Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 39 (22.9.1915)
- Date
- 1915-09-22
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Jahrgang ..r. 39 Berlin, 22. September 1915 Der Gemeindevote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums". Sie dritte Kriegsanleihe in ffrage und Antwort. I. An wen ergeht der Anfrnf znr Zeichnung? An jeder? Deutschen, der zu zeichnen imstande ist: an alle deutscher iänner, an alle deutschen Frauen, die bares Geld besitzen, die über Sparguthaben verfügen, die über Bankguthaben verfügen, ich an die, die zwar nicht über Geld und Guthaben verfügen, die aber Wertpapiere besitzen und sich durch deren Verpfändung Geld oder Gut-! rben verschaffen können. Bedarf es nach den so glänzenden Erfolgen der ersten Kriegsanleihen überhaupt noch des Aufrufs, der Aufklärung oder des Hinweises aus die Pflicht zur Zeichnung? Die hingebende Begeisterung, mit der bei den ersten beiden Anleihen V2 Millionen von Zeichnern nicht weniger als 14 Milliarden Mark ilfbrachten, war eine Tat des deutschen Volkes und wirkte wie ein ieg, und doch gibt es noch Leute, die abseits geblieben sind: 1. Solche, denen Geldmittel, oft sogar recht reichliche Geldmittel ir Verfügung standen, die aber aus diesem oder jenem Grunde eine idere Kapitalsanlage suchten. Es mag dies in einzelnen Fällen ge- . chtfertigt, manchmal sogar notwendig gewesen sein. Unter dem Ge- ■ chtspunkt aber, daß zurzeit das erste Anrecht auf verfügbares Geld ' un Vaterlande zusteht, wird doch jeder ernsthaft sich zu fragen haben,? er mit seinen Gründen vor Pflicht und Gewissen bestehen kann. Wo e Gründe in Erzielung von Spekulationsgewinnen liegen, würde ' ^on ein nur normales Gewissen ein entschiedenes Nein zu sagen haben. 2. Viele meinen auch: Auf uns kann leicht verzichtet werden. Auf asere Groschen kommt es nicht au! Ihnen sei gesagt, daß die kleinen eichner bei den ersten Anleihen 1% Milliarden erbracht haben. Wenn der feine Schuldigkeit täte, würde sich diese gewiß beachtenswerte umme noch recht beträchtlich erhöhen. Und gerade die kleinen eichner leisten besonderen Dienst! Ihre Massenzeichnungen geben den einden zu denken und legen Zeugnis ab von dem hingebenden und nheitlichen Willen aller Schichten des Volkes. Das ganze Deutschland soll es sein! 3. Eine dritte Klasse hat vielleicht den Willen, kommt aber nicht im Vollbringen. Man stolpert über kleine Schwierigkeiten, z. B. den ntschluß, zur Darlehnskasse zu gehen, um dort die Verpfändung der Wertpapiere vorzunehmen. Manche stört es auch, daß sie mit dem eschäftsgange der Darlehnskasse nicht recht Bescheid wissen und Eruere meinen überdies: Borgen macht Sorgen. Von Kindheit auf sind ir vor dem Borgen gewarnt worden. Die Beteiligung derjenigen, die sich das zur Zeichnung erforderliche eld durch Verpfändung erst beschaffen müssen, ist von größter Wichgkeit. Tenn lediglich durch Zeichner, die gerade Bargeld flüssig haben, ssen sich Milliardenbeträge nicht erbringen. Im Frieden verkauft mn Wertpapiere, um sich für Anleihezeichnungen Geld zu beschaffen, n Kriegszeiten ist ein Verkauf ausgeschlossen. Hier treten die Tarhnskassen ein und helfen dem Mangel ab. Tie Entnahme der Vor- ' Hüffe bei den Tarlehnskassen tritt an Stelle des Verkaufs von Wert- . ipieren. Ein Borggeschäst, vor dem zu warnen wäre, liegt nicht vor. ian borgt, abgesehen von dem eigenen Vorteil, der im Erwerb der .uhverzinslichen Anleihe liegt, zur Förderung des vaterländischen Erlges und tut damit nicht viel mehr als seine Pflicht und Schuldigkeit, reilich empfiehlt sich dieses Borgen bei den Darlehnskassen im allge- - -einen nur, wo und soweit der Borger sich sagen kann, daß er das arlehen aus seinen sonstigen Einnahmen in absehbarer Zeit wird < sitoßen können. Der Geschäftsgang der Darlehnskasfe ist klar und durchsichtig. In m meisten Fällen brauchen die Zeichner keinen Finger zu rühren. > hr Bankier besorgt kostenlos