Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 81 (1917)
- Issue
- Heft 35 (31.8.1917)
- Date
- 1917-08-31
- Page
- Seite 410 (sequence 2)
- Language
- German
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410 jüdische Liberalismus der Gegenlvart mit vollem Recht die Lehre von der Weltschöpfung, von der sittlichen Kraft und Unsterblichkeit der Menschenseele, der religiösen Sendung Israels und der messianischen Zukunft der Menschheit als notwendige (Glaubenssätze hingestellt. Wer den Messianismus oder die sittliche Natur des Menschen leugnet, hat damit den Boden der jüdischen Religion noch nicht verlassen, aber seine religiöse Ueberzeugung entbehrt der Geschlossenheit und Konsequenz, sein Judentum ist dann nicht mehr ein organisches Ganzes von innerer Notwendigkeit, sondern willkürlich mit) fragmentarisch. Ebensowenig wie unsere Religion es dem einzelnen anheimstellt, welche ihrer Lehren er anerkennen will, läßt sie seinem religiösen Handeln unbeschränkte Freiheit. Rathenau irrt, wenn er behauptet, daß kein Gesetz den Besuch des Gotteshauses fordert. Nicht nur Bibel, Talmud und Schulchan Aruch verlangen die Teilnahme des einzelnen am religiösen Leben der Gemeinde, sondern diese Forderung ergibt sich als unvermeidliche Konsequenz aus dem sozial-ethischen Charakter unserer Religion. Sie will den Menschen zur reinen, harmonischen und kraftvollen Persönlichkeit bilden, die ihre Kraft in den Dienst der jüdischen Gesamtheit und der menschlichen Kulturentwicklung stellt. Wie könnte sie diese Aufgabe lösen, wenn sie dem einzelnen das Recht zuerkennen wollte, seinen eigenen Weg zu gehen und sich von dem religiösen Leben der Gemeinde fernzuhalten? Sie ist nicht so herrschsüchtig und unnachsichtig, den auszuschließen, der sich ihren Normen und Vorschriften nicht fügt, aber sie. läßt auch keinen Zweifel darüber, daß die Feier des Sabbat und der Feste, die Beachtung ihrer gehaltvollen und stimmungsreichen Formen religiöse Pflicht ist, Indifferenz und Teilnahmslosigkeit vielleicht das größte Unrecht sind, das man sich selbst und der Gesamtheit zufügt. Tie aristokratische Selbstgenügsamkeit des einzelnen, der sich seine innere Welt selbst ausbaut, erkennt unser Glaube nicht als berechtigt an; er verlangt auch von bedeutenden Männern, daß sie sich nicht abseits halten und ihre wertvolle Kraft dem religiösen Leben der Gesamtheit nicht entziehen. Ein Judentum, das sich im Glauben an den einen Gott erschöpft und sich nicht in lebensvollen religiösen Handlungen entlädt, besitzt nicht mehr die volle, ungebrochene Kraft, ist nur noch ein matter Nachklang der Vergangenheit. Tie Autorität des Glaubens schränkt nicht nur die Freiheit des einzelnen ein, sondern sie bindet auch die jüdische Gemeinde. Es ist ein verhängnisvoller Irrtum, wenn Rathenau der Meinung ist, daß die Gemeinde in ihren Gotteshäusern nach ihrem Belieben Kulthandlungen vornehmen kann. So entschieden wir liberalen Rabbiner für unsere Zeit das Recht in Anspruch nehmen, die überlieferten Formen unserer Religion mit dem Denken und Fühlen und mit den Lebensbedingungen der Gegenwart in Einklang zu bringen, so notwendig ist auch der Hinweis auf das geschichtliche Recht und die verpflichtende Kraft der Tradition. Die jüdische Ueberlieferung ist nicht ein herrenloses Gut, mit dem jede einzelne Gemeinde beliebig schalten kann, sondern es ist die unbestreitbare Pflicht der jüdischen Gemeinde, den geschichtlichen Zusammenhang mit der Vergangenheit ausrechtzucrhalten und die Tradition 51t wahren, die die aufeinanderfolgenden Geschlechter aneinanderknüpft und die Vielheit der Bekenller zur Einheit zusammensaßt. Die Ueberlieferung des Judentums hat ihre eigene Würde und Autorität; sie ist eine Macht, die über der einzelnen Gemeinde steht und ihrer Willkür eine Schranke setzt. Wo aber bleibt bei diesem Sachverhalt die vielgerühmte Glaubensfreiheit des Judentums? Auf dem Gebiet des Theoretischen, der Glaubensvorstellungen