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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1918-03-15 · Heft 11 (15.3.1918) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
82 (1918)
Issue
Heft 11 (15.3.1918)
Date
1918-03-15
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 den Vornehmen nicht bevorzugen in seinem RechtSstreLtei" Mr können in der einschlägigen Literatur drei Begründungen dieser Annahme unterscheiden: 1. Me Aenderüng des Textes erscheint geböten durch den Zusammenhang. (Kantzsch; Greßmann); da in Kap. 23, .. 2 bis 9 eingeschärst wird, nicht Macht und Reichtum zu respektieren, wenn -- wie es. üblich war — die Parteien mit einer großen Zahl von Familienmitgliedern vor Gericht erscheint, um dem Gegner wie dem Richter Respekt einzuflößen, oder wenn sie mit Hilfe des Geldes ein günstiges Urteil zu erreichen suchten. Eine zweite Meinung behauptet: „Die Begünstigung des Armen war kein verbreiteter Grund, gegen den -der Gesetzgeber hätte einschreiten müssen (Bäentsch). Und -eine dritte Gruppe leugnet durchaus eine „proletarische Tendenz" im alten Israel (Holzinger). Ihr schärfster Vertreter (Stade in seiner „Geschichte des israelitischen Volkes" 1,511) behauptet, gar: „Ueberhaupt ist Sanftmut eine dem israelitischen Charakter so ziemlich abgehende Eigenschaft. Und die vielen Mahnungen, den Fremdling, die Witwen und Waisen nicht zu bedrücken, werden wahrscheinlich.recht nötig gewesen sein." Die Stelle Lev. 19, 15, die den Gerichtspe-rsonen die Begünstigung des Armen wi e die Bevorzugung des Reichen verbietet, soll hier nicht zum Beweise herangezogen werden, dürfen, da. das Bundesbuch, Israels ältestes geschriebenes Gesetz, dem die Stelle Exodus 23,3 angehört, wahrscheinlich in der Zeit Salomos ausgezeichnet wurde, das Heiligkeitsgesetz (Lev. 17 bis 26) aber erst während des Exils entstanden sein wird.. Der Vortragende tritt für Wiederherstellung des masoretischen Textes ein und will 23, 3 mit . 23, 6 (Du sollst das Recht deines Armen in seinem Rechtsstreite nicht Heugen), die wahrscheinlich durch spätere Zusätze getrennt wurden, wieder vereinigen. Das Verbot, den Reichen im Gericht zu bevorzugen, das in erster Linie erwartet wird, und das der Zusammenhang fordert, spricht mit wünschenswerter Deutlichkeit Ex. 23, 6 aus. Aber wäre auch im alten Israel die Begünstigung der Armen keineswegs verbreitet gewesen, so wäre doch die Mahnung, hie 2. Mpse 23, 3. an Richter und Zeugen richtet, nicht unwahrscheinlich und überflüssig. Das. Bundesbuch enthält keine abstrakte Rechtsordnung, keine allgemeinen Rechtsgrundsätze, sondern, eine Zusammenstellung voneinzelnen- Rechtsentscheiden, die entweder aus dem Gewohnheitsrecht oder in Mnzelsällen aus Entscheidungen der Urim und Tumim entstanden sein werden. Es brauchte also die Bevorzugung, des Armen nicht erst allgemein in Hebung zu sein, sondern es genügte ein einzelnes Vorkommnis, um -eine Gesetzesnorm wie Ex. 23, 3 herbeiizusühren. Wenn eine dritte Gruppe, dem israelitischen Charakter Sanftmut und Mitleid abspricht, daß mithin Richter und Zeugen vor einer Begünstigung des Armen nicht gewarnt zu werden brauchten-, so entspricht dies nicht der Wirklichkeit. Als Gegenbeweis können die Helden der Vätersage angeführt werden. Ein Volk -ohne