Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 40 (5.10.1917)
- Date
- 1917-10-05
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Sommerferien 1916 unterrichtet auch Herr Rabbiner Dr. Eugen Gärtner. Im Jahre 1916 erhielt die Gemeinde fünf neue Stiftungen mit einem Stistungskapital von zusammen 24 500 Mark und Spenden im Betrage von 4877 Mark. Laut dem Abschluß der Iahresrechnung der israelitischen Religionsgemeinde Zn Dresden auf das Jahr 1916 betrugen die Einnahmen im Jahre 1916 260 213,24 Mark, die Ausgaben 175 581,32 Mark, Vermögen 84 631,92 Mark. Außerdem besitzt die Dresdener Gemeinde folgende Fonds: Synagogen-Neubau- Fonds: Bestand am 31. Dezember 1916: 556 791,75 Mark, die werbend angelegt sind; Lehrer-Pensions-Fonds: 16 600 Mark; Beamten-Pensivns-Kasse: 81 550,75 Mark. Verwaltungshonorarfonds der Wilhelm-Schio-Stiftung: Bestand am 31. Dezember 1916: m 941,55 Mark. £2 Köln, 28. September. In Nr. 36 dieser Zeitung im Leitartikel „Rabbiner Dr. 'Abraham Frank", S. 421, Zeile 2 von unten muß es heißen: stabt „Vorsteher des Gesangvereins", ^Mitbegründer und Vorstandsmitglied des Gefängnisvereins". Zum Bericht über die Jubiläumsfeier in 9lx. 38 fügen wir noch hinzu, daß auch der in Wiesbaden weilende Weihbischof und Dechant des Kölner Doms, Dr. Josef Mül ler, ferner Domkapitular Dr. S ch n ü t b g e r s freundliche Glückwünsche nachträglich emsandiben. Den würdigsten Abschluß fand die Jeleer am vergangenen Samstag, 22. d. Ni., durch die Ueberreichnng des Roten Adlerordens 3. Klaffe mit der Schleife u n d der Z a hl 50. er. München, 28. September. E m i l Freiherr v. H i r s ch, Schloßherr auf Planegg, wurde am vergangenen Dienstag vormittag auf dein alten israelitischen Friedhofe beerdigt. Die schon geschmückte Hacke vermochte die große Menge der Leidtragenden kann: zu fassen. Mit den nächsten Angehörigen, darunter Oberst Freiherr v. Feury, waren unter anderen erschienen: Bezirksamtmann Regierungsrat Dr. H a i n z als Vertreter des Distrikts München, Oberbürgermeister Geheimrat Dr. v. B o r s ch t, Rechtsrat -H ö r b u r g e r und die Gemeindebevollmächtigten Landesökonomierat B u ch n e r und G r a m l als Vertreter der Stadt München, die Generale v. Euler- Ehe l p i n und Freiherr v. P f e t t e n, andere Offiziere, die Bürgermeister v. Planegg, Krailling und Gräfelfing mit Mitgliedern der Verwaltung und den dortigen Veteranen- und Kriegervereinen, Geheimer Kommerzienrat Bernsheimer, die Geistlichkeit und Lehrerschaft von Planegg-Krailling, Abordnungen des Kriegerbundes, des militärischen Jugenbvo-rbereitungsausschusfes und andere Deputationen. Rabbiner Professor Dr. Werner zeichnete mit herzlichen Worten ein Lebertsbild des Verstorbenen; er rühmte seinen Wohltätigkeitssinn, sein bescheidenes Wesen und feine Schaffensfreude. Mit herzlichem Nachruf widmeten Kranzspenden Regierungsrat Dr. Hainz für die Tistriktsgemeinde München, Bürgermeister Beyerl für die Gemeinde Planegg und den Frauenverein vom Roten Kreuz Planegg-Krailling, Oberleutnant B r e u n i g für die gesamte Jugendkompagnie, Feldwebel Anzinger für die Verwaltung des orthopädischen Vereinslazaretts Planegg-Krailling, die verwundeten Krieger des Lazaretts und der Deutsche Kriegerbund München. Am Grabe war eine reiche Fülle von Kranzspenden niedergelegt, u. a. von der Stadtgemeinde München („Dem großen Wohltäter in tiefer Trauer"), dem Zentralkomitee des Bayerischen Frauenvereins vom Roten Kreuz Abteilung 6, der dankbaren Gemeinde Krailling, Direktion der Bayerischen Vereinsbank, dem Männerturnverein München von 1879, den Beamten und Angestellten der Guts- und Forstverwaltung und Schloßbrauerei Planegg und der dortigen Feuerschützengesellschaft. J. A. Nürnberg, 28. September. Das Eiserne Kreuz erster Klasse erhielten: Rechtsanwalt Dr. Walter Berlin, Leutnant der Reserve im bayerischen 8. Feldarkillerieregiment; Stabsarzt der Landwehr Dr. Max Strauß, Chirurg in einem Feldlazarett; Stabsarzt Tr. Liegmund Bauch Witz, praktischer Arzt (Bamberg); Dr. Michael Wassermann, Stabsarzt in einem bayerischen Infanterieregiment, Sohn des verlebten Hofbankiers Emil Wassernrann in Bambergs Das Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhielten: Unteroffizier Heinrich Burger vom bayerischen 6. Feldartillerieregiment, Sohn des Kaufmanns Isaak Burger (Nürnberg); Max D o r - mitzer, Gefreiter im 6. bayerischen Feldartillerieregiment, Sohn des Kaufmanns Louis Dormitzer; Gefreiter Max Gutman, in Firma Max Gutmann & Co.; Gefreiter Edwin Rothschild; Moritz I l ei schm ann, Bizewachtmeister im 10. bayerischen Reserve-Feldart ill er iereg im ent, Mitinhaber der Darmgroßhandlung M. & L. Flcischmami. Das Militärverdienstkreuz dritter Klasse erhielt: Artillerie-Wachtmeister Moritz F l e i s ch in a n n. Den Militärverdienstorden vierter Klasse erhielt: Leutnant der Landwehr Siegsried Ehrenberger. Den Orden vom Türkischen Eisernen Halbmond erhielt: Joseph Regensburger, Leutnant der Landwehr bei einem preußischen Feldartillerieregiment, zugeteilt bei einer türkischen Division, Sohn der Witwe Cäcilie Regensburger. Die preußische Rote-Kreuz-Medaille erhielten: Dr. Goldenberger, Spezialarzt in Nürnberg; Rosa Süß-Schühlein, Kaufmannsgattin in Regensburg. — lieber eine hervorragende Leistung des Kaufmanns Hermann Hey m ann aus Nürnberg wird in der „Bayerischen Ehrentafel" amtlich gemeldet: Bizeseldwebel und Ossi zieraspirant der Landwehr Hermann Heymann aus Oberdorf wurde schon bei Beginn des englischen Jnfanterieangrifss nicht unerheblich an Knie und Kopf verwundet, blieb aber gleichwohl bei seinem Zuge llnd verteidigte, indem er seine Leute fort und fort anseuerte, zäh und erfolgreich den Graben. Als sein Kompagniekamerad O. A. Neresheim, Kaufmann zu Nürnberg, und ebenfalls Inhaber des Eisernen Kreuzes, mit vieler Mühe immer wieder Kräfte zur Verteidigung des Trichters herbeiführte, schloß er sich ihm ungeachtet der eigenen Verwundung wiederholt an, und stets gelang es dem glänzenden Beispiel beider, ihre wenigen Mannen zum mutigen Draufgehen anzuspornen. Heymann selbst beteiligte sich mit Handgranaten am Kampfe und fügte dem Gegner schwere Verluste zu, um sich erst nach dem Verbrauch der gesamten Munition auf den Verbandsplatz zu begeben. — Zweibrücker*, 28. September. Ein in den Kriegslüuften begründeter Beleidigungsprozeß spielte sich kürzlich vor der hiesigen Strafkammer als Berufungsinstanz ab: Aus Privattlage des Schuhfabrikant-en Max Wolf aus Pirmasens hatte sich der Schuhsabritant Karl Metzger aus Pirmasens bereits unter dem 18. Juli d. I. vor dem Schöffengericht Pirmasens zu verantworten gehabt. Dort wurde festgestellt, daß ein jugendlicher Nesse des Angeklagten, ein der väterlichen Aufsicht und Zucht entbehrender Bursche, eines Tages mit anderen Straßenjungen zusammen den Drahtzaun des Wolf mit einer Feile durchschnitten hatte. Der Geschädigte schrieb an den heutigen Beklagten Metzger einen Brief, worin er.Strafantrag gegen den Jungen in Aussicht stellte. Als Antwort hierauf richtete nun Metzger am gleichen Tage ein Schreiben an Wolf, in dem es unter anderem hieß: „daß ich Ihnen mehr Noblesse Zugetraut Hütte, als Sie in demselben betunden, um so mehr, da Sie zu den Glücklichen zählen, die nicht im Felde stehen und gegen die alle christlich denkenden Menschen erbittert genug sinö. An Ihrer Stelle dürften Sie froh sein, daß es immer noch Männer gibt, die ihr Leben in die Schanze schlagen, damit Leute wie Sie ruhig schlafen können. Vielleicht kommt die Zeit auch einmal anders." Ter Empfänger des Briefes erblickte ln denn Ausdruck der mangelnden Noblesse und der Anspielung auf seine israelitische Konfession im Zusammenhang mit seiner Befreiung vom Militärdienst Ehrverletzung und machte das Schreiben zur Grundlage seiner Klage. Die Hauptverhandlung in Pirmasens ergab unter anderem, daß beide Parteien nicht zum Dienst mit der Waffe herallgezogen sind. Das Schöffengericht erblickte in den unter Anklage gestellten Ausdrücken des Briefes, wenn auch versteckt angebracht, offenbare Beleidigungen des Klägers, die sowohl den Ausdruck der Mißachtung des Judelltums als auch die unzutreffende Wendung enthielten, der Privattlüger habe sich vom Heeresdienst gedrückt. Es wurde aber angenommen, daß diese Aeußerungen lediglich leicht hingeworfene bedeutungslose Redensarten seien, wie sie in der Pirmasenser Bevölkerung allgemein üblich sind. Das Urteil lautete 'infolgedessen auf Freisprechung des Metzger und Ueberbürdung der Kosten aus den Kläger. Dieser meldete gegen das merkwürdig begründete schössengerichtliche Erkenntnis Berufung zur Strafkammer an. Die Strafkammer verurteilte den Metzger zu einer Geldstrafe von 50 Mark und sämtlichen entstandenen Kosten. Oesterreich-Angara. Z. Lemberg, 28. September. Das Verhältnis der Polen zu der hiesigen jüdischen Bevölkerung ist sehr gespannt. Allerdings sind die Beziehungen besser als im benachbarten Königreich Polen, wv die Polen den Judenbohkott auch unter der Herrschaft der Zentralmächte weiter betreiben. Diese Besserung ist jedoch erst eingetreten, seitdem Galizien einen Militärgouverneur hat, dessen Beseitigung eine Hauptforderung des Polenklubs darstellt. Es hat nach dem Abzüge der Russen ans Lemberg auch hier nicht an Versuchen gefehlt, die Haltung