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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-09-17 · Heft 38 (17.9.1915) · page 13

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 38 (17.9.1915)
Date
1915-09-17
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Berlin, 17. September 1915 38 Der Gemeindevote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung deS Judentums. Dir dritte Kriegsanleihe. Mehr noch als in den Tagen, da die beiden ersten Kriegsanleihen zur Zeichnung aufgelegt wurden, hat sich die Erkenntnis von der Stärke der deutschen Volks- und Wirtschaftskraft vertieft. Glänzend hat die deutsche Volkswirtschaft über die Aushungerungspläne der Gegner triumphiert. Das Erscheinen der dritten Kriegsanleihe folgt dem Abschluß der Bilanz des ersten Kriegsjahres; und daß Deutschland sich einen ansehnlichen Gewinn auf neue Rechnung buchen konnte, wird sogar in Feindesland zugegeben. Die Feinde haben das Deutsche Reich wirtschaftlich isoliert, haben ihm den Weg über das Meer gesperrt und glaubten, mit der Behinderung des deutschen Außenhandels ihren wirksamstell Trumpf ausgespielt zu haben. Weit gefehlt. Die Produktionskraft des deutschen Wirtschaftskapitals wuchs unter dem Druck, der von außen gegen sie geübt lvurde, und der Geist der Technik sorgte überall für Ersatz, wo der Feind verwundbare Stellen, durch Entziehung der Rohstoffzufuhr, zu schaffen suchte. Eine Folge der gesunden Anpassung unserer ganzen Wirtschaftsweise an die Lebensbedingungen des Kriegs sind die glänzenden Resultate der deutschen Kriegsanleihen. Keiner unserer Gegner kann sich eines auch nur annähernd ähnlichen Erfolges rühmen, wie ihn die deutsche Regierung mit ihren Emissionen erzielt hat. Und das ist zum Teil der Taktik der Feinde zu danken, die das deutsche Geld zwangen, im Lande zu bleiben. Während England viele Hunderte von Millionen an Amerika zu zahlen hat, lebt das Deutsche Reich ausschließlich von den Produkten seines Bodens und seiner Fabriken. Sv blieb der Geldumlauf innerhalb der Landesgreuzen, und es war möglich, die Liquidität des eigenen Vermögens durch den Verkauf fremdländischer Wertpapiere ans Ausland noch zu steigern. Die Bedingungen für den Erfolg der dritten Kriegsanleihe sind denkbar günstig. Die Industrie hat neue Bankguthaben angesammelt; die Banken verfügen über große Summen von Depositengeldern; bei den Sparkassen sind die Einlagen gewachsen und betragen fast 21 Milliarden Mark, und im Besitz des Publikums befinden sich noch immer, trotz dem dauernden Steigen des Goldvorrats bei der Reichsbank, Hunderte von Millionen Mark in Gold. Die Hauptsache aber ist, daß das deutsche Volk die fünfprozentige Reichsanleihe als sicherste und vorteilhafteste Kapitalsanlage ansieht, die ihm nur immer geboten werden kann. Darin unterscheidet sich die deutsche Auffassung von der unserer Gegner. Dort ein Opfer, das einen Riesenauflvand von Kunststücken erfordert, hier der zufriedene Erlverb eines ausgezeichneten Wertpapiers. Das deutsche Volk braucht kein Opfer zu bringen, mit fünfprozentige Schuldverschreibungen des Reiches unter dem Parikurs zu kaufen. Dieses Mal handelt es sich um eine einheitliche Ausgabe von Schuldverschreibungen. Die beiden ersten Emissionen stellten Schatzanlveisungell und Schuldverschreibungen zur Wahl. Es hat sich aber für die Schatzanweisungen im ganzen nur um Bruchteile der Gesamtsumme (das erstemal eine Milliarde, das zweitemal 775 Millionen) gehandelt, da die große Mehrzahl der Zeichner offenbar größeren Vorteil in dem Papier mit längerer Geltungsdauer erblickt. Wenn man sichere fünf Prozent Zinsen bekommt, so ist es natürlich sehr erwünscht, sie möglichst lange zu haben. Für die Neichsfinanzverwaltung aber ist es wichtig, daß sie nicht durch bestimmte Nückzahlungsverpflichtnngen zu nahe aufeinander folgenden Terminen zu sehr überlastet wird. Unter solchen Umständen ist der Verzicht auf Schatzanweisungen leicht zu erklären. Die fünfprozentigen Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, gewähren also neun Jahre laug einen Zinsgenuß von fünf Prozent und außerdem einen sicheren Kapitalgelvinn von 1 Prozent, falls nach Ablauf der Unkündbarkeit der Zinsfuß herabgesetzt werden soll, da in diesem Falle die Anleihestücke auf Verlangen zum Kurs von 100 Prozent eingelöst werden. Daß die Neichsfinanzverwaltung sich entschließen durste, den Ausgabepreis der dritten Kriegsanleihe zu erhöhen, nachdem