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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-10-31 · Heft 44 (31.10.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 44 (31.10.1919)
Date
1919-10-31
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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83. Jahrgang. Nr. 44 Allgemeine Berlin, 31. Oktober 1910 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Visse Zeitung erscheint roSchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buch» Handel oder die Post (in Berlin und Vor» orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 324. Begründet von Rabbinet Dr. Ludwig Pbilippfon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin. Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen fär Redaktion und Expedition find an. die Adresse: Verlag der „Allgein. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, zu richten. Verlag von Rndolf Mosse Berlin. gehoben, die Freizügigkeit wieder -erteilt, und im Jahre 1862 ülthillt* 3un> 50jährigen Bestand der Jüdischen Gemeinde in Karlshad. Von Rab. Dr. I. Z i e g l e r (Karlsbad). — D i e W o ch e. — Zur jüdischen Wanderung. Von Dr. Willy Cohn. — Israelitische Gartenbauschule in Ahlem. — Konferenz des Rheinisch-westfälischen -Rabbinerverbandes. — Zur Apologetik im Religionsunterricht. Von Bezirksrabbiner Dr. Max B e e r m a n n (Heilbronn). — Feuille - t o n : Benjamins Liebeslied. Roman von Samuel Ai e i s e l s. — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Posen, A'chslowitz (O.-S.), Gleiwitz, Chemnitz, Friedrichsladt, Halberstadt, Wolfenbüttel, Bielefeld, Hanau, Den Haag, Wien. — Von Rah und Fern. Lum M jährigen Leltsnd dkrMdischenGrmejndejn Karlsbad. (31. Oktober 1869 bis 31. Oktober 1919.) Bon Rabbiner Tr. I. Ziegler (Karlsbad). 3 m Jahre 1499 erteilte Wladislaus, König von Böhmen, der Stadt Karlsbad ein Privilegium, in welchem er den Karlsbadern -das Recht erteilte, nach eigenem Gutdünken Juden a'uf,zunehmen, oder ihnen die Aufnahme zu verweigern. Der diesbezügliche Passus des Privilegiums lautet nach einer aus Maria Theresias Zeiten stammenden beglaubigten Abschrift: „U n d t ha n wir den von Kaiser Karolspad die sünder Gnad, wollen das n u n s ü r a n diewehl wir ft) u nm ö g e n d u rt d a rm wissen, w e d e r von uns u n s e r e n N a ch - kumbe.n noch Iren Pfandesherren ein nach kein Jude, z u , i x sta t u nd v o o n u n g g e s e tz t." Dieses Privilegium ließen sich die Karlsbader von jedem Herrscher aufs neue bestätigen und waren eifersüchtig darauf bedacht, gegen die Juden stets im Sinne ihres Privilegiums vorzugehen. In dem von mir veröffentlichten Buche („Dokumente zur Geschichte der Juden in Karlsbad." Karlsbad, Hengstenberg 1913) ist nachgewiesen, wie die Juden seit 1791 ununterbrochen mit erlaubten und unerlaubten Mitteln sich bemühen, das Privilegium zu umgehen oder behördlich ausheben zu lassen. Der Magistrat der Stadt Karlsbad wieder- | um setzt alles daran, fein Privilegium aufrechtzuerhalten und dem eingeborenen Handelsstande den unangenehmen Konkurrenten vom Halse zu schaffen. Das Jahr 1848 wachte dem Privilegium ein Ende. Die Freizügigkeit brachte auch den Juiden die Möglichkeit, sich in Karlsbad dauernd anzusiedeln. Im Jahre 1850 gelangte das erste Haus in den Besitz eines Juden. Simon Benedikt kaufte das Haus „Rosenthal" in