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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-06-21 · Heft 25 (21.6.1918) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 25 (21.6.1918)
Date
1918-06-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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&?. Jahrgang. Nr. 25 '■-A\ ' ';■ / V Berlin, 21. Juni 1918 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse »-wiy.'yj”.. ■■ ■' 1 ■' -.- Zeitung erscheint wöchentlich, .rtbonnements»p reis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vor« orten durch unsere vertriebrstellm) bezogen, vierteljährlich SM. — Postscheckkonto 324« ve-ründet von Rabbiner vr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungrratr profeflor vr. Ludwig Geiger Verlag r Rudolf Mosse, Bettln, JervsiÄemer Strasse 4S-4S Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums^, Berlin SW, Jerusalemer Straße 4L 49, zu . richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. ffttflÄlf * Ans Werk! ©tu Beitrag zur Neuorientierung der preußischen Juden. Don Theolvgus. — Die Woche. — Denker und Dichter jüdischen Glaubens Bon Ludwig Geiger. — Erinnerungen an Landrabbiner Dr. Gronemann, Hannover. Don Stadtrabbiner Dr. Behrens (Güttingen). — 5larl Marx. Bon Dr. Erich Äiarx. — Feuilleton: Dom Setzkasten zum Geldkasten. Erzählung von Bi. S chw eitzer lMünchen). — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. Dev Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Breslau, Chemnitz. Detmold, Lemgo, Essen, München, Wien, Budapest. ~ Bon Nah und Fern. pns Werk! Em Beitrag zur Neuorientierung der Preußische» Juden. Bo» Theolvgu s. IV. (Schluß.) G e m e i n d e u nd Sy n v d e. Die großeFrage. Die nächsten Schritte, uch in unserem Neubau wird die Gemeinde das wichtigsteElewent, der Mikrokosmos, bleiben, dem die höchste Sorgfalt gebührt. Zu klein sollte sie nicht werden dürfen, ohne gesetzlich aniein größeres Ganze angeschlossen zu sein. Dies ist der Sinn der Bezirkssynagoge, wie wir sie zum Beispiel in Hessen-Nassau haben. Eine solche soll grundsätzlich des Rabbiners nicht entbehren. Die Regierungsbezirke znsammenzuschließen, scheint nicht überall eine Nötigung, vorzuliegen; die Politischen Zentren sind nicht immer die jüdischen. Dies ist nicht einmal bei den Provinzen überall der Fall; aber doch die Regel. Die Provinzialgemeinde habe daher nur ausnahmsweise ihren Sitz nicht in der Provinzialhauptstadt. DaS Wahlrecht in der Gemeinde für Vorstand und Repräsentanten muß volkstümlicher gestaltet werden. Selber Anhänger des allgemeinen, gleichen. Wahlre chts, könnten wir doch dem Verlangen nach gewissen Sicherungen, zum Beispiel Dauer des Aufenthalts, uns nicht verschließen. Das Dreiklassenwahlrecht für die Vertretung der religiösen Angelegenheiten ist abzuschafsen, da weder Begeisterung noch .Verständnis für diese progressiv mit dem Einkommen steigen. Den steuerpflichtigen Frauen das aktive (und für alle Kommissionen auch das passive Wahlrecht) vorzuenthalten, ist durch nichts zu rechtfertigen; »mulier taeeat in ecclesia“ paßt am wenigsten für Synagogen mit gemischten Chören. Nur nach Einführung eines volkstümlichen Wahlrechts können die Kollegien dann auch Wahlen für die Provinzial- und Landesgcmeinde in ihrem Schoße tätigen. Man wird sonst den Eindruck nicht vermeiden, daß je höher hinauf, desto gewisser nur noch Vertreter der Begüterten den eng begrenzten Kreis unserer Führer bilden und diese für alle maßgebenden Stellen sich selber wählen. Statt der Häufung von Ehrenämtern ctur eine Persönlichkeit Gewinnung möglichst vieler Kräfte. Gemeinde und Bezirk sollen durch ihre Organe (Vertretung, Rabbiner und Lehrer) eine weitreichende Autonomie ausüben. Um so näher liegt die Frage, ob wir der Provinzialgemeinde (bestehend aus Vertretern der Bezirke) den Charakter einer Synode erteilen wollen oder nicht? Den Einwand, daß Synoden etwas 'Unjüdisches seien, könnte nur die Unwissenheit erheben.. Gerade das deutsche Mittelalter kennt solche nicht nur (wie der Talmud) von Religionsgelehrten, sondern auch von Gemeindevertretern und Rabbinern. Drohend erheben sich aber gegen eine Synode die Geister der religiösen Anarchie wie des Fanatismus, der Verketzerungssucht wie des Individualismus, die alle zum Bild der jüdischen Volksseele vor 1914 gehörten. Wer diese Fehler für unausrottbar hält, wird seine ‘ warnende Stimme gegen jeden Versuch erheben, auch religiöse Angelegenheiten vor die Provinggemeinde zu bringen. Solange die geringfügigste gottesdienstliche Frage zu Ausbrüchen des Hasses, der gegenseitigen Ehrabschneiderei und persönlichen Beschimpfung Anlaß gibt, also zu meiden ist wie die brennende Zigarre beim Pulverschuppen, sollten wir die bekannte Warnungstafel neu auffrischen, die drohend über allen jüdischen Versammlungen schwebte: Religiöse Erörterungen ausgeschlossen! Viele erkannten nicht einmal, daß sie ein Armutszeugnis ohnegleichen war, und trugen sie wie einen Ehrenschild vor sich her. Die Trennungsorthodoxie hatte mit ihrer . starren Theorie gesiegt, daß es im Judentum nichts auf die praktische Religionsübnng Bezügliche zu erörtern, geschweige zu bessern gäbe, weil alles bereits kodifiziert und paragraphiert sei, auch was der menschliche Geist etwa in ferneren Jahrtausenden noch etwa hinzuerfinden könnte! Man schwieg. Die vornehmen Naturen zogen sich auf sich selbst zurück. Im Persönlichen Leben herrschte schrankenloser Individualismus, im öffentlichen der lauenhafteste Eklektizismus. Wer das Beschämende dieser Zustände einsieht, wird »nit uns sagen: Fort mit der Warnungstafel, wo eine einladende Inschrift hingehörte! Die) Provinzialgemeinlde befasse sich mit der F ö r d e r u n g des religiösen Lebens in jeder Form: mit Kultus, Unterricht, Wohlfahrtspflege. Ihr Statut fordere von ihr: Wahrnehmung der religiösen Interessen aller angeschlossenen Gemeinden. Woran uns liegt, ist nicht etwa öde Gleichmacherei; wir freuen uns sogar, je nach den Landstrichen einer gewissen Buntheit des Ritus (wie er sich geschichtlich entwickelt hat) zu begegnen: wir wünschen nur, daß tatsächliche Mißstände leichter') abgeschäfft werden können und umgekehrt das wohlerprobte Bessere sich zu Nutz und Frommen der Gesamtheit schneller verbreite. Anträge bei der Provinzialgemeinde soll jedes Geineindemitglied und jeder Verein stellen können. Beschlüsse über Kultus und Ritus werden der Einzelgemeinde jedoch nicht aufgezwungen, sondern der Beitritt sreigestellt. Dies Verfahren wahrt die Autonomie und bahnt doch dem Guten! seinen Weg, Ms vor etwa 25 Jahren der Westfälische

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