Sanftmut und Mitleid hätte sich nicht Jdealgestalten geschaffen, die solche Charakterzüge aufweisen. Auch ist das Mitleid ein elementares Gefühl, daS nicht erst aus höheren Kulturstufen auftritt. So ist z. B. in altisraelitischer Zeit David das Beispiel -eines Richters, der einen Armen in seinem Rechtsstreite begünstigt, denn die Todesstrafe, die er nach Anhörung des von Nathan vorgetragenen Rechtssalles über den Reichen verhängt, geht bei weitem über das hier erwartete Strafmaß hinaus. Wir haben auch Ursache, den israelitischen Volkscharakter höher einzuschätzen, als die Reden der Propheten und die Berichte -der biblischen Geschichtsschreiber ihn'uns schildern. Mr ein Volk, aus dessen verschiedensten Schichten unvermittelt die Lichtgestalten der Propheten austauchen, mag rni!t Recht Abraham Geigers feinsinnige Bemerkung gelten: „Am Dornstrauch wächst keine Rebe." Auch sieht antike Auffassung in jedem Unglück die Strafe für ein vorangeg-angenes Vergehen. Einer antiken Zeitperiode deshalb die edleren Gefühle abMprechen, weil die Schilderer jener Zeit so wenig darüber berichten, erscheint uns sonach ungerechtfertigt. Und schließlich zeigt ein Vergleich des israelitischen Rechtsbuches mit dem verwandten codex HammuraM, daß in den Rechtsgesetzen anderer Völker eine gleich zwingende Veranlassung, die Bevorzugung des Arnren Richtern und Zeugen zu verbieten, nicht vorlag. Das babylonische Gesetzbuch enthält nur Rechtssätze, das israelitische Bundesbuch daneben aber noch eine Reihe religiös-->sittlicher Gebote, welche die edelste Humanität atmen. 'Wenn also das Bundesbuch in nachdrücklicher Weise die Rücksicht auf den wirtschaftlich Schwachen fordert, wenn Gott selbst sich die Ahndung des dem Schwachen zugefügten Unrechts Vorbehaltlag da nicht für Richter und Zeugen die Versuchung nahe, auch im Gericht den Armenzu.bevorzugen-? Und mußte deshalb der Gesetzgeber nicht klar und deutlich die Grenze ziehen, über die hinaus das von ihm geförderte Mitleid zu einsr Gefahr für eine unparteiische Rechtsprechung werden muhte? Alle diese Gründe sprechen für die Beibehaltung des Textes in der überlieferten M-rm: >,Du sollst den Armen nicht Ävorzugen in seinem Rechtsstreite." — Den Ausführungen des Vortragenden wurde lebhaftes Interesse .entgegengebracht. Auch herrschte Uebereinstimmung darüber, daß der überlieferte Text her Stelle erhalten bleiben Müsse. Mit Bedauern wurde festgestellt, daß jüdische Forscher bisher nicht an die Heräüsgabe einer wissenschastlich-kritischew Bibelübersetzung herangetreten find. Die Folge ist, daß jüdische Religionslehrer vielfach aus. bibelwissenschaftliche Werke angewiesen find, die statt eines vorurteilsfreien Standpunktes nun zu .oft mehr oder minder verhüllt konfessionelle Voreingenommenheit verraten und die deshalb uns keine einwandfreie Hilfen sind. Eine Bibelübersetzung von jüdischen Männern der Wissenschaft, eine ehrliche, unvoreingenommene Forscherarbeit,-muh deshalb von allen in dieser Frage interessierten Kreisenenergisch angestrebt werden. / ' 22 Brrtt«, 12. März. Der. Verein „Jüdische Lesehalle und Bibliothek" hielt am 4. d. M. in seinen Leseräumen, Oranienburger Straße 58, seine diesjährige (24.) Generalversammlung ab. Der Vorsitzende, Herr Dr. Max Ginsberg, erstattete solaenden