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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1917-04-20 · Heft 16 (20.4.1917) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
81 (1917)
Issue
Heft 16 (20.4.1917)
Date
1917-04-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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81. Jahrgang Nr. 16 eitung des Audenlums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. A bonnements«preis: durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere verrriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 32*. Begründet von Rabbiner vr. Ludwig Philippson Unter Leitung der Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen fLr Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgern. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße *6*9, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. flllftiTif* Neuorientierung. VonBerirhard Breslauer. —TieWoche. jßeHLJTlLL. — Jüdische Feldseelsoroe an der Jsonzofront. Von Htiiwri. — Organisation jüdischer Wohltätigkeit. Bon Bureauvorsteher Nathan (5ohn (Charlottenbura). — Notizen über Juden aus dein Briefwechsel zwischen Varnhagen und seiner Schwester sowie aus verwandten Quellen. Von Ludwig Geiger. — Feuilleton: Ein Purimspielmit Hindernissen. Humoreske von Al. Pulvermann. — Taute Trude. Nom an einer Vierzigjährigen. Von Anna Goldschmidt. — Literarische Mitteilungen. Der Gerneirrdeboie (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"'). Berlin, Königsberg i. Pr., Königshütte O.-S., Posen, Hamburg, Eberseld, Köln, Seesen a. H., Frankfurt a. M., Wien. — Von Nah und Fern. Neuorientierung). Von B e r n h a r d B r e s l a u e r. icht um das Wort abzuhetzen, nicht um ein Programm aufzustellen oder eine programmatische Erklärung abzugeben - nur aussprechen will einer von vielen, wie er sich die Zeit nach der glücklichen Beendigung des Weltkrieges denkt. Man meint, daß nachdem Kriege der Antisemitismus aufs schärfste wieder einsotzen werde, und daran mag etwas Wahres sein. Aber man übersieht, daß die Art, wie die Juden während des Krieges ihre vaterländische Pflicht erfüllten, nicht unbeachtet bleiben kann, und daß sich jedenfalls die Staatsverwaltung nicht den Lnrus des Antisemitismus wird gönnen können. Immerhin werden die Juden nach wie vor in Verteidigungsstellung verharren müssen. Dazu aber ist notwendig, daß sie unter sieh einig sind. Der Gegensatz der Parteien mag bestehen bleiben, nach außen aber dürfen sie nur eine kompakte Masse bilden, wenn sie Erfolg haben wollen. Deshalb muß die bisher geübte Praxis anfhören, nach der eine Partei die andere auch nach außen hin befehdet. Es darf nicht mehr Vorkommen, daß die eine der anderen bei den Staatsbehörden entgegentritt .und sei es aireh nur ans -vintertreppen und mit Hilfe andersgläubiger angesehen er Persönlichkeiten. Es darf nicht mehr Vorkommen, daß eine Partei der anderen das Judentum abspricht und ihr Deutschtum herabsetzt. Wir haben in unserem deutschen Vaterlande unsere „rechtlich gesicherte Heimstätte" und tauschen sie mit keiner anderen. Wollen andere es anders, so mögen sie ihre Ziele verfolgen, uns aber sollen sie dabei in Ruhe lassen. Auch die Art, in der die eine Partei die andere angreist, muß sich ändern. Angriffe, wie sie gegen Hermann Cohen, Cäsar Seligmann und Ludwig Geiger gerichtet worden sind, müssen unmöglich sein. Phantastische Ideen einzelner, die in der Verelendungs- Vereklungstheorie ihre Grundlage haben und ihren Gipfelpunkt in Vorschlägen finden wie die Errichtung von „Settlements", um die deutschen Juden „dem J) Ans der Zeitschrift „Liberales Judentum", März/April 1917. Deutschtum zu entfremden", sie in eine jüdisch - nationale Masse hineinzudrängen, müssen unterdrückt werden. Keine Partei hat das stecht, sich der Schulstlgeud 31t bemächtigen. Die Schule muß frei von allen Parteikämpfen bleiben, wenn sie selbständige Männer und Frauen erziehen will. Wer den Parteigeist in die Schule trägt, vergiftet das kindliche Gemüt. Erst der erwachsene Mensch kann entscheiden, welche Partei feiner Anschauung entspricht. Bei alledem ist es durchaus nicht schwer, .die Parteien 31t gemeinsamer Abwehr zu vereinigen. Manche Anfänge dafür sind bereits vorhanden. An mancher Stelle wird schon ge-, meinsam gearbeitet und Ersprießliches geleistet. Es muß aber noch erreicht werden, daß alle Richtungen sich entschließen, in dieser Beziehung Ernst zu machen: es muß verlangt werden, daß alle einander als Inden anerkennen, und „es darf ein Gipfelehen sich nicht vermessen, daß es allein der Erde sei entsprossen". Gelingt es, die immer von unseren Feinden behauptete, leider nicht vorhandene Solidarität der Inden zu erreichen, dann müssen sie in einer Organisation zusammengefaßt sein, wenn sie ihren Verteidigungskampf mit Erfolg durchführen sollen. Schon manche Versuche, eine staatliche Organisation der Inden zu schaffen, sind angestellt worden. Alle scheiterten an zweierlei: am Mißtrauen der Orthodorie und dem Vetorecht, das die Rabbiner verlangen. Das Mißtrauen der Orthodorie ist unbegründet. Keiner der Mitarbeiter an dein Lrganisationswerke hat je die Orthodorie schädigen oder auch nur beeinträchtigen wollen. Alle Rechte, die sie für sich wünscht, sollten ihr Vorbehalten bleiben. Und daß dies geht, beweisen alte die staatlichen Organisationen der Juden, die schon jetzt in Deutschland und anderwärts vorhanden sind. Ein gesetzliches Veto der Rabbiner Hot im jüdischen Recht keine Unterlage. Der Rabbiner hat nicht die Funktionen eines der andersgläubigen Geistlichen, von denen einzelne ein solches Recht in gewissem Umfange haben mögen. , Mit dem Amte des Rabbiners ist das Vetorecht nicht verknüpft. Der Rabbiner war und ist der Lehrer und geistige Führer in det Gemeinde. Er erwirbt die Befugnis, ein Veto zu sprechen, durch die Kraft seiner Persönlichkeit und den Glanz seiner Leistungen. Und welchem Rabbiner soll das Vetorecht znstehen in Gemeinden, nue den meisten in Deutschland, deren Angehörige verschiedenster Richtung sind und in denen Rabbiner verschiedenster Richtung amtieren? Soll ein Rabbiner ein Vetorecht gegen den anderen haben? ' Daß dem Rabbiner eine seinem Amte entsprechende Stellung in der Gemeindeverwaltung eingeränmt werden kann und bei einer neuen Organisation eingeränmt werden soll, ist dabei selbstverständlich.

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