schon die zweite Emission, zu 98% Prozent, um 1 Prozent teurer war als die erste, ist der beste Beweis für die gute Aufnahme der fünsprozentigen Schuldverschreibungen. Trotzdem ist -auch der Preis der dritten Kriegsanleihe für den Zeichner ein ungemein günstiger. Ein Vergleich der gegenwärtigen Preise .der vierprozentigen Papiere mit dem Zeichnungspreis der fünsprozentigen Reichsanleihe rechtfertigt die Erlvartung, daß ein Ausgleich in der Verzinsung beider Anleihegruppen durch eine Steigerung des Kurses der fünsprozentigen herbeigeführt lverden lvird. Man könnte einwenden, die Größe des Gesamtbetrages der Kriegsanleihen werde eine Erhöhung des Kurses hindern, da jeder Nachfrage immer reichliches Material zur Verfügung stehen würde. Dieser Einlvand ist leicht zu widerlegen: wer sünsprozentige Reichsanleihe billig gekauft hat, hält sie fest. Denn niemand weiß, lvie nach dem Kriege die Rente des gelverblichen Kapitals sein wird. Nur die fünf Prozent der Reichsanleihe sind sicher; alles andere ist zweifelhaft. Es Versteht sich von selbst, daß die Unkündbarkeit bis 1924 nicht etwa gleichbedeutend ist mit Unverkäuflichkeit. Durch die Frist ist nur das Reich, nicht auch der Besitzer der Schuldverschreibungen gebunden. Diesem steht es, nachdem er die Anleihetitel -erworben und bezahlt hat, frei, über sie jederzeit lvie über ein beliebiges anderes Wertpapier zu verfügen; er kann sie verkaufen oder verpfänden. Diese Gewißheit nimmt dein Entschluß zur Zeichnung der Anleihe jede Schwierigkeit. Niemand braucht sich, lvenn er Bedenken hat, er könne das Geld zu anderen Zwecken nötig haben, auf lange Zeit von feinen Barmitteln zu trennen. Aber solche Erwägungen sollten gar nicht in Frage kommen. Das deutsche Volk ist reich genug, um sich eine fünfprozentige Reichsanleihe als dauernde Kapitalsanlage zulegen zu können. Eines solchen Besitzes entäußert man sich nicht vor der Zeit, sondern hält an ihm fest, so lange lvie die Gunst der Umstände es gestattet. Die Negierung ist, um die Anleihe zu einem wahren Volksbesitz zu machen, in den Zahlungsbedingungen so liberal lvie möglich. Die Termine erstrecken sich dieses Mal über einen Zeitraum von drei Monaten (vom 18. Oktober 1915 bis 22. Januar 1916). Die überraschend schnelle Abwickelung der zweiten Kriegsanleihe (schon am ersten Einzahlungstermin waren statt 30 Prozent 67 Prozent bar erledigt) hat gezeigt, daß eine zu weite Dehnung der Zahlfristeu (sie überspannten vier Monate) nicht nötig ist. Mit drei Monaten kommt inan reichlich aus, besonders lvenn zwischen dem letzten Zeichnungs- und dem ersten Zahltag ein Raum Von fast einem Monat liegt. Ein besonderes Entgegenkommen lvird diesmal den kleinen Sparern erzeigt, damit auch sie an dem Nutzen einer so außergewöhnlich günstigen Rente teilnehmen können. Niemand soll sagen dürfen, er habe die Anleihe nicht zeichnen können, weil die Bedingungen seinen Besitzverhältnissen' nicht entsprachen. Der kleinste Anteil beträgt 100 Mark; und die Mehrheit der Bevölkerung wird dieses kleine Kapital ausbringen können. Aber selbst die 100 Mark brauchen nicht gleich gezahlt zu werden. Während die beiden erstell Emissionen die Bedingung enthielten, daß Zeichnungen bis zu 1000 Mark am ersten Termin voll bezahlt werden mußten, braucht diesmal die Zahlung erst geleistet zu lverden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Wer nur 100 Mark zeichnen kann, braucht also erst ain letzten Zahlungstage, dem 22. Januar 1916, zu zahlen. Wer 400 Mark übernimmt, hat au jedem der vier Zahltage 100 Mark zu zahlen. Für die Zeichnungen sind 19 Tage vorgesehen. Das entspricht der Anordnung, die bei der zweiten Anleihe gegoltenhat. Diese Zeit reicht ans, um einen Entschluß zu fassen, der um so leichter zu belverkstelligen ist, als zunächst kein bares Geld gebraucht lvird. Man kann also ganz ruhig auf die Zinsen- und Mteteingänge, auf die Gehälter und sonstigen Einnahmen, die erst am 1. Oktober fällig werden, warten, lvie es denn überhaupt nicht nötig ist, das einer das Geld für deil Erwerb der Reichsanleihe zu Haus liegen haben muß. Die Sparkassen und Banken besorgen die Ueberweisung der von ihrer Kundschaft bei ihnen gezeichneten Anleihebetrüge ohne weiteres aus den Guthaben des einzelnen Auftraggebers. Ist in den Erfolg der dritten Kriegsanleihe auch nur der kleinste Zweifel zu setzen? Die Frage kann, ohne langes Ueberlegen, verneint

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