbeitet der Antisemitismus mit „wissenschaftlichen" Methoden, wodurch er der Kontrolle unwissenschaftlicher Köpfe entrückt ist. Das ist doppelt gefährlich. Gelehrt, höchst gelehrt ist immer das, was nicht verstanden wird, und der Spießbürger zählt gern und willig solcher für ihn unverdaubaren Weisheit seinen teuren Tribut. Ein. Professor Dr. Lehmann-Hohenberg (Weimar) hat es nun endlich .'herausigefunden, wie mit geradezu spielender Leichtigkeit das antisemitische Ziel zu erreichen ist. Der Mann verdient den hohen Orden des Großkreuzes vom Hakenkreuz. In einem „Ohne deutsches Recht kein deutsches Volkstum" überschriebenen Artikel in der alldeutsch-antisemitischen „Deutschen Zeitung" gibt er es zum besten: Schuld an unseren Zuständen, an der „Vorherrschaft des Judentums", die auch ihm natürlich Dogma ist, ist. . . das römische Recht, das bekanntlich im Mittelalter in Deutschland rezipiert wurde. „Unmöglich kann man, wenn man nicht ein anderes Recht schasst, die Mißbräuche des jetzt alles überwuchernden Judentums ausrotten, dessen Lebenslust das römische Recht ist, während deutsches Recht Alljudas Ende, bedeute t, also ohne weiteres die I u d e n s r a g e restlos lösen würde." Wenn der Herr Professor ob dieser Leistung nicht den angesehensten Lehrstuhl an einer deutschen juristischen Fakultät bekommt, dann hat dies gewiß nur „die brutale Allmacht von Juden und Judengenossen" hintertrieben. Das römische Recht indessen hat, Herr Professor, hinsichtlich Entstehung und Wesen mit dem Judentum ungefähr so viel zu tun, wie.Ihre „Wissensch,ast" mit der Wahrheit . . . nämlich nichts. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist für Professor Lehmann das römische „marnmonistisch". Warum — man durfte es erwarten — gibt Professor Lehmann diesem Recht nicht lieber gleich das deutlichere Attribut „jüdisch"? Oder — auch solche Leistungen wären in der antisemitischen Sudelpresse nicht gerade erstaunlich — warum „beweist" der Herr Professor nicht, daß die großen römischen Juristen „zu mindestens 80 Prozent" Semiten waren? Wie leicht macht doch ein Ehajim aus seinem Namen einen Gajus! Sein Register hat offensichtlich ein Loch. Wie schön wäre es, wenn man die kapitalistisch denkenden alten Römer als „verjudet" hinstellen könnte! Und wie zweckdienlich im höchsten Grade, wenn sich erst noch die römischen Rechtsgrundsätze bereits im Alten Testament fänden! Aber weil es an so viel Glück den Antisemiten fehlt, müssen sie sich mit' mageren Brocken begnügen. Aber auch die immer noch im Namen der (ach so grausam vergewaltigten) Wissenschaft. Wie liegen die Dinge? Das wissenschaftlich ungemein hoch entwickelte römische Recht" fand etwa im 14. Jahrhundert als „gemeines", d. h. allgemeines Recht in Deutschland Eingang. Wohlgemerkt ohne jüdisches Zutun. Die deutschen Partikularrechte galten ab da nur noch subsidiär. Als hauptsächliche Gründe für die von den Zeitgenossen kaum währgenommene Rezeption werden genannt: Die römischen Kaiser deutscher Nation sahen in sich die rechtmäßigen Nachfolger von Justinian, die deutschen Studierenden der Rechtswissenschaft besuchten, da sie ihnen mehr boten, die oberitalischen Universitäten, besonders Bologna, und dies deswegen, weil das römische Recht ungleich höher entwickelt war als das deutsche, das auf die allmählich immer komplizierteren Lebensverhältnisse nickt mehr angewandt werden kgnnte. Auch der französische code civil ist römisches Recht. Unser in Baden von 1809 bis 1900 gegoltenes Badisches Landrecht war eine fast wörtliche Uebersetzung des code napoleon. Erst am 1. Januar 1900 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch eingeführt. Keine Frage, daß auch in ihm neben deutsch-rechtlichen auch viele römisch-rechtlichen Grundsätze verwirklicht sind. Dies aber nicht etwa deshalb, weil die Verfasser der Entwürfe — kein einziger war Jude -- eine besondere Neigung für das Fremde gehabt hätten, sondern weil ihnen dieses vielfach besser und zweckmäßiger erschien. Das römische Recht war nun einmal — Professor Lehmann wird es zugeben — das fortschrittlichere, das höher entwickelte, das deutsche mit seinem ausgeprägt konservativen Zuge paßte in vielem nicht «in die tatsächliche Entwicklung der Verhältnisse. Das ist der sachliche Hergang in größten Zügen. Und was hat nun das römische Recht aus sich? Hier ist er schon, der Pferdefuß: „Kaum einer erkennt, daß die unheimliche Macht des Geldes, die der Jude am geschicktesten auszunutzen versteht, auf einem unsittlichen, barbarischen Recht der Schuldverhättnisse beruht." So ungefähr mit Ausnahme des unvermeidlichen Relativsatzes sagt es auch der Sozialist. Dem ist noch das Sachen- und Erbrecht, der ganze Eigentumsibegriff unsittlich. Vielleicht merkt Professor Lehmann, daß er so etwas wie sozialistische Idem entwickelte, Ideen, die Leute von seinem Schlage