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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-06-09 · Heft 23 (9.6.1916) · p. Seite 4

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 23 (9.6.1916)
Date
1916-06-09
Page
Seite 4 (sequence 16)
Language
German
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4 Mittelschule besucht haben. Jedoch ist der Zivilverwaltung ein endgültiger Vorschlag nicht gemacht worden. „Unter diesen Umständen hat die Verwaltung geglaubt," wie sie in einer amtlichen Erklärung vom 9. v. M. nutteilte, „nicht länger untätig einer Entwicklung Zusehen zu sollen, die infolge ihres schleppenden Ganges und ihrer unklaren und unbefriedigenden Ergebnisse die städtischen Jnteressm Warschaus und seiner Bevölkerung ernstlich zu gefährden geeignet ist." Tie Verwaltung erließ an demselben Tage in Nr. 32 des „Verordnungsblattes" eine Stadtordnung für Warschau nebst einer Wahlordnung für die Stadtverordnetenversanunlung (Stadtrat). Aus dem umfangreichen Erlaß heben wir folgende allgemein interessanten Punkte heraus: Alle Einwohner der Stadt Warschau sind zur Mitbenutzung der öffentlichen Gemeindeeinrichtungen berechtigt und zur Teilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet. Deutsche Militärpersonen und Behörden gehören nicht zu den Einwohnern, sind aber berechtigt, die Gemeindeeinrichtungen zu benutzen. Als Bürger der Stadt Warschau gilt jeder, der das aktive Wahlrecht besitzt. Der maßgebende Paragraph (5) lautet: „Die Landeshauptstadt Warschau hat Korporat i o n s r e ch t e. Sie ' hat das Recht der Selbstverwaltung unter staatlicher Aufsicht nach näherer Bestimmung der Verordnlmg." In § 6 werden die städtischen Angelegenheiten aufgezählt; dazu gehören unter anderem die Verwaltung des Stadtvermögens und der Gemeindeschulen, Ausstellung und Durchführung des städtischen Haushaltsplanes, Wege-, Brückenusw. -bau, städtische Armenpflege, öffentliches Unterrichtswesen, Sorge für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit, Licht-, Kraft- und Wasserversorgung. An der Spitze der Stadt steht ein Magistrat und eine Stadtverordnetenversammlung. Der Magistrat besteht aus dem Stadtpräsidenten, zwei Bürgermeistern sowie zwölf ehrenamtlichen Natsherren. Es gehören dem Magistrat ferner an: der Milizvorsteher, der Stadtkämmerer, der Stadtsyndikus u. a. Zum Stadtpräsidenten ist der Fürst Zdislaw Lubomirski, zum Ersten Bürgermeister Ingenieur Drzewiecki ernannt. Tie Ratsherren werden von der Stadtverordnetenversammlung, die ails 90 Mitgliedern besteht, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Außerordentlich wichtig ist die Wahlordnung, die in Berücksichtigung des national-gemischten Charakters der Bevölkerung Warschaus der Majorität zu ihrem Rechte verhilft, aber auch den Minoritäten die Möglichkeit ausreichender Vertretung verschafft. Grundlegend in dieser Beziehung ist der Artikel 4, demzufolge die Wahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Proportioualwahl) vorgenommen werden. Das aktive Wahlrecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit im Königreich Polen, vollendetes 25. Lebensjahr, männliches Geschlecht, ununterbrochener Wohnsitz in Warschau seit mindestens zwei Jahren (Verschickung durch die r u s s i s ch e R e g i e r u n g und Abwesenheit infolge des Krieges gelten nicht als Unterbrechung). Für Ortsarme und Bettler ruht das Wahlrecht, wobei die Beköstigung in Volksküchen nicht als Armenunterstützung gilt. Das passive Wahlrecht hat zur Voraussetzung 1. die Vollendung des 30. Lebensjahres, 2. männliches Geschlecht, 3. bürgerliche Unbescholtenheit, 4. Be - h e r r s ch u n g der polnischen Sprache in Wort und S ch r i f t. Alle Wähler werden in 6 Kurien eingeteilt, von denen jede 15 Stadtverordnete zu wählen hat. 1. Kurie: Haus- und Grundbesitzer (das Wahlrecht steht in dieser Kurie auch Frauen zu, die sich durch männliche Bürger zu vertreten haben). 2. Kurie: Größere Handels- und Jndustrieunternehmungen. 3. Kurie: Gelehrtenberufe. (Hier entscheidet jedoch bei den Wahlen die Stimmenmehrheit.) Die katholische Geistlichkeit wühlt einen Verordnten (die jüdische und die protestantische gar keinen), die Juristen drei, die Lehrer drei, die Mediziner drei, die Techniker drei, die übrige Intelligenz zwei. 4. Kurie: Kleine Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmungen, ohne Rücksicht darauf, ob eine Patentstener errichtet wird. 5. Kurie: Wähler, die zur Wohnsteuer veranlagt sind. 6. Kurie: alle übrigen Wähler. Jeder Wähler hat nur in einer Kurie Wahlrecht. Die Wahlen sind geheim und werden von einem kaiserlichen Wahlkommissar mit Hilfe eines Wahlausschusses nach den Weisungen des Warschauer Polizeipräsidenten vorbereitet und geleitet. Von Iah null fmt — Die Deutsche Gesellschaft für Mutter- und