Gesckä'Mbericht: „Unier Verein hat im voriaen- Kriegsjahre in erhöhtem Maße gegen die Ungunst der Zeitverhältnisse anzukämpfen gehabt. Zu 'erheblichen Ausfällen an Mitgliedsbeiträgen gesellten sich nicht unbeträchtliche - Mehraufwendungen für Heizmaterialien und sonstige Betriebsmittel. Trotz der wachsenden Schwierigkeiten konnten jedoch die Lesehalle und Bibliothek auch im Berichtsjahre ihre Ausgaben weiter verfolgen. Die Bücherbestände find bereichert worden und umfassen,' setzt 9462 Bände. Diesen Zuwachs verdanken wir hochherzigen Spendern, in erster Reihe Herrn Geheimen Reaierungsrat Professor Dr. Ludwig Geiger, der unserer Bibliothek fortgesetzt wertvolle Zuwendungen macht. Die Benutzung der Bücherschätze, hat eine erfreuliche Steigeruna aea-en das Vorfahr erfahren. Es wurden im Berichtsiahre 1187 Bände verlieben; für den Lefesaa'l wurden außerdem 341 Bände ausgegeben. Die Anzahl der ausliegenden Zeitungen und Zeitschriften beträgt 62/ Durch das Ausbleiben einer Reihe von Zeitungen und Zeitschriften aus dem Auslande ist hierbei ein Rückgang von etwa 50 Prozent gegen das letzte Friedensjahr zu verzeichnen. Die Zahl der Besucher belief sich im vergangenen Zabr auf 7844 Personen gegen 32 144 im Jahre 1913. Dieser Rückgang dürfte aber nur ein vorübergehender, durch die restlose Einziehung aller Wehrfähigen vom jugendlichen Alter bis zum Mannesalter bedingter sein und mit Eintritt normaler Verhältnisse wieder ausgeglichen werden. In Anbetracht der schweren Zeit müssen wir mit diesem Ergebnis zufrieden ein und aus eine -bessere Zukunft vertrauen." Hierauf erstattete der Schatzmeister, Herr Benas Le v h, den Kassenbericht, der in Einnahme und Ausgabe mit 9604,82 Mark balanciert. Unter anerkennender Würdigung seiner hingebungsvollen Mühewaltung wurde dem Schatzmeister einstimmig die Entlastung erteilt. Bei den sodannvollzogenen« Vorstandswahlen wurden durch Zuruf die 'bisherigen Vorstandsmitglieder wiedergewählt. Zum Schluß richtete der Vorsitzende folgende, mit lebhaftem Beifall aufgenommene Worte an die' Versammlung:' „Das Interesse für jüdische Probleme und die großen Ausgaben des Judentums dringt gerade gegenwärtig inf Weltkriege in immer weitere Kreise. Die Voraussetzung für eine gerechte Würdigung des Judentums beruht auf einer gründlichen Kenntnis seiner geistigen und kulturellen Schöpfungen. Der Verbreitung und Vertiefung dieser Kenntnis in den weitesten Kreisen, insbesondere innerhalb unserer Heranwachsenden Jugend, dient die Jüdische Lesehalle und Bibliothek. Darin liegt ihr Wert und ihre Bedeutung. Mögen unsere Freunde die Forderungen der Zeit berücksichtigen und. das segensreich wirkende Institut bereitwilligst weiter fördern und unterstützen!" — KöwiMhewg i* Pr., 8.. März. Am 28. v. M. hielt Herr Rabbiner Dr. Vogelstein in der Vereinigung für das liberale Judentum einen Vortrag über Priester und Propheten, Pharisäer u n d S a d d u z ä e r. Gegenüber dem Idealbild des Priesters,-wie es der Prophet Maleachi zeichnet,, so führte der Redner aus, beschränkte sich die priesterliche Tätigkeit meist aus den äußer- I lichen Opferkultus. Gegen die Veräußerlichung, der Religion wenden sich die Propheten und verwerfen darum schroff alle äußere religiöse

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