alles. Im übrigen sendet die Reichsank oder die Königliche Seehandlung (Preußische Staatsbank) aus Erl-rdern bereitwilligst ein Flugblatt: „Me helfen uns bei der Zeichnung aus die Kriegsanleihe die Tarlehnskassen^", aus dem mühelos vollständige Klarheit gewonnen werden kann. Was hat es mit der Opserfreudigkeit der Zeichner für eine Bewandtnis? Wenn sich unter dem Gedanken der Opserfreudigkeit recht viele zur Zeichnung entschließen, so hat dies sein Gutes. Unter uns gesagt aber, kann von Opserfreudigkeit wohl nur die Rede sein, wenn wirklich Opfer in Frage stehen. Und wo liegt ein Opfer, lvenn dem Zeichner ein Papier angeboten wird, das ihm statt geringerer Zinsen mehr als 5 Prozent erbringt, das außerdem berechtigte Aussicht auf Kursgewinn eröffnet und neben diesen Vorzügen die denkbar größte Sicherheit gewährt? Empfiehlt es fich, Schuldbuchsorderungen zu zeichnen, oder aber Anleihestücke? Schuldbuchsorderungen sind sehr beliebt. Entfallen doch von den 14 Milliarden der beiden ersten Kriegsanleihen nicht weniger als rund 3 Milliarden aus Schuldbuchsorderungen. Ter Anteil würde noch um vieles größer sein, wenn die Vorteile bekannter wären, die die Eintragung in das Schuldbuch gegenüber dem Besitz von Anleihestücken bietet. Diese Vorteile bestehen in Sicherstellung gegen Verlust, Diebstahl, Feuersgefahr und in allerhand Bequemlichkeiten: kostenlosem Bezug der Zinsen, gebührenfreier Verwaltung, Ueberweisung der Zinsen an Sparkasse, Bank, Kreditgenossenschaft usw. (Wer Näheres wissen will, kann von der Königlichen Soehandluug (Preußischen Staatsbank) ein kurzgefaßtes Flugblatt über das Schuldbuch erbitten.) Schuldbuchforderungen sind außerdem 20 Pfennig billiger als Anleihestücke. Es werden deshalb jedenfalls alle diejenigen, die die gezeichnete Anleihe dauernd oder doch längere Zeit zu behalten beabsichtigen, den Schuwbuchforderungen den Vorzug zu geben haben. II. Wie stellen fich die Sparkassen zn der dritten Kriegsanleihe? Wer unter Vorlegung des Sparkassenbuches feine Zeichnung bei der Sparkasse selbst anbringt, wird weitestes Entgegenkommen finden. Wegen der Kündigung, die im allgemeinen für Abhebung größerer Beträge vorgeschrieben ist, braucht mau sich Sorgen nicht zu machen. Soweit nötig,, sieht die Sparkasse von Jnnehaltung der Kündigungsfristen ab. Das Verfahren bei den'Sparkassen, die für das Gelingen der Anleihezeichnungen mit dankenswerter Hingebung eingetreten sind, ist jetzt unter Vermeidung' zeitraubender Umständlichkeiten auf das einfachste geordnet. Mutz man das Geld für die gezeichneten Beträge sogleich bereithalten? Nein! Es sind vier Einzahlungstermine festgesetzt, die sich auf die Zeit bis zum 22. Januar 1916 verteilen. Selbst kleine Zeichner, die bei früheren Anleihen sogleich voll bezahlen mußten, dürfen ihre Einzahlungen diesen Terminen anpassen. Wer aber in der Lage ist, alsbald zu bezahlen, wird dies tun, weil er schon vom Einzahlungstage — frühestens jedoch vom 30. - September — ab 5 Prozent Zinsen erzielt. Es ist dies in durch 100 teilbaren Beträgen zulässig. Welches ist der kleinste Betrag, den man zeichnen darf? Mark 100,—! Aber schon, wer monatlich nur 25 Mark erübrigt, kann zur Zeichnung eines Betrages von 100 Mark schreiten; denn erst im Januar hat er die gezeichneten 100 Mark zu bezahlen. Ist es angängig, alte Reichs- und Staatsanleihen oder Schuldbuchsordernngen oder andere Wertpapiere unter Zahlung des Kursunterschiedes in die neue Kriegsanleihe umzutauschen? Im allgemeinen: Nein. Solch Umtausch hat zur Voraussetzung, daß Gelegenheit zum Verkauf der alten Anleihen vorhanden ist. Hieraus aber kann, solange an den Börsen amtliche Notierungen fehlen, regelmäßig nicht gerechnet werden. Es können hier aber die Beleihungen der Darlehnskassen wirkungsvoll helfen. Beleihen die Darlehnskassen anch Stücke nnd Buchsorderungen der ersten beiden Kriegsanleihen? Ja! Sogar mit 75 Prozent vom Nennwert.