Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-09-22 · Heft 38 (22.9.1916) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 38 (22.9.1916)
Date
1916-09-22
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3229232-3229271--72545-3284993
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4 Schafft das Gold zm Reichsbaak! Vermeidet die Zahl nagen mit Bargeld! Jeder Deutsche, der zur Verringerung des Bargeldumluuss beiträgt, stärkt die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes. Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er, statt wie früher Goldmünzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt oder daheim in der Schublade verwahrt hält. Das ist aber ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihrrndert Mark an Banknoten, die sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in ihren Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder dreihundert Mark Papiergeld zur Reichsbank gebracht werden. Darum heißt es an jeden patriotischen Deutschen die Mahnung richten: Schränkt de« Burgeldverkehr ein! Veredelt die Zuhlungsfitten! Jeder, der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches einrichten, ans das er alles, nicht zum Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt. Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein jeweiliges Guthaben von der Bank verzinst. Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf nicht das herrschende bleiben. Richtig sind folgende Verfahren: d?tftell§ — und das ist die edelste Zahlungssitte — Iteberweisnng von Bank zu Bank. Wie spielt sich diese ab? Ter Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Finna oder Privatperson, der er etwas schuldetden schuldigen Betrag auf deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen der Bank angeben, bei welcher der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jede größere Firma muß daher heutzutage auf dem Kopf ihres Briefbogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außerdem gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch das Adreßbuch (z. B. in Berlin und Hamburg) hierüber Aufschluß. Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankko>ito hat, kann aber nicht feststellen, bei welcher Bank er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch. Zweitens Der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung" kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger keine Einlösungen des Schecks in bar, sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei Verrechnungsschecks ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter den Scheck einlösen kann, der Scheck kann daher in gewöhnlichem Brief, ohne „Einschreiben", versandt werden, da keine Barzahlung seitens der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den neuen Steuergesetzen fällt der bisher auf dem Scheck lastende Scheckstempel von 10 Pf. vom 1. Oktober d. I. au fort. Drittens Der sogenannte Barscheck, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nur zur Verrechnung". Er kommt dann zur Anwendung, weiur der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher bare Auszahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns dem ersehnten Ziel nähern, daß jedermann m Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen hat, ein Konto bei dem Postscheckamt, bei einer Bank oder einer sonstigen Kreditanstalt besitzt. Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit: Schaffe jeder sein Gold zur Reichsbank! Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch! Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs! Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Vernichtungskrieg unserer Feinde!

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.