der Egerstraße um den Preis von 4170 kl. Im Jahre 1853 waren acht Häuser in jüdischem Besitz. Die kurze Reaktion, von 1852 bis 1858, verfehlte nicht ihre Wirkung auch auf die Karlsbader. Das alte Privilegium wurde rasch hervorgeholt, die Juden wurden abermals ausgewiesen und ihnen nicht gestattet, sich in Karlsbad stabil ansässig zu machen. Bald jedoch wurden die reaktionären Erlasse aufkonnte schon von Karlsbader Juden ein humanistischer Verein gegründet werden, der sich zur Aufgabe machte, „den Gottesdienst aus eine würdige Weise zu regeln und arme, kranke Glaubensgenossen zu unterstützen". Im Jahre 1864, befanden sich in' Karlsbad schon 70 jüdische Familien mit 60 schulfähigen Kindern. Am 22. Februar 1864 reichten die Vertreter dieser 70 Familien beim Karlsbader Bezirksamt das Gesuch ein, eine selbständige Kultusgemeinde in Karlsbad gründen zu dürfen. Das Bezirksamt sandte das Gesuche an den Magistrat und verlangte eine Aeußerung der städtischen Behörden zu diesem Verlangen. Wahrscheinlich hat das Bezirksamt auch die Aeußerung der Kultusgemeinde in Lichtenstadt — der Muttergemeinde der Karlsbader Jüdischen Gemeinde abverlangt. Denn die Abweisung des Gesuches wurde damit motiviert, daß: „1. keiner der Bittsteller nach Karlsbad heimatzuständig ist und eine von- Fremden gebildete Kultusgemeinde keinen Bestand haben kann, -und weil 2. der Kreisrabbiner und die Repräsentanz der israelitischen Kultusgemeinde' Lichtenstadt nur bedingungsweise der angestrebten Kultusgemeinde -beistimmen". Wie zu erwarten war, gaben sich die Bittsteller mit dieser Entscheidung nicht zufrieden und machten am 13. Juni 1864 eine Gegenemgabe an die Statthalterei, in der sie die Unrichtigkeit der Abweisung darlegten. Da aber auch diese Eingabe den beiden vorerwähnten Instanzen zur Gegenäußeriung vorgelegt wurde, erhielten die Vertreter der Karlsbader Judenschaft am 18. November 1864 „zu Händen Simon Benedikts" abermals einen ablehnenden Bescheid. '„Hingegen hat das hohe k. k. Staatsministerium beigefügt, daß kein Anstand obwaltet, daß sich die in Karlsbad ansässige, in Lichtenstadt heimatzuständige Judenschaft zu einer mit der Lichtenstädter Kultusgemeinde in Verbindung bleibenden Filiulgemeinde konstituiere." Die Karlsbader Judenschaft konnte sich damit natürlich nicht a'bfinden; wie soll denn eine Gemeinde von 35 meistens armen Familien eine Filialgemeinde haben, die 100 Familien zählt, von denen die Mehrzahl wohlhabend war. Sie ließen sich daher nicht abschrecken. Iw Mai 1868 ging eine nochmalige Eingabe an die Statthalter ei, in der alles angeführt wurde, was nur irgendwie die Bitte hat unterstützen können. Es wäre mit dem Gesetze unvereinbar, so erklärten sie, daß nur in Karlsbad Heimatsberechtigte eine Kultusgemeinde bilden dürfen: daß ferner in Karlsbad nicht nur Lichtenstädter Juden wohnen, sondern auch Juden aus Gießhübl, Petschau, Tachau, Luck, ja sogar aus Mähren, Ungarn; daß man ihnen schließlich nicht verwehren dürfe, was der Judenschast in Pilsen, Schlan, Reichenberg, Saaz und Melnik, selbst in Bergstädten wie Pribrami und Budweis, anstandslos bewilligt wurde. Vergebens. Am 23. August 1868 erhielten sie den Bescheid, die hohe k. k. Statthalterei sei nicht in der Lage, dem Einschreiten der zu Karlsbad sich zeitlich aufhaltenden Israeliten um die

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