Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 80 (1916)
- Issue
- Heft 4 (28.1.1916)
- Date
- 1916-01-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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SO. Jahrgang Nr. 4 Berlin, 28. Januar 1916 Allgemeine eitung des Judentums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preisdurch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 Ni. — Postscheckkonto 32$. Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums'*, Berlin SW, Jerusalemer Straße $6-$9, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3ur Stellung des jüdischen Religionsunterrichts au den AULjUH. höheren Schulen in Preußen. Von Rabbiner Dr. Gelles, Lissa,Kgl.Schulinspektor. — Die W och e. — Die Ansprache des österreichischen Thronfolgers in Czernowitz. (Bild.) — Die Judenpogrome in Polen. Von Dr. Hedwig Fisch mann. — Prof. Dr. Leopold Cohn. — Christliche und jüdische Wissenschaft. Von Sanitätsrat Dr. Scherbel in Lissa i. P. — Crnst Haeckel und die biblische Schöpsungslehre. Von Rabbiner Dr. B. Heifz, Lissek. — Feuilleton: Der Jeschiwahbocher. Von Jakob Fingermann, Berlin. — Jutta. Skizze von Gertrud Stein. — Bnchereinlauf. — Literarische Mitteilungen. Der Gemeindebote (Beilage zur „AllgemeinenZeitung des Judentums"). Berlin, Posen, Nakel, Hamburg, Dresden, Nürnberg, Nierstein am Rhein, Wiesbaden, Zürich, Wien. — Von Nah und Fern. Lur Stellung des jüdilchen Seligwnsunterrichts sn den höheren Schuten in Oreutzen. Bon Rabbiner Dr. Gelles, Lissa, Königlicher Schulinspektor. s ist ein großes Verdienst der „Allgemeinen Zeitung des Judentums", daß sie zur rechten Zeit ihre Spalten der Erörterung einer Frage geöffnet hat, die uns preußische Inden überaus angeht. Herr Dr. Scheftelowitz (Köln) versuchte in einem Artikel die rechtliche Unhaltbarkeit des Zustandes klarzulegen, in welchem sich augenblicklich der jüdische Religionsunterricht an den höheren Schulen in Preußen befindet. Bevor ich seine beachtenswerten Ausführungen auch nach anderen Seiten hin ergänze, will ich sie durch folgendes Material aus der Kriegszeit besonders scharf illustrieren. Es war im letzten Quartal des vorigen Schuljahres — am 15. März 1915 —, als ich mich an das Königliche Provingialschulkollegium nach Posen wandte und die Bitte unterbreitete, mir die Teilnahme an den demnächst stattfindenden Versetzungskonferenzen gestatten zu wollen. Ich wies auf die große Zeit hin, die uns alle geeint hat, auf das Wort des Kaisers, daß es „keine Parteien mehr" gäbe, insbesondere auf die Tatsache, daß meine sämtlichen im waffenfähigen Alter stehenden Schüler der oberen vier Klassen zu den Fahnen geeilt seien, und daß wir . Juden die gleichen Opfer an Gut und Blut wie die Andersgläubigen gebracht hätten. Ich bat höflichst um baldgefälligen Bescheid, da die Konferenzen bereits am 24. März stattfänden. Es kam der 24. März, ohne daß ich eine direkte Nachricht vom Provinzialschulkollegium erhielt. Anstatt ihrer sandte mir der Königliche Ghmnasialdirektor der Anstalt, an der ich unterrichte — ein vorbildlich gerechter Herr —, folgendes Schreiben: „Ihr Gesuch vom 15. d. M. ist mir vom P. S. K. zugesandt worden mit dem Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 30. 4. 1875 — U II 2240 —, „das Weitere zu veranlassen". Der Ministerialerlaß betont ausdrücklich, daß der jüdische Religionsunterricht nicht obligatorisch ist. Aus diesem Grunde hat auch die Verfügung des P. S. K. vom 22.4.1913 — 6. 3137 — die Teilnahme des jüdischen Religionslehrers an den Lehrerkonferenzen für nicht angängig erklärt. — Da jedoch die Rechtslage mir nicht hinreichend geklärt erscheint, will ich Ihnen unter dem Vorbehalt j e d e r z e i t i g e n Widerrufs anheimstellen, an der heutigen Konferenz mit beratender Stimme teilzunehmen. Ein Stimmrecht bei der Abstimmung kann ich Ihnen nicht zngestehcn. Denn dadurch würde 1. bei den jüdischen Schülern selbst eine Ungleichheit der Behandlung in dem Falle eintreten, daß einer von ihnen an dem Religionsunterricht nicht teilnähme (das ist hier in einem Falle vorgekommen); 2. es würden dadurch die evangelischen Schüler in Nachteil geraten; denn da deren Religionslehrer einer der Anstaltslehrer ist und nach Personen, nicht nach Fächern gestimmt wird, so lvürde diesem immer eine Stimme fehlen; 3. die Konsequenz würde eine Beteiligung des jüdischen Religionslehrers an der Reifeprüfung sein; diese ist aber durch Ministerialerlaß ausdrücklich allsgeschlossen. Der Königlichc Gymnasiatdirektor." Ich will dieses Schreiben nicht näher beleuchten und auch den Punkt 2 nicht näher besprechen, der sich durch den Hinweis auf die katholischen Schüler glatt erledigt, sondern nur bemerken, daß ich selbstverständlich an der Konferenz teilgenommen habe. Erst am 9. April 1915 erhielt ich vom Provinzial schulkolleginin selbst folgende Inschrift: „Zur Eingabe vom >5. März d. I. Ihrem Anträge Sie in Ihrer Eigenschaft als silbischer Religionslehrer zu den Bersetzungskvnferenzen des dortigen Gymnasiums znznziehcn und Ihnen für die Schüler, die Ihrem Unterricht beigewohnt haben, Stimmrecht einzuränmen, kann nach den maßgebenden Bestimmungen nicht entsprochen werden. Durch den Erlaß vom 30. April 1875 — U II 2240 — ist bestimmt, daß der jüdische Religionslehrer nur bei Feststellung der Zensnren seiner Schüler zugezogen wird. Da dies nach Mitteilung der dortigen Gymnasialdirektion geschieht, sind wir nicht in der Lage, Weiteres zu veranlassen." Selbstverständlich beruhigte ich mich nicht bei diesem Bescheid, sondern wandte mich direkt an Seine Erzellenz den Herrn Kultusminister, deir ich gleichfalls unter Hinweis ans unsere große Zeit ersuchte/den Ministerialerlaß vom 30. April 1875 aufzüheben. Gleichzeitig setzte ich mich mit rmserem Landtagsabgeordneten Herrn Oberbürgermeister Pvhlnrann (Kattvwitz) in Verbindung, um auch von dieser Seite Unterstützung meines Vorhabens zu finden. Die zusagende Antwort lautete: „Kattowitz, den 15. April 1915. Sehr verehrter Herr Rabbiner! Ich habe Ihr Schreiben vom 14. d. M. in Abschrift dem Herrn Geheimen Justizrat Cassel in Berlin zugesandt, von dem ich annehmen darf, daß sein Interesse der Sache mehr nutzen