Kindesrecht, E. V., hat ihr neues Heim „Mutterhilse" eröffnet. Tie Berliner j ü di sche Gemeinde hat der Gesellschaft die sonnigen, freundlichen Räume im zweiten Stock ihres früheren Krankenhauses, Auguststraße 14/17. zur Verfügung gestellt. — Dem Schatzmeister des Vereine der Oesterreicher in Berlin, Sigmund Kar plus, ist vorn Kaiser Franz Josef das Ehrenzeichen Zweiter Klasse vom Roten Kreuz verliehen worden. — Am 28. v. M. fand in Rasten bürg (Ostpreußen) die Einweihung der neuerbauten Synagoge star! Der Einweihungsfeier wohnten neben dem Regierungspräsidenten Dr. Gramsch und dem Landrat Freiherrn v. In- und zu Knyp Hausen zahlreiche Vertreter der Militär- und Zivilbehörden, der Geistlichkeit und Schulen, sowie der Synagogengemeinden der Provinz bei. Die Weiherede hielt Rabbiner Dr. Vogel stein (Königsberg). — Der Verband zur Erziehung hilfs bedürftiger israelitischer Kinder in Breslau kann auf ein? 2 5jährige Wirksamkeit zurückblicken. Seit Gründung des Verbände hat er 121 Knaben und 83 Mädchen erzogen und in seinem Heini. Rhedigerplatz 3, acht Kriegskinder in seine Obhüt genommen uni' drei Kindern vorübergehenden Aufenthalt gewährt. Augrnblicklit sind 34 Kinder in der Anstalt. — Zum Landrabbine in Braunschweig wurde an Stelle des verstorbenen Tr. Rülf Herr Dr. Paul R i e g e r - Hamburg vorbehaltlich der Bestätigung seitens der Landesregierung gewählt. Au- Bayreuth wird uns geschrieben: Tie Mitglieder unserer Kultusgemeinde, die Herren Max Harburger imb Siegmund Isner wurden vom Könige von Bayern mit dem Ludwigs-Kreuz ausge zeichnet. Beide Herren haben sich um die städtische Krregsfürsorg sehr verdient gemacht. — Der Kaiser hat dem Shnagogenvorstehe Jos. Neukirche.r in Werl in Anerkennung feiner fünfzigjähriger verdienstvollen Tätigkeit für die dortige Synagogengemeinde den königlichen Kronenorden vierter Klasse verliehen. — Der neue Ober rabbiner von Straßburg i. E., Herr Dr. Emil L ev y , ist vom Statt Halter von Elsaß-Lothringen bestätigt worden. Die Einführung in sein Amt wird erst in einigen Wochen stattfinden können, da Tr Levy noch als Feldgeistlicher tätig ist und erst ein Ersatz für ihr ernannt werden muß. — Aus Markirch i. E. wird berichtet, da' Herr Trehfus dort den Bürgermeisterposten versieht und dar er trotz der großen Arbeit, die die Frontnähe mit sich bringt, sie! die Anerkennung der Behörden und der Bevölkerung erworben ha: Nebenbei ist er der erste Vorstand der israelitischen Gemeinde uw tut viel für das religiöse Leben der Gemeinde und der jüdischen Soldaten, die in Markirch und Umgegend im Dienste sind. — Au Lemberg kommt die Trauerbotschaft vom plötzlichen Hin scheiden des Herrn Oberrabbiners von Lembera M. B a b a d. De Verewigte, der einer der angesehensten Rabbinen des aalizischen Judentums war. hat sich um die gesetzliche Stellung der orthodoren aalizilchen Rabbinen, speziell in dieser schweren Zeit des Weltkriege-: lwhe Verdienste erworben und seine Bemühungen nach dieser Richtnu sind von historischer Bedeutung. — Nach dem „Jewish Cbronicle stürmte der Unteroffizier Camille Levy, Sohn des Chasan vo Belfort, als die Synaaoae in Sept (Unter-Elmf;) vom Feuer ergriffe wurde, mit zwei tapferen Kameraden in das. brennende Goitcshau- und es gelang ihm, die Thorarollen zu retten. — In England IU das Gerücht um, daß russische, in England lebende, Untertanen, eben' wie es in Frankreich und Italien der Fall ist. nach Rußland abw schoben werden sollen, soweit sie militürtauglich sind. Das Mitglin des Unterhauses, Joseph King, teilte jedoch in einem Briefe a „Jewish Ehronicle" mit, daß nach seinen genauen Jnsormatioue eine solche Maßregel für den Augenblick noch nicht beabsichtigt sei. Die italienischen Blätter „Messaggero" und „Lavoro" nehmen dagege Stellung, daß zahlreiche russische Flüchtlinge, besonders Juden, nun mehr gezwungen werden sollen, Italien zu verlassen, .weil sie Ruf, land für den Dienst im Heere reklamiert. „Auf keinen Fall", sag: der „Lavoro", „dürfe auch nur ein einziger politischer Flüchtling in den Nachen der zarischen Kerker zurückgeschleudert werden." - D'e Gesellschaft für Arbeitsvermittlung für arme Juden in Warschau unterhielt nach ihrem Berwaltungsbericht im Jahre 1915 drei Fack schulen für Handwerker, zwei Anfangsschulen itnb Abendkurse Tin Erwachsene mit zusammen 54 5 Schülern. Die Einnahmen beliefen sich auf 25504 Rubel, die Ausgaben auf 23714 Rubel. Ta dn Besucherzahl namentlich in der Abteilung für Schlosser und Mechaniker gestiegen ist, wird die Gesellschaft im neuen Schuljahre die Fachschulen abermals erweitern. Verantwortlicher Redakteur: Albert Katz in Berlin-Pankow, Florastrabe 58. Verantwortlich für den Anzeigenteil:MaxJunge, Berlin-Friedenan. Druck und Verlag von Rudolf Mofse.

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