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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-12-10 · Heft 50 (10.12.1915) · p. Seite 594

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 50 (10.12.1915)
Date
1915-12-10
Page
Seite 594 (sequence 6)
Language
German
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- 594 Mttlchritt des polnilchen Lehrersuslchulles sn den Generslgouoerneur General o. Laeleler in Wsrlchsu. m 25. September 1915 richtete der Lehrerausschuß in Lodz (unterschrieben Vorsitzender S. v. Garlicki, Schriftführer L. Starkiewicz) an den deutschen Generalgouverneur eine Bittschrift, betreffend die Regelung des Schulwesens. Aus dieser Bittschrift, die mir von befreundeter Seile zugesandt worden ist, lasse ich an dieser Stelle die auf die jüdischen Schulen bezüglichen hochinterssanten Stellen folgen: Absatz 1 des § 13 lautet: „Die Unterrichtssprache ist in allen deutschen und jüdischen Schulen die deutsche, sonst die polnische". Dadurch wird, die Volksschule im Widerspruch zum Absatz 2 § 3 nicht nach dem Grundsatz der Konfessionalität eingerichtet, sondern anders, vermutlich nach der Nationalität, in deutsche, jüdische und „sonstige" Schulen eingeteilt. In diesen „sonstigen" Schulen soll die Unterrichtssprache die polnische, in den deutschen und jüdischen die deutsche sein. Es ist aber nicht klar gesagt, daß der Grundsatz der Konfessionalität aufgehoben wird; dadurch entsteht für die so zahlreichen Polen evangelischen und mosaischen Glaubens die Gefahr, daß sie ihre Kinder in eine Volksschule werden schicken müssen, deren Unterrichtssprache ihnen fremd ist. Es muß ausdrücklich betont werden, daß der evangelische Glaube hierzulande durchaus nicht Eigenart der deutschen, nicht minder der mosaische die der jüdischen und selbst der katholische die der polnischen Nationalität ist. Durch Einführung der deutschen Unterrichtssprache in die jüdischen Volksschulen bricht aber wiederum der Absatz 1 § 13 mit dem Grundsatz der Nationalitütsschule. Das jüdische Volk hat im alltäglichen Gebrauch zwei Sprachen: die polnische und den sogenannten Jargon. Es ist zu bezweifeln, ob der Jargon als eine selbständige Sprache überhaupt angesehen werden kann. Jedenfalls darf er schwerlich nur deshalb als eine Abart der deutschen Sprache angesehen werden, weil er vielleicht mehr verdorbene deutsche als ebensolche polnische, russische oder hebräische Worte ausweist. Die zwangsweise Einführung der deutschen Sprache in den jüdischen Schulen kann doch kaum damit erklärt werden, daß die seit Jahrhunderten in Polen ansässige jüdische Bevölkerung von der Zivilverwaltung als ein deutscher Volksstamm angesehen werde. Die Einführung der deutschen Unterrichtssprache in den jüdischen Schulen erscheint uns als sehr schädlich für die Kulturentwicklung unseres Landes, sowohl in seiner jüdischen als auch polnischen Bevölkerungsschicht. Tie jüdische Bevölkerung, bereits seit sieben Jahrhunderten in unserem Lande ansässig, ist mit der polnischen zusammengewachsen und noch bis vor kurzer Zeit bestanden in Polen keine beachtenswerten judenfeiichlichen Strömungen. Der Antisemitismus ist in Polen erst infolge der Politik der russischen Negierung entstanden, die die russischen Juden massenweise aus Rußland auswies und dadurch zur Ansiedlung im Königreich Polen zwang. Die Polen waren bestrebt, soweit dies unter dem russischen Joche als möglich erschien, eine Grundlage zu schassen, aus der das Zusammenleben zwischen der polnischen und jüdischen Eimvohnerschaft möglich gewesen wäre. In diesen Bestrebungen gingen die Polen Hand in Hand mit den kulturell höher stehenden jüdischen Schichten. Die Mitglieder der jüdischen Intelligenz, soweit sie einheimisch, d. h. im Lande seit langem ansässig sind, dürfen als Polen angesehen werden. Die in bezug auf die Unterrichtssprache erlassene Bestimmung wird zweifellos folgende für unser Land verhängnisvolle Folgen hüben: a) Sie entfacht im Schoße der jüdischen Bevölkerung den Kampf zwischen dem einheimischen, hier seit Jahrhunderten ansässigen, durchaus polnisch gesinnten Teil einerseits und dem eingewanderten, fremden, polenseindlich gesinnten anderseits. b) Sie entfacht ferner den Kamps zwischen der ganzen Polnischen Bevölkerung einerseits und dem polenseindlichen Teil der jüdischen Bevölkerung anderseits, der sich durch die erlassene Bestimmung gestärkt fühlen könnte. Wo doch in Deutschland während des Krieges aller Parteihader aufgehört hatte und das Bestreben allgemein sich kundgibt, strittigen Fragen aus denr Wege zu gehen, wäre es nur richtig anzunehmen, daß auch in unserem durch den Krieg bereits so wunden Lande alles vermieden werden müßte, was irgendwie geeignet wäre, inneren Zwiespalt herbeizuführen. e) Der Sprachenparagraph würde, wenn er ins Leben träte, das Zusammenleben zwischen der jüdischen und polnischen Einwohnerschaft ungemein erschweren. Die in den deutschen Schulen erzogene jüdische Generation würde der polnischen Einwohnerschaft, unter der zu leben und zu arbeiten sie angewiesen wäre, schon ganz fremd sein. Dies würde einen unüberbrückbaren Zwiespalt zwischen den Polen und Juden herbeiführen, was sich vor allem verhängnisvoll für den Wohlstand der sowieso sehr verarmten jüdischen Volksmassen erweisen müßte. 