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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1919-07-18 · Heft 29 (18.7.1919) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
83 (1919)
Issue
Heft 29 (18.7.1919)
Date
1919-07-18
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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61 Jahrgang. Nr. Ls ßerlin, 18. Juli 19ls Hn unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements.Preis: durch den Buch« Handel-oder die Post (in Berlin und Vor« orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich SM. — Postscheckkonto 52\. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Pbilippfon Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße 46-49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse Berlin. Tif+VtCtM* -Judensrage in Rumänien. Von einem Oester- IslllJÜlI. reicher. — DieWo che. — Zum zehnten Todestag von Gustav Karpeles. Dv-rä I. Landau. — Alte Inschriften vom Bosporus. Don Gustav Karpelcs. — Die jüdische Sage. Von I. H e r z b e r g (Vromderg). Feuilleton: Benjamins Liedeslied. Bon S a m u -e l M e i s e l s. — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage der „Allgemeinen Zeitung des Judentums"): Berlin, Beelitz, Königsberg, Breslau, Hamburg, Bochum, Nürnberg, Bamberg,. Wien, London. — Von Nah und Fern. Die yudenfrsge m Hmnsnirn. Von einem Oesterre icher. n Paris wurde wieder einmal die rumänische Juden- A frage (und reicht nur diese allein) gelöst. Jn> dem Vertrag, der mit den mittel- und osteuropäischen „Kleinstaaten" geschlossen werden soll, heißt es nämlich: „Ter betreffende Staat ist mit der Annahme nachstehenden Beschlusses einverstanden: Achtung der Anordnungen, die von den Mächten für den Schutz der Bewohner, welche sich durch Rasse, Sprache und Religion! von der Mehrheit unterscheiden!, für angebracht gehalten werden." Diese Formel soll für alle Staaten gelten, also für Rumänien, Polen, der Tschechoslowakei, eventuell auch für die Ukraine usw. Was für Anordnungen die Mächte, nämlich die Entente, für angebracht zu halten geruhen werden, steht noch in weitem Felde. Aber die Vertreter der „Kleinstaaten" haben am 31. Mai unter Führung des berüchtigten Bratian u auf einer Vollsitzung der Friedenskonferenz gegen diesen Antrag mit großer' Heftigkeit protestiert, da er ihre Souveränität antaste, indem er sich in ihre innere Angelegenheiten hineinmenge. Es ist nun vollkommen gleichgültig, oh der Viererrat oder die Kleinstaaten formell den Tieg davongetragen werden; denn es ist klar, daß die Kleinstaaten entschlossen sind, sich dem Willen der „Mächte" nicht zn fügen, und man muß sehr naiv sein, um zu glauben, daß die Mächte im Ernst etwa gegen die Kleinstaaten um der Juden willen Krieg, führen würden. Allein, wenn die „Mächte" auch nur Miene machen wollten, gegen irgendeinen der Kleinstaaten wegen übler Behandlung der Juden einzuschreiten, so würden sie -damit über eben diese Juden, welche sie schützensollen, das größte Unheil Heraufbeschwöven. Im ganzen Lande, unter allem Parteien und Schichten der Bevölkerung würde sich ein Schrei erheben, die Juden seien, ein fremdes Element, welches unter ausländischem Schutz stehe. Tie schlimmsten -.Wittel der Unterdrückung und Verfolgung, gegen die kein Beschluß, -auswärtiger Mächte etwas ausznrichten vermag, werden sich gegen die Juden kehren, Die Pariser FriiedäNskonferenz schafft also in Rumänien genau dieselbe Situation wie. der Berliner Kongreß von, 1878. der in dem Artikel 44 die Forderung der Gleichberechtigung noch viel! genauer undpräziser formuliert - hatte. Seither begann, in diesem Lande die Periode der legalen!, offenkundigen Unterdrückung und Verfolgung der Inden, die sich binnen kurze»! zur Unerträglichkeit steigerte, so daß die Juden in Massen zum Wanderstab griffen. Leider stellte sich alsbald die faktische Unmöglichkeit heraus, auch nur einen nennenswerten Teil der jüdischen Bevölkerung nach Palästina oder nach Amerika übcrzuficdeln. Die Juden in Rumänien, blieben seither, unter der Garantie und dem Schutz der Signatarmächte, Parias, Heimatlose, wie sie es vordem gewesen, nur noch viel schlimmeren Bedrückungen ausgesetzt, die von Zeit zu Zeit schreckliche Formen annahmen. Sie waren — und sind es bis heute — Ausländer, die unter keinem ausländischen Schutz stehen; da sie unter keinem ausländischen Schutz stehen, müssen sie alle Lasten des Staatsbürgers, einschließlich der Blutsteuern«, tragen, da ste aber Ausländer sind, haben sic keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte im Heimatlande, für das sie ihr Blut zu vergießen verpflichtet sind. Ja sie dürfen sogar, wie jeder Ausländer, ohne weiteres ausgewiesen werden, aber kein fremdes Land ist verpflichtet, die Ausgewiesenen aufzunehmen, «denn sie haben ja nirgends Heimatrecht, stehen nicht unter ausländischem Schutz. Allein dies ist nur staatsrechtlich der Fall; virtuell, theoretisch, hatten ja die „Mächte" sämtliche Juden Rumäniens unter ihren Schutz gestellt, und dies äußerte sich darin, daß von. Zeit zu Zeit in irgendeinem europäischen Parlamente eine Interpellation über die rumänische Judenfrage eingebracht, eine lange Debatte abgehalten und ein „geharnischter Protest" gegen die Verletzung des Berliner Vertrages gefaßt wurde. Am häufigsten geschah dies im englischen und im französischen Parlament. Die Regierungen dieser beiden demokratischen! und liberalen Westmächte sandten überdies eine Unzahl diplomatischer Noten nach Bukarest. Auch sonstige „Schritte" wurden unternommen. Die rumänischen Minister antworteten gewöhnlich mit dem Hinweis darauf, daß sie die Forderung des Artikels 44 des Berliner Vertrages dem Wortlaut nach vollkommen erfüllt, indem sie in der Konstitution den neuen Artikel 7 eingeführt hatten, der alle Bürger ohne Unterschied der Konfession vor dem Gesetz und in bürgerlicher und politischer Beziehung gleichstellte. Den Juden stand es, wie allen anderen! Ausländern, frei, sich um die Aufnahme in den. Staatsverband nach den allgemeinen -Gesetzen zu bewerben. Die Viertelmillion Juden, die Ausländer waren, bewarb sich auch vorschriftsmäßig um die Naturalisation. Jedes Gesuch wußte mit einer Menge von Urkunden'unb Zeugnjssen versehen sein, die in diesem klassischen Lande der Analphabeten meist überhaupt nicht zu beschaffen waren, v Jedes Gesuch wurde einzeln, wie ein hochwichtiges Gesetz, von - beiden Kämmern des Parlamentes rü besonderen Komlnissionen hurchbergtetzL z Die Mitglieder, dieser lhochmögeuden. Kömk Missionen, müßten in diesech klassischen Lände der! Körrühtion tüchtig »gesckMiert" werden, -dann-mußte-jedes Gesuch turnt

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