Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 84 (1920)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1920)
- Date
- 1920-02-06
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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84. Jahrgang. Nt. 6 Berlin, 6. Februar 1920 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 2 TN. — Postscheckkonto 324. Begründet von Faddiner vr. Ludwig Philippfon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, zu richten. Verlag von Rudolf rnosse, Berlin. Die Demokratie und die jüdischen Gemeinden. Von VeiJMJJUU« zirksra'bbin'ör Tr. Behrens (Güttingen). — D i e Woche. — Dem Andenken Ludwig Geigers. Dortrag von Prof. Tr. I. Ei bogen. — Des Propheten Ir na dritte Sendung. Eine unglaubliche Erzählung von Tr. Max Steif (Raußnitz). — Zur Methodik des jüdischen Geschichtsrinterrichts. Von Bezirksrabbiner Tr. Beer m a n n (Heilbronn). — Feuilleton: Benjamins Liebeslred. Roman von Samuel Weisels. — Tie Sabatkerze. Von S. .Asch ne r. — Literarisch e Di i t t e ilun g e n. „Der Gemeindebote" (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Königsberg i. Pr., Kattowitz, Posen, Bromberg, Düsseldorf, Bamberg, Bayreuth, Stuttgart, Amsterdam, Wien, Budapest. — V o n N a h u n d F e r n. Bit Lemokrstik und dir jüdischen Gemeinden. Von Ltadtrabbiner Tr. Behrens (Göttingen), ic gewaltige Umwälzung, die sich im letzten Jahre in unserem politischen Leben vollzogen hat, kann an den jüdischen Gemeinden und an ihrem Leben unmöglich spurlos vorübergehen. Selbst wenn sich aus lange hinaus in der großen Mehrzahl unserer Gemeinden nichts ändern sollte an ihrer Struktur, an ihrer Verwaltung und an ihren Ausgaben, könnten sie sich auf die Darier nicht dem Strom der Zeit, der mächtig an ihre Pforten heranbraust, verschließen. Dem Gesetz der Trägheit und der Erstarrung können sie nicht ewig gehorchen, so sehr die alten Gesetze des Obrigkeitsstaates sie in diesen Lauf zwangen und die Regungen eines freieren Geistes unterbanden. Wenn wir von einzelnen süddeutschen Staaten absehen, müssen wir seststellen, daß es den alten Gewalten im wesentlichen darauf ankam, den geordneten Gang der Verwaltung und des Herkommens sicherzuftellen. Das hatte das alte Gesetz vom 23. Juli 1847 erreicht. Im übrigen kümmerte sich der Staat um das jüdische Gemeinwesen herzlich wenig, war obendrein herzlich froh, wenn er mit seinen Angelegenheiten völlig verschont.wurde. Im besten Falle war es noch die jüdische Volksschule, die den mittleren und kleineren Gemeinden die Segnungen des Staates vermittelte und wesentlich zur Erhaltung ihrer religiösen Institutionen beitrug. Sonst aber hat er seine öffentlichen Mittel nur in unverhältnismäßig, geringem Umfange den Juden nutzbar gemacht. Es konnte nicht fehlen, daß die Verwaltungsmaximen des öffentlichen Lebens sich auf die jüdischen Gemeinden übertrugen und ihr inneres Wesen und Leben beeinflußten. Es lag einzig an den jüdischen Gemeinden und an dem ihnen eigenen Geist, ob sie ein lebendiges jüdisches Leben, eine innere Anteilnahme an ihrer Entwicklung erweckten oder nicht. Der Geist der Zeit und der Gesetze war ihnen nicht immer günstig. Es kam auf die Führer an, auf den Impuls, der von ihnen ausging. Bei allen Verdiensten, die sich zahlreiche Männer um ihre Glaubensgemeinschaft erworben haben, muß doch beklagt werden, daß das alte Gesetz und seine Hebung eine lebendige Beziehung zwischen den Gliedern und Trägern der jüdischen Gemeinschaft nicht hervorzubringen vermochten. Wir lassen es dahingestellt, ob der demokratische Gedanke, der heute unsere Gedankenwelt beherrscht, sich bisher in unseren Ueberlieferungen dokumentiert hat. So genuin er unserem religiösen Empfinden wie jeder Religion, die nicht auf die „vier Ellen" der Halacha den Blick ausschließlich richten kann, sein mag, so sehr fehlt es doch allen unseren Einrichtungen an jeglicher demokratischen Anwandlung und Regung. Unsere Wahlsysteme sind völlig veraltet, die Auslese der Vevwaltungsmitglieder ist viel zu einseitig gewesen. Diel wichtiger als Besitz und Geburtsadel sind neben persönlicher Tüchtigkeit, Unantastbarkeit und Bildung das lebendige jüdische Gefühl und die unmittelbare Berührung mit den wvhrhaft jüdisch interessierten Kreisen und die Vertrautheit mit den jüdischen Problemen der Gegenwart. Darüber hinaus muß den indischen Gemeinden ein viel weiteres Feld der Betätigung gesteckt werden. Sie müssen in viel höherem Maße als bisher kulturelle Ziele verfolgen und pflegen, sie müssen einen Zusammenschluß anstreben, der die Verzettelung der Kräfte und der Mittel verhütet. Die Zeiten der Autokratie und des Absolutismus sind unwiederbringlich dahin. Das sollten wir beachten, so langsam wir uns auch fortbewegen mögen. Es geht nicht mehr an, daß eine einzelne Partei der Gesamtheit ihren Willen auszwingt. Die Vielfältigkeit der Meinungen ist berufen, mitzuraten; niemand werde verfemt, der seine Kraft in den Dienst des Judentums stellt. Wir müssen die Minderheiten beachten und ihnen das Recht der Mitbestimmung einräumen. Wir brauchen die Opposition, wenn wir 'Unsere Verhandlungen befruchten und beleben wollen. Wir können den Frauen nicht länger den Zutritt zu unseren Verwaltungskörperschaften verbieten, nachdem eine neue Zeit ihre Gleichberechtigung anerkannt hat. Wir müssen das neue Wahlrecht auf unsere Vertretungen anwenden, und wir können den Beamten nicht verwehren, sich als Mitglieder der Gemeinde an den Wahlen zu beteiligen. Sie haben ein unbedingtes Recht, als die gegebenen Sachverständigen, sich an den Beratungen zu beteiligen und an den Beschlüssen mitzuwirken. Hier gilt es, manches Unrecht gutzumachen, das eine alte Zeit unter völliger Verkennung ihrer Aufgaben und Kompetenzen geübt hat, und die soziale Gerechtigkeit, die in so hohem Maße im Begriffe sicht, die Welt zu erobern, in vollem Umfange auf unsere Verhältnisse auszudehnen, die eine Belastungsprobe der Verstimmung und der Erbitterung ebensowenig ertragen wie andere Arbeitsgebiete. Wenn es dazu großer Opfer und Lasten bedarf, so werden die Gemeinden sich zu dem Entschluß aufraffen müssen, sie zu bringen. Daß es noch nicht zur Genüge geschehen, ist kein Ruhmesblatt, ist kein Zeichen einsichtigen Verständnisses für die Bedürfnisse unserer Tage. An diesem Punkte schon sollten wir erkennen, daß die Demokratie zur Notwendigkeit wird und jedwede Laune und Willkür hinwegspülen muß.