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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1916-03-17 · Heft 11 (17.3.1916) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
80 (1916)
Issue
Heft 11 (17.3.1916)
Date
1916-03-17
Page
[Seite] (sequence 16)
Language
German
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I Merkblatt zur vierten Kriegsanleihe. 4H Deutfdje “ * ‘ ” ' " f / ' v v v 5°i> Deutsche keichsanleihe, untüntumt us 1924. Mehr als achtzehn Monate sind verstrichen seit Beginn des gewaltigen Krieges, der dem deutschen Botte vor seinen Feinden in unerhörtem Frevel aus Neid-, Rach- und Eroberungssucht aufgezwungen worden ist. Harte Kämp e waren bei der ileberzahl der Feinde zu bestehen. Go schwer und blutig auch das Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste geleistet und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. Auf allen Kriegsschauplätzen in West und Ost haben sie glänzende Waffenerfolge errungen, an ihrer todesmutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins Werk gesetzte , Angriffe der Feinde zerschellt. Die Feinde sind jedoch noch nicht niedergerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevo; aber wir sehen diesen mit zuversichtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und unser reines Gewissen entgegen. Auch da , hinter der Front kämpfende deutsche Bott hat sich allen durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwernisse 1 durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Einteilung und Organisation gewachsen gezeigt; es wird auch fernerhin in Selbst zucht und fester Entschlossenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende. Der Krieg hat fortgesetzt hohe Anforderungen an die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die No Wendigkeit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszufchreiben. Ausgegeben werden 4'zprozentige auslosbare Reichsschatzanweisungen und Sprozentige Schult Verschreibungen der Reichsanleihe. Die Gchatzanweisungen werden eingeteilt in 10 Serien, die von 1923 a> jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Auslosung der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefunden hat. Der Zeichnungspreis ist für die Schatzanweisungen auf 95% festgesetzt. Da die Schahanweisungen eine Laufzeit von durck schnittlich 11' * Jahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirkliche Verzinsung etwas höher als auf 5%. Dab, besteht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung und Rückzahlung zum Nennwert noch einen beträchtlichen Kur gewinn, bestehend in dem Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs von 95"zu erzielen. Den Inhaber der ausgelosten Schahanweisung soll aber auch das Recht zustehen, an Stelle der Einlösung die Schonanweifung als 4 prozentige Schuldverschreibung zu behalten, und zwar ohne daß sie ihm vor dem 1. Juli 193 t gekündigt werden könnte. Der Zeichnungspreis für die fünfprozentigen Schuldverschreibungen der Reichsanleihe beträgt 95,50 Mark, bi Schuldbucheintragungen 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert. Die Schuldverschreibungen sind wie bei den vorm - gegangenen Kriegsanleihen bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, d. h. sie gewähren bis zu diesem Zeitpunkt einen fün prozentigen Zinsgenuß, ohne daß ein Hindernis bestände, über sie auch schon vor dem 1. Oktober 1924 zu verfüge. Da die Ausgabe 1'. 2 °/„ unter dem Nennwert erfolgt, und außerdem die Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reil: von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung höher als 5°/». Schahanweisungen und Schuldverschreibungen sind nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betracht i als gleichwertig anzusehen. Beide Arten der neuen Kriegsanleihe können als eine hochverzinsliche und unbedingt sicher e Kapitalanlage allen Volkskreisen aufs wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor der Reichshauptbai k für Wertpapiere in Berlin Mostscheckkonto Berlin Nr. yy) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasse- - einrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlurz (preußische Staatsbank) und der preußischen Central-Genoffenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank > Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutsch:, öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, bei jeder deutjchen Lebensversicherungsgefellschaft und jeder deutschen Kred genoffenschaft, endlich für die Schuldverschreibungen der Reichsanleihe bei allen Postanstalten am Schalter erfolgen. L > solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenhc t zur Beteiligung geboten. Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Zeichnungsfchein zu beschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, si > die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden posianstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Ve - Wendung von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post habeda bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine vereinfachte Form. Zn den Landbestellbezirken ut.) den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine durch den Postboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine sin-' in einem Briefumschlag mit der Adresse „an die Post" entweder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbriefkasten zu stecken. ca 46107345841351

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