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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-09-19 · Heft 38 (19.9.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 38 (19.9.1919)
Date
1919-09-19
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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SS. Jahrgang. Nr. SS Berlin, 19.September ISIS eitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wSchentlich. Absnnements-Preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 324. Begründet von Rabbiner Dt. Ludwig Philip pfon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 44-49, 5» richten. Verlag non Rudolf Messe Berlin. * Die Hüterinnen ewiger Werte der Moral. Von Dr. Arthur jjllljuu« Kahn. — D i e Woche. — Zukunst. Von Neßler- C o h n. — Zur L'st^udensrage. Von Landgerichtsrat S e l l v (Posen). — Jakob Schleher. Von — Ein unveröffentlichter Brief von Carmen Shlva. Von Rabbiner Dr. Gelles (Lissa i. Pr.). — Die älteste Erwähnung des Juden in der deutschen Literatur. Von S. A s ch n e r. — Feuilleton: Benjamins Liebeslied. Roman von S a m u e l M e i s e l s. — Literarische Mitteilungen. tums"): Berlin, Kattowitz, Posen, Glogau, Aus Pommern, Hamburg, Seebad Juist, Göttingen, München, Lörrach, Stuttgart, Den Haag, Brünn. — Don Nah und Fern. Bit Hüterinnen ewiger Werte der florsl. Bon Dr. Arthur Kahn. r\4 ls beim Bekanntwerden der Friedensbedingungen ein Schrei des Entsetzens und der Empörung durch Deutschland erscholl, erließen die deutschen Universitäten eine Kundgebung, die u. a. folgende Sätze enthält: „Die deutschen Universitäten als Hüterinnen ewiger Werte der Zivilisation und Moral erheben schärfsten Einspruch gegen die unritterliche, unnötige und unmenschliche .Kriegsweise der Aushungerung und Verelendung. Sie rufen dagegen an das Gewissen der Welt. Die deutschen Universitäten als Hüterinnen deutscher Geschichte und Kultur erheben nicht minder scharfen Einspruch gegen die dem Prinzip der Nationalität und den feierlich verkündeten Grundsätzen der Selbstbestimmung widersprechende Wegnahme deutschen Landes mit deutscher Bevölkerung in großen Teilen der Nord- und Ostmarken, Elsaß-Lothringens und des Saargebietes. Sie bezeichnen es insbesondere als ein Verbrechen an der Kultur, die stark entwickelte deutsche Zivilisation des Ostens fremdem Volkstum und ungeordnetem Staatswesen preiszugeben. Sie rufen dagegen an den Geist der Geschichte. D ie d e utschen U n i v er sitäte na ls H üter inn en von Wahrheit und Gerechtigkeit legen nachdrücklichst Verwahrung dagegen ein. daß die elementaren Kämpfe der Völker um Selbstbehauptung und wirtschaftliche Existenz zur Verschleierung rücksichtsloser Gewaltpolitik als moralische Verfehlungen eines einzelnen Volkes hingestellt werden." Es ist bisher nicht bekanntgeworden, ob und welchen Eindruck diese hier zitierten Sätze auf die gegnerischen Kreise, an die sie gerichtet waren, gemacht haben; auch nicht, wie weit sie von der Auslandspresse beachtet oder kommentiert worden sind. Je weniger letzteres der Fall gewesen sein sollte, um so wünschenswerter müßte dies den Verfassern dieser Kundgebung sein. Denn wenn die deutschen Universitäten tatsächlich die Aufgabe hatten, die Hüterinnen ewiger Werte der Zivilisation und Moral, deutscher Geschichte und Kultur, von Wahrheit und Gerechtigkeit zu sein,'so haben sie diese Aufgabe in ihren eigenen engeren Kreisen, in allererster Linie aber ihren jüdischen akademischen Mitbürgern und Kommilitonen gegenüber, nur sehr mangelhaft, ja überhaupt nicht erfüllt. Diese Behauptung aufzustellen, ist niemand so berechtigt als eben der jüdische Akademiker, der als Studierender und gar als Assistent an einer deutschen Universitätsklinik oder als Privatdozent am eigenen Leibe zu spüren bekam, was es heißen will, als Jude die akademische Laufbahn an einer deutschen Universität durchzusühren, ein Glied jener hohen Körperschaft werden zu wollen, die, nach der in Rede stehenden Kundgebung, „Hüterin ewiger Werte der Zivilisation und Moral", der „Wahrheit und Gerechtigkeit" ist. In der Wissenschaft wie im Leben haben nur solche Behauptungen einen Wert und Berechtigung, die durch Beweise erhärtet werden können. Hier seien sie gegeben. Seit mehr als zwei Menseyenaltcri. haben jüdische Gelehrte aller Fakultäten Zutritt zum akademischen Lehramt versucht, nrchdem ihnen aus Grund ihrer Eignung und Kenntnisse die taoultas docendi bzw. venia legendi zugesprochen werden mußte. In der Theorie konnten also jüdische Aerzte, Juristen, Philologen ufw. Vorlesungen an einer deutschen Universität halten, sich als Privatdozenten habilitieren, selbstverständlich unter Erfüllung der daran geknüpften Voraussetzung. So weit wurden dem jüdischen Akademiker keine besonderen Schwierigkeiten in den Weg gelegt, wenngleich er nicht so leicht über die noch folgenden Barrieren hinwegkam, wie etwa sein nichtjüdischer Kommilitone, zumal wenn er, wie dieser, der Protektion entbehren mußte. Denn es wird keine akademische Körperschaft hinwegleugnen können, welche Rolle auch die Protektion beim Emporkommen an den Stätten, an denen das heilige Feuer „ewiger Werte der Zivilisatio n und Moral", der „Wahrheiten d Gerechtigkeit" und der übrigen Sittlichkeitswerte lodert, von jeher gespielt hat. Behauptete doch der alte, keineswegs judensreundlich gesinnte Adolf Dühring, daß sich die deutschen Professoren nur durch Inzucht weiter sortpslanzen" - ' hieran waren jüdische Professoren unbeteiligt —, Konnexion und Protektion Hand in Hand gingen. Solange nun der jüdische Universitätslehrer über seine Stellung als „Privatdozent" nicht hinausstrebte und sich damit begenügte, „außerordentlicher Professor" zu bleiben, ging es ihm an deutschen Universitäten leidlich gut. Als „außerordentlicher" Professor (extraordinarius) war er als Jude am Ende seiner akademischen Entwicklungsmöglichkeit angelangt. Die höchste wissenschaftliche Leistung, die glänzendste Begabung und das reichste Wissen eröffneten ihm, dem Juden, nicht den Kreis der „ordentlichen" Professoren. Es war und blieb im ganzen Deutschen Reich, und so weit die deutsche Zunge klingt, ein ungeschriebenes, aber ehernes Gesetz, daß ein Jude weder ein ordentlicher Professor, noch Dekan, und am allerwenigsten gar Rektor einer deutschen Universität werden

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