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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-06-25 · Heft 26 (25.6.1915) · p. Seite 306

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 26 (25.6.1915)
Date
1915-06-25
Page
Seite 306 (sequence 6)
Language
German
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306 russischen Einwohner jüdischen Glaubens schon auf Grund der Gesetze in den gleichen Stand mit den anderen gesetzt sind, gebührt sich, in jedem Falle den Grundsatz einzuhalten, wonach ein jeder nach seinem Stand oder Beruf verbunden sein muß, seinen Nutzen und seine Rechte ohne Unterschied des Bekenntnisses und der Abstammung zu genießen""). Wären diese allgemein-menschlichen, gemäßigt-liberalen Verheißungen wirklich standhaft in die Tat umgesetzt worden, würde die Existenz der Juden unter der Dynastie Romanow zu einer glücklichen geworden sein. Aber diese gesetzgeberisch verbrieften Privilegien erwiesen sich in der Praxis als eine große „konventionelle Lüge", die so feierlich im Manifest abgegebene Erklärung als trügerisch. Zwischen den anscheinend guten Absichten der Kaiserin und den daraus folgenden Maßnahmen ihrer Regierung waltete keine Uebereinstimmung; die ominöse Formel „ausschließlich der Juden" blieb auch für die erworbenen Landesteile eine böse Vorbedeutung für den weiteren gesetzlichen Zustand der Juden. Als krasser Widerspruch zu dem verkündeten einfachen Grundsatz der Gleichheit aller Personen im Rahmen eines gewissen Standes wurde 1794 die Bestimmung getroffen, von den Juden, die sich als Kleinbürger oder Kaufleute registrieren, doppelt so viel Steuern als von den christlichen Bürgern und Kaufleuten zu erheben. Abgesehen von einzelnen Handels- und Gewerbefreiheiten in den Städten, die im Interesse der allgemeinen Bevölkerung bedingt waren, wurden die Juden in ihrer gesonderten und absonderlichen Stellung belassen, in die sie unter der Ungunst der polnischen Konfliktszeit geraten waren. Die polnischen Freiheiten von ehemals wurden entfernt, die Lasten beibehalten. Die Judenfrage wich nicht mehr von der Tagesordnung, blieb ohne Lösung, ohne Entscheidung. (Fortsetzung folgt.) Moles Mendelssohns „Vorrede" in ihrem Verhältnis?u Dohms Schritt „Neber die bürgerliche Verbesserung der Inden". Von Dr. Hedwig Fischmann. ls Moses Mendelssohn in der „Vorrede zu Manasseh Ben Israel, Rettung der Juden" zu der ihn wie die hervorragendsten Geister seines Jahrhunderts auf tiefste erregenden Frage der Judenemanzipation zum erstenmal öffentlich das Wort ergriff, da suchte er seinen Standpunkt dadurch einzuschränken und zugleich zu festigen, daß er sich selbst als „von den Kabinetten der Großen und von allem, was auf dieselben Einfluß hat", weit entfernt und in die engen Grenzen eines beschränkten Umgangskreises gebannt bezeichnete. Noch energischer hatte er schon früher in einem Privatbrief seine staatsphilosvphischen Einsichten angezweifelt, indem er auf die Bitte eines unbekannten Mannes von Stande, dessen Projekt zur Wiederherstellung eines jüdischen Reichs zu beurteilen, antwortete: „Ich muß gestehen, daß ich von der politischen Verfassung der Staaten nicht mehr weiß, als man etwa durch den gemeinen Umgang mit Leuten, die nicht sehr über meinen Stand erhaben sind, lernen kann . . . Die Kühnheit meines Geistes, wenn ich anders etwas davon besitze, erstreckt sich bloß auf spekulative Dinge. Im Praktischen bin ich stets in einer allzu engen Sphäre eingeschränkt gewesen, als daß ich die Fertigkeit hätte erlangen können, mich zu großen Dingen zu erheben und über gemeine Schwierigkeiten hinwegzusehen. Wer kann seiner Größe eine Spanne zulegen?" — Wir werden 3) Erlaß des Senats vom 7. Mai 1786 „über die Festsetzung der Rechte der Juden in Rußland bezüglich ihres Gerichtsstandes und ihrer Stellung in Handel und Gewerbe". Erste vollständige Gesetzessammlung Band XXII, Nr. 16 391, 2,. 596 sf.; Scholz a. a. O. S. 34. diesem schroff absprechenden Urteil Mendelssohns über seine Eignung zum Sozialpolitiker wohl ebenso modifizierend gegenübertreten müssen, wie es eine gerechtere Nachwelt für das ganz ähnliche Selbsturteil Lessings über seine Berufung zum Dichter bereits getan hat. In beiden Aussprüchen liegt zweifellos neben vornehmer Bescheidenheit und höchstgespannten Anforderungen an sich selber ein gut Teil Diplomatie versteckt. Für Mendelssohns staatsphilosophische Ansichten bedeutete jedenfalls diese von ihm beklagte Enge, diese durch die nationalen und zeitlichen Verhältnisse bedingte Gebundenheit ein unendlich segensreiches Moment — insofern man überhaupt bei einem Mann, der im Mittelpunkt der geistigen Strömungen seiner Zeit, im regsten Gedankenaustausch mit Denkern wir Lessing, Abbt, Kant und Herder stand, von einer Gebundenheit an das ihn umgebende Milieu sprechen darf. Das schwere Joch, das auf seinen Glaubensgenossen lastete und das er mitleidend mittrug, hemmte seine Wünsche, sich allzu kühn, allzu phantastisch emporzuwagen und eine jener Staatsutopien zu erdichten, an denen die Literatur des 18. Jahrhunderts so reich ist. So bleibt Mendelssohn durchaus immer Realpolitiker und seine sozialpolitischen Gedanken wurzeln stets im Boden der Wirklichkeit oder erreichbaren Möglichkeit seiner Zeit. Die verhältnismäßig engen Grenzen, innerhalb deren sie sich be wegen, sind mitbedingt durch den Charakter seines Volkes, deu er genauer kannte als fremde für die Toleranz und Juden emanzipation streitende Schriftsteller, und durch die natürlich: Zurückhaltung, die er sich in einer Frage auferlegen mußte, bei welcher der Vorwurf des „tun res agitur" nur allzu leich: gegen ihn geschleudert werden konnte. Denn wie sehr damals bei jeder zugunsten der Juden erscheinenden Schrift nach irgendwelchen Persönlichen Motiven des Autors gesucht wurde, das geht mit krasser Deutlichkeit aus der unverblümten Erklärung des Göttinger Gelehrten Michaelis hervor, Dohms tapferes Buch „Ueber die bürgerliche Verbesserung der Juden" sei nur darum von dem Verdachte frei, mit jüdischem Geld erkauft zu sein, weil sich sein Autor hauptsächlich zum Verteidiger der mittellosen, nicht aber der reichen Juden aufwerfe. Sv geschrieben in einer sachlichen Rezension von einem gelehrten Rezensenten! Wieviel kluges Sichbescheiden, wieviel abgeklärte Weltweisheit gehörte dazu, bis Mendelssohn seine glühenden Wünsche für seines geknechteten Volkes Wohl zu der mild strahlenden Flamme gedämpft hatte, die aus seiner „Vorrede zur Rettung der Juden" leuchtet. Wie Mendelssohn sich hier, im wesentlichen übereinstimmend, aber auch ergänzend, beschränkend und in einem fundamentalen Punkte widersprechend, mit der unter seinen Auspizien entstandenen Schrift Dohms auseinandersetzt, das spiegelt des weisen Nathan alles verstehende Einsicht in die Unvollkommenheit menschlicher Staatengebilde wider. Es war ein ungemein feiner Schachzug Mendelssohns Manasseh Ben Israels „Rettung der Juden" aus dem Jahre 1656 zum Ausgangspunkt seiner Erörterungen zu machen. Diese Verteidigungsschrift, durch die Manasseh fm seine unter Eduard I. aus England vertriebenen Glaubensgenossen von Cromwell die Erlaubnis zur Rückkehr in die Heimat erwirkt hatte, bot einerseits durch die Schilderung der furchtbaren Verdächtigungen und Verfolgungen, der gänzlich menschenunwürdigen Behandlung der Juden im 17. Jahrhundert den dunkeln Hintergrund, auf dem Mendelssohn vor den Augen seines Volkes die Segnungen des aufgeklärteren Zeitalters Friedrichs des Großen um so heller erstrahlen lassen konnte; anderseits aber vermochte der kluge Philosoph auf diese Weise zwanglos darzulegen, wieviel von jenen mittelalterlichen Vorurteilen, von jenen Ausgeburten dunkelsten Aberglaubens auch zu seiner Zeit noch zum Fluche der Unterdrückten von ihren Unterdrückern lebendig erhalten wurden und, unter der überdeckenden Schicht der Aufklärung fortwuchernd, immer

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