Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 82 (1918)
- Issue
- Heft 19 (10.5.1918)
- Date
- 1918-05-10
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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82. Jahrgang. Nr. 19 ßerlio, 10. Mai 1918 Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungsrats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Moese, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buch-» Handel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 2 M. — Postscheckkonto 224. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße Hs-d, 5» richten. Verlag von Rudolf rNosse, Berlin. Ans Werk! Ein Beitrag zur Neuorientierung der preußischen t)UlJl4ll+ Juden. Von Theologus. : Die Woche. —- Aus Hermann Cohens Heimat. Von Sanitätsrat Dr. Steinthal. — Eine Mahnung. — Pessachftzier in Mazedonien. —- Literarische Uebersicht. Von Ludwig Geiger. — Feuilleton: Die Flucht aus Jerusalem. Von Jakob Fingermann. — Miszelle. — Berichtigung. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Königsberg, Posen, Nürnberg, Frankfurt a. M., Basel, Wien. — Von Nah und Fern. pns Merk! Ein Beitrag zur Neuorientierung der preußischen Juden. Bon T h e o l o g u s. II. Das religiöse Lehramt. er Charakter einer religiösen Gemeinschaft wird wesentlich dadurch bestimmt, welche Stellung in ihr der Geistliche als Träger des Lehramts einnimmt. Ihn der Gemeinde als einzelnen und der Gemeinschaft durch Konzilien überordnen, mißachtet jene; ihn ihr unterordnen, mißachtet die Würde des von ihm vertretenen Amtes. Dieses geschieht in der gegenwärtigen Verfassung. Für die neue Ordnung ergibt sich idaher von selbst: D e m R a b b i n e r muß seine Teilnahme an der Mitleitung der Gemeinde durch Gesetz und. Gemeindestatut gewährleistet werden. Der gegenwärtige Zeitpunkt für diese Forderung ist nicht zufällig. Der Krieg ist nur >der rein äußerliche Anstoß, wie in so vielen anderen, auch in jüdischen Dingen umzudenken. Die Dinge find vielmehr schon vor dem Kriege einer solchen Entwicklung, entgegeugereift. Seit nicht viel über hundert Jahre sind die preußischen Juden Inländer. Als Fremdenkolonien haben sie bis dahin in den verschiedenen Territorien nationale Splitter oder Gruppen gebildet, die unter Ausnahmegesetzen standen und deren gesamtes bürgerliches und soziales Dasein (also Ubgabenwesen, Gerichtsbarkeit und Polizei, neben der ReligionSübung) unter ihrer eigenen Verwaltung stand. Da mochten die Gewalten getrennt bleiben, soweit man überhaupt Weltliches und Geistliches' trennt. Die Geistlichen waren in. ihrer Sphäre souveräy; aber auch die Gemeindeältesten.oder Borstcher^ : PÄMDisv-iÄß Aufgaben. Diese sind, hinfällig geworden, seit der Einbürgerung und Rechtsgleichheit, gleichzeitigverlor der Rabbiner seine ohxigkeMchen Machtbefugnifie über den einzelnen und die Gemeinde, die er aus der auch aüf b ü r g e r l i che Ve rh äl t nis.se übergreifenden Autorität des jüdischen ReligionSgesetzes zog. Was das Staatsgesetz nicht geben konnte: vollkommen gerechte Behandlung der Juden in der Verwaltungspräxis, Aufnahme in die gesamte Berufsgliederung und gesellschaftliche Geltung — für diese zu wirken und zu kämpfen, wurde Sache freiwilliger Vereine und Verbände. So blieb denn der neuen Gemeinde in Preußen nichts übrig als öffentlicher Kultus, religiöse Bildung und Erziehung, Werke der Nächstenliebe. Ganz derselbe Pflichtenkreis erwuchs aber dem modernen Rabbiner! Was kann da verkehrter sein, als beide Kräfte, Ne nach den gleichen Zielen tendieren, nebeneinander wirken.zu lassen, durch nichts, als durch einen Privatvertrag verbunden, der das Uebevgewicht dem Arbeitgeber verleiht! Was ist da natürlicher, als die Kräfte zusammenzusaffen und dem gemeinsamen Z wecke nutzbar zu machen! Längst ist der neue Charakter der jüdischen Gemeinde gegenüber der national gefärbten Kolonie von unseren führenden Männern erkannt; woran es fehlt, ist der Mut, sich zur Wirklichkeit zu bekennen. Wir Juden sind Illusionäre; nirgends hängt man an Fiktionen so fest als bei uns. Diese Fähigkeit wird zur sittlichen Gefahr, wo sie die Wahrheit gewaltsam zurückgedrängt. Ist die jüdische Landgemeinde, ist jede einzelne preußische Synagogengemeinde eine religiöse Körperschaft, dann muß sie dementsprechend organisiert sein. Es kann nicht genügen, daß sie fakultativ meinen religiösen Sprecher anstellt; denn das tun gemischt-konfessionelle Verbände, freireligiöse Gemeinden, der Monistenbund u. a. auch. Es kann auch nicht von einem Uebergewicht der Verwaltungs¬ und Finanzangelegenheiten der Gemeinde die Rede sein, denn diese könnten zur Not von besoldeten Nichtjuden fast reibungslos geregelt werden. Religiöse und wieder religiöse Interessen bilden den Daseinsgrund und Daseinszweck der Gemeinden; im Mittelpunkte steht als sichtbares Wahrzeichen nicht das Gemeinde-, sondern das. Gotteshaus. So kann denn auch der jüdische Geistliche nicht länger übersehen werden. Man lause nicht Sturm gegen den „Geistlichen". Er ist nicht dasselbe, was er in anderen Bekenntnissen ist; aber er entspricht ihm. Im Grunde kann man behaupten, der jüdische Geistliche oder Seelsorger ist ebenso wie etwa die Orgel, der Tatar und die Konfirmation ebenso u n j ü d i s ch, wie u r - jüdisch. Uns ist weder im Christentum noch im Islam irgendeine vollwertige und lebensfähige religiöse Einrichtung bekannt, die nicht im Judentum ihren Ursprung oder ihr Vorbild hätte. Wir müssen uns auch von der Zwangsvorstellung befreien, als ob alles Dichten und Trachten von Geistlichen, es mögen nun christliche oder jüdische sein, im ftessten Kern von hierarchischem Streben diktiert sei. Wenn man es Hierarchie nennt, .sofern die Rabbiner an maßgebender Stelle Einfluß auf die religiös-sittliche Haltung dex Gemeinde, auf die Erziehung der Kinder und der reiferen Jugend sowie auf die sozialen Einrichtungen üben wollen, dann bekennen wir uns zu jeder Art von Hierarchie! Nicht Kanzel und Katheder können dem Geistlichen genügen, er gehört auch an den Verwaltungstisch. Wir meinen, dazu ist er in Wahrheit eingesetzt und berufen. Oder soll er von der Kanzel predigen und vom