6) Der Sprachenparagraph würde den Stand der jüdischen Schulen in pädagogischer Hinsicht sehr unvorteilhaft beeinflussen. In unserem Lande bestand immer nur eine geistige Kultur — die polnische. Die deutsche Sprache ist mit Ausnahme von Lodz wohl allein durchaus nicht verbreitet. Für so gedachte jüdische Schulen geeignete Lehrkräfte zu finden, ist ein unmögliches Unternehmen. Man wäre also gezwungen, sich mit Lehrkräften auszuhelsen, die die Unterrichtssprache nicht genügend beherrschen, oder gar sich mit Leuten zu begnügen, deren einzige Befähigung die Kenntnis der deutschen Sprache wäre. Es erscheint uns überflüssig, über die Schäden des Obigen ins einzelne zu gehen. Die jüdische Volksschule, deren bisheriger Wert schon ein so geringer war, ginge damit ihrem vollständigen Verderben entgegen, e) Die Volksschule sieht ihre vornehmste Aufgabe darin, die kulturell niedrigeren Volksschichten zu der geistigen Kultur emporzuheben, welche den oberen Schichten desselben Volkes eigen ist. Die obere Schicht der jüdischen Bevölkerung ist hierzulande durch und durch polnisch. Die Schule dürfte also nicht im Gegensatz dazu die kulturell niedrigere Masse der jüdischen Bevölkerung in deutscher Eigenart erziehen. Eine dadurch sicher entstehende Kluft zwischen beit unteren und den oberen Schichten, sowie zwischen der älteren und jüngeren Generation muß für den allgemeinen Kultur stand unseres Landes verhängnisvoll werden, k) Der Sprachenparagraph ist geeignet, unser Nationalgesühl aufs schmerzlichste zu verletzen. Jedem Einwohner unseres Landes ohne Unterschied des Glaubens muß die Freiheit eingerüumt werden, Pole zu sein und als solcher an dem Bau seines polnischen Vaterlandes mitzuschaffen. Diesen obersten Grundsatz haben wir alle vor der russischen Uebermacht zu verteidigen gewußt. Rußland wollte uns vernichten und war zu diesem Zwecke eifrig bemüht, religiöse und Rassengegensütze zu, entfachen und zu schüren. Wir haben die Einheit des Landes ausrechterhalten und dessen polnische Eigenart verteidigt. Der deutsche Reichskanzler verkündete, daß unser Land vom Russenjoch befreit wäre. Von hoher Seite ans gab der verantwortliche Leiter der deutschen Reichspolitik der Hoffnung Ausdruck, „daß die heutige Besetzung der polnischen Grenzen gegen Ost den Beginn einer Entwicklung darstellen wird, die die alten Grundsätze zwischen Deutschen und Polen aus der Welt schaffen wird". Ist es in solch einem welthistorischen Augenblick geboten, Verordnungen zu erlassen, die für anderthalb Millionen seit Jahrhunderten als Einwohner des rein polnischen Landes ansässigen polnischen Juden ausschließlich deutsche Schulen eröffnen? Wie ist das hochherzige Versprechen dcs Reichskanzlers, „die Wunden, die Rußland dem Lande geschlagen hat", zu heilen, mit der genannten Verordnung in Einklang zu bringen, die uns eine neue Wunde bedeuten muß? Absatz 3 des 8 13 besagt, daß in der Volksschule „die polnischen Lehrer und Lehrerinnen Deutsch als Unterrichtsgegenstand auf der Mittel- und Oberstufe einzurichten haben, wenn sie der deutschen Sprache ausreichend mächug sind". Wenn wir dieser Bestimmung hier entgegentreten, so geschieht das durchaus nicht deshalb, daß wir die Kenntnis der deutschen Sprache für die polnische Bevölkerung vom nationalen Gesichtspunkte aus für irgendwie schädlich anzusehen geneigt wären. Wir treten dieser Bestimmung entgegen, weil aus pädagogischen Gründen der Unterricht einer Fremdsprache in der Volksschule unterbleiben sollte. Dieser Ansicht scheint sich auch die Zivilverwaltung zuzuneigen, denn nur dann kann es verstanden werden, daß eine analoge Verordnung, die in den deutschen Volksschulen auf der Mittel- und Oberstufe die polnische Sprache als Unterrichtsgegenstand eingeführt hätte, nicht erlassen worden ist. Wäre unsere Annahme irrig, so müßte uns diese Unterlassung um so mehr befremdend

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