Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-10-24 · Heft 43 (24.10.1919) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 43 (24.10.1919)
Date
1919-10-24
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3229392-3229433--75260-3287758
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Berlin, 24. Oktober 1919 83. Jahrgang. Nr. 43 Allgemeine Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. AbonnenArntS'preis: durch den Buch» Handel' oder die Post (in Berlin und vor« orten durch unsere Vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich SM. — Postscheckkonto 324. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philipp fon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin» Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition stnd an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, Z» richten. Verlag von Rudolf Mosse Berlin. Völkerrecht imb Völkerfriede auf altbiblischer Grundlage. yUlfUU. Von Rabbiner Dr. A. Eckstein (Bamberg). — Tie W o ch e. — Randzeichnnilgen zum Massenaustritt. Von F a n n p C v h n - N e tz l e r. — Salomvn Neu mann — Die Js raelitische-th-i'vlo gische Lehranstalt in Wim. Bon Prof. Dr. S. Krauß (Wien). — Ter Bankrott Europas. Von Sanitätsrat Dr. Scherbe l (Lissa i. P.). — Feuilleton: Benjamins Liebeslied. Roman von S a m u e l Meise l s. — Literarische Aiitteilungen. — Sprechsaal. ' Der Gemeindedote (Beilage der „Allgemeinen Zeitung des Iudeirtums"): Berlin, Luckenwalde, Leipzig, München, Kassel, Frankfurt a. M., Wien Von Nah und Fern. Völkerrecht und Völkerkriedr auf altbibljscher Grundlage ). Von Rabbiner Dr. A. E ck st e i n (Bamberg), er sogenannte Friede von Versailles, der Schlußakt der erschütterndsten Völkertragödie der Weltgeschichte, die wir erlebt, hat den Glauben an das Evangelium der 14 amerikanischen Punkte als Irrglauben erwiesen und die früher bei ans weitverbreitete Hoffnung, daß aus blutiger Saat in einem neuen Zeitalter des Völkerfrühlings ein sittliches Völkerrecht und ein allgemeiner Dauerfriede entsprießen werden, in eine große Enttäuschung verwandelt, die, wie jedes Erwachen aus einem beglückenden Traumzustand, als brennender Schmerz in der deutschen Seele empfunden wird. Was nun? Werden wir unseren Glauben an die Zukunft dieser Ideale einsargen und begraben müssend Das wäre neben dem Politischen und wirtschaftlichen der moralische Zusammenbruch, vor dem wir uns schon aus Rücksichten geistiger und nationaler Selbsterhaltung zu retten suchen müssen. Auch am Grabe von Idealen Pflanzt der Mensch den Baum des Glaubens an ihre nach ewiger Wiederkehr endliche Verwirklichung, und nichts kann uns darin mehr bestärken als ein Zurateziehen des Buches, das seit Jahrtausenden ein unversiegbarer Brunnen des Glaubens an die alles überwindende Kraft des sittlichen Geistes gewesen und ge- | blieben ist. Das Buch der Bücher laßt uns darum fragen nach seinen Gedanken und seiner Lehre über Völkerrecht und - Völkerfrieden. Zunächst aber eine Vorbemerkung. Der unlängst Heimgegangene Franz v. Liszt, das Haupt der Posttivisten in der früheren Schule des Völkerrechts, lehrt in seinem bekannten Werke über dasselbe (S. 1 und 13 der letzten Auflage) folgendes: „Das Naturrecht sowohl im alten als auch im modernen Sinne dieses Wortes kann nicht als Quelle des Völkerrechts angenommen werden." Gemeint ist: des positiven Völkerrechts. Danach ist allerdings die ehemalige Völkerrechtsgemeinschaft nichts weiter gewesen als ein Zweckverband von Staaten, der auf Gemeinsamkeit politischer und allenfalls kultureller Interessen beruhte. Die wie eine rote Sintflut über die Menschheit ') Ars „Nord und Süd", Oktover-Heft 191V). Born Verfasser uns sreundlichst zur Verfügung gestellt.. Die Redaktion.. gekommene Katastrophe des Weltkrieges und namentlich sein unglücklicher Ausgang für Deutschland hat aber einen völligen Wandel in der Orientierung sowohl der deutschen Politiker als auch der Völkerrechtslehrer bewirkt, was nichts so sehr als ein Satz beweist, der in den deutschen, leider zurückgewiesenen Gegenvorschlägen zum Friedensvertrage (Allgemeiner Teil II, Nr. 2, vgl. auch Teil III am Schlüsse) folgendermaßen lautet: „Wie es angeborene Menschenrechte gibt, so gibt es a n - geborene Rechte der Völker." Damit ist der ehemals bei uns maßgebend gewesene Standpunkt des Positivismus im Völkerrecht ausgegeben und überwunden durch ein Bekenntnis drs neuen Geistes zum Standpunkte des Natur rechts im älteren Sinne dieses Begriffes. —- Und nun nach dem Gesagten wollen wir fragen: Gibt es ein altbiblisches Völkerrecht? Rud. Kittel („Kriege in biblischen Landen", S. 55) findet in der Tatsache, daß der Prophet Am o s (2, 1) sich gegen Moab sittlich entrüstete, weil es die Menschenwürde nicht auch im Feinde achtete, in seinem Feinde, der zugleich ein Feind der Israeliten gewesen, die „erste Spur völkerrechtlichen Denkens, von der die Geschichte Kunde gibt". Wenn wir nun dieser ersten Spur völkerrechtlichen Denkens, von der die Ge^- schichte Kunde gibt, bis zu ihrem tiefsten Ouellpunkt nachgehen, so ergibt sich folgendes: Von einem positiven Völkerrecht kann nur dann die Rede sein, wenn bereits mehrere Staaten auf Grund einer Gegenseitigkeit von Pflichten und Rechten sich durch vertragliche Vereinbarungen gebunden haben. Dazu war es in der altbiblischen Zeit nicht gekommen und konnte es bei der Ungleichheit der sittlichen und kulturellen Standpunkte zwischen Israel und seinen Nachbarstämmen unmöglich kommen. Aber es gibt vor dem geschriebenen ein ungeschriebenes Recht, ein Urrecht, aus welchem die geschriebene Satzung und Ordnung desselben erst allmählich als empirisches Recht herausgewachsen ist, eine Idee des Rechts an sich, die als Keimpunkt zukünftiger Entwickelungsformen ursprünglich in der Menschenseele gegeben ist, und von dieser Voraussetzung geht die altbiblische Anschauung aus, die man gemeinhin als Monotheismus bezeichnet. In diesem Worte haben wir den zusammengefaßten Ausdruck einer Weltanschauung, die hauptsächlich in sittlicher und nicht in metaphysischer Beziehung bewertet und gewürdigt werden muß. Glaube an die Einheit Gottes ist Glaube an den einheitlichen Weltgrund und die einheitliche Weltidee, von welcher der Mensch als geistbegabtes Wesen höchste irdische Erscheinungsform ist. Und welche Bedeutung das für uns in sittlicher Beziehung haben kann, wird man sich leichter verständlich machen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß im Heidentum der Vielheit von Gottheiten eine Vielheit von Stämmen und Völkern entspricht, die kein sittliches Verhältnis zueinander und keine sittliche Verpflichtung gegeneinander haben, während in der prophetischen Religion die Gottesidee ein Baum der Erkenntnis

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.