und Symbole liegt sie darin, daß der Gedankengehalt der jüdischen Religion nicht in endgültiger und für alle Zeiten bindender Weise formuliert ist. Wie wir uns das Wesen Gottes, Schöpfung, Freiheit, Unsterblichkeit vorzustellen haben, dafür gibt es keine feststehende Vorschrift. Nur den Glauben an das Dasein und Wirken eines das All durchwaltenden sittlichen Prinzips, an die moralische Kraft des'Menschen, an die Unzerstörbarkeit der geistigen Welt verlangt das Judentum. Die Formung und besondere Gestaltung des Gehalts jedoch überläßt es der ständig sich erneuernden Lenkbarkeit des Menschen. Auch der gedankliche Inhalt unseres Glaubens schließt sich .nicht eigenwillig gegen jede Bereicherung und Entwicklung 'ab, sondern sein organischer Wachstumstrieb entfaltet sich in der Bildung neuer religiöser Vorstellungen. Ebenso sind auch unsere religiösen Gesetze nicht starr und unabänderlich, sondern besitzen eine gewisse Anpassungsfähigkeit und Biegsamkeit, die natürliche Elastizität eines lebendigen Organismus. Das Gesetz ist nicht ein für alle Zeit feststehendes und gegebenes, demgegenüber nur ein demutsvoller Gehorsam und ein passives Sichsügen geboten ist, sondern jede Zeit hat ihr religiöses Gesetz sich erst zu schaffen. Es ist nicht eine Fessel, die die Kräfte bindet, sondern eine Aufgabe, die die gestaltenden Seelenkräfte in Bewegung setzt. In all diesem Suchen und Formen aber herrscht nicht völlige Ungebundenheit und Willkür, sondern seine Richtung ist durch den Geist des Judentums bestimmt. Durch die Subjektivität der einzelnen Persönlichkeit und der verschiedenen Zeiten wirkt die objektive Macht der jüdischen Religion hindurch. Eben darin scheint mir das Eigentümliche und Besondere des Judentums zu liegen, daß die religiöse Wahrheit hier dem Menschen als ein Objektives und Höheres entgegentritt und trotzdem die Lenkbarkeit und gestaltende Tätigkeit des Einzelnen verlangt wird, die religiösen Gesetze uns zu leiten suchen und dennoch das Lebensrecht der verschiedenen Zeiten Anerkennung findet. Nicht schrankenlose Freiheit, sondern eine Synthese von Freiheit und Bindung ist im Judentum gegeben. Die christliche Religion hebt die Freiheit des Jndividiums auf, die jüdische schränkt sie in natürlicher Weise ein. Freiheit und Bindung aber widersprechen sich hier nicht, weil unsere Lehren und Gesetze nicht im Gegensatz zum Denken und Fühlen stehen, sondern im Einklang mit ihnen sind und ihre Harmonie sich stets von neuem Herstellen läßt. In der Frage der Glaubensfreiheit übertreibt Rathenau den Unterschied zwischen jüdischer und christlicher Religion; in einer anderen Frage aber von grundlegender Bedeutung übersieht er ihn. Er bekennt, daß er „aus dem Boden der Evangelien steht". So kann kein Jude sprechen, der sich der Eigenart der jüdischen Sittenlehre klar bewußt ist und die besondere Form der christlichen Ethik kennt. Die beiden Grundsätze, aus denen die ethischen Normen des Judentums ruhen, haben im Christentum eine entschiedene Umbildung erfahren. Das Prinzip der Gerechtigkeit ist in ihm seiner Wucht und Strenge entkleidet, und der biblische Gedanke der Menschenliebe ist ins Schwärmerische gesteigert und überspannt. Die Selbstsucht, die im Judentum eingedämmt wird, gilt im Christentum als sündhaft. Im Gegensatz zur Diesseitigkeit des jüdischen Glaubens, der die Kulturarbeit und die Bildung der sittlichen Persönlichkeit, die sich in ihr vollzieht, als die wesentliche Aufgabe des Menschenlebens hinstellt, blickt die religiöse Sehnsucht des Christentums über die Welt hinaus ins Jenseits. Jüdische und christliche Ethik sind zwei grundverschiedene Typen des sittlichen Wertens und Empfindens. Uns Juden aber ist es eine unentreißbare Gewißheit, daß die maßvollen sittlichen Forderungen der Bibel und ihre ethischen Hoffnungen, weil sie mit der Natur des Menschen und den Bedingungen des Lebens im Einklang stehen, den wertvollsten Besitz der Menschheit bilden und die