Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 79 (1915)
- Issue
- Heft 26 (25.6.1915)
- Date
- 1915-06-25
- Page
- Seite 305 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229177-3229204--71417-3283756- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Katharina II., eine jüngere Zeitgenossin und Verehrerin des Preußenkönigs Friedrichs des Großen, die aus dem „Geist der Gesetzesgebung von Montesquieu" Begeisterung für ihre gesetzgeberischen Projekte zu schöpfen glaubte (Voltaire, Didierot »nd Grimm waren ihre beliebtesten Studienschriften) und die Lehren der Enzyklopädisten über Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit — die lichten Ideen des XVIII. Jahrhunderts — sich zu eigen machte, diese heldenhafte Frauengestalt am Webstuhl der Weltgeschichte, die „nordische Semiramis" konnte sich gleichwohl nicht zu einer wahren Glaubens- und Gewissensfreiheit erheben. Die kirchenpolitische Stellung, die sie einnahm, ließ keine liberalen Handlungen aufkommen, und in dem sonst gelungenen inneren Ausbau des weiten Reiches, den das Regime Katharinas erfolgreich durchführte, ist manche arge Unebenheit angeheftet geblieben; die strenge Praxis und die böse Tat standen oft im krassen Widerspruch zu den edlen Theorien und zu den schönen verkündigten Worten. Jede geistige Regung des freiheitlichen Gedankens im eigenen Lande ivurde unterdrückt, v. Visin, Novikow und andere Apostel der Gedankenfreiheit wurden arg verfolgt. Die aufgeklärte Kaiserin konnte nicht in bezug auf die Luden aus dem rückständigen Niveau jener moskauischbyzantinischen Unduldsamkeit ihrer Vorgänger stehenbleiben, jedoch mehr politisch als idealistisch beanlagt, kamen ihre humanistischen Grundsätze niemals in vollem Umfange zur gesetzlichen Ausführung. Die jüdische Frage, anscheinend schon eine der wichtigsten Fragen der inneren Politik, kam gleich in den ersten Tagen der Regierung Katharinas zur Sprache. In ihren Memoiren iRußkij Archiv" 1865, S. 492) erzählt die Kaiserin von sich in dritter Person: „Am fünften oder sechsten Tag nach ihrer Thronbesteigung kam Katharina II. in den Senat. Es traf sich, daß in dieser Sitzung die Angelegenheit der Zulassung der Luden in Rußland zur Besprechung kam. Alle erkannten einstimmig die Nützlichkeit der Zulassung an, Katharina aber, nach den damaligen Verhältnissen, zeigte sich verlegen, ihre Zustimmung zu äußern. Da kam der Kaiserin Senator Fürst Ödoewsky zu Hilfe, indem er ihr empfahl, zunächst die eigenhändige Entscheidung einzusehen, die Kaiserin Elisabeth in dem gleichen Falle getroffen hat. Katharina befahl, ihr das Schriftstück vorzulegen, und fand, daß Elisabeth in ihrer Frömmigkeit die ominiöse Randbemerkung niederschrieb: „Von den Feinden Christi will ich keinen Nutzen haben." Es ist zu bemerken, daß noch keine Woche seit der Thronbesteigung Katharinas versoffen war; sie war zum Schutze des rechtgläubigen Christentums erhoben worden, sie sollte mit einem gottesfürchtigen Bolke zu tun haben, mit der Geistlichkeit, der ihre Güter noch :>icht zurückgegeben, und die infolge dieser schlecht angepaßten Maßregel nicht wußte, wie sie sich durchhelfen sollte. Wie immer nach einer solch großen Wendung, waren die Geister in starker Erregung. Ihre Regierung mit Zulassung der Juden zu beginnen, war durchaus kein Mittel zur Beruhigung der Gemüter; sie wiederum als schädlich zu erklären, war ebenfalls unmöglich. Katharina wählte daher folgenden Ausweg. Als der Generalprokurator die Stimmen einsammelte und sie um chre Entscheidung anging, erwiderte sie: „Ich wünsche, daß diese Angelegenheit für andere Zeit vertagt wird." So trifft ich nicht selten, daß allein aufgeklärt sein, lange nicht ausreichend ist, gute Vorsätze zu haben und insbesondere die Macht sie auszuführen. Eine vernünftige Ausführung wird nicht selten unüberlegten Deutungen unterworfen')." Dieses interessante Bekenntnis der großen Katharina erläutert vortrefflich ihren politischen Charakter. Sie erkennt die Forderung der Aufklärung an, opfert aber ruhig ihre h Orschansky, „Die Jude» in Rußland" (russisch) (1877), S. 277; Dubnow a. a. O. S. 424. eigene liberale Ueberzeugung und den Staatsnutzen ihren persönlichen Interessen und Berechnungen und verlegt den Akt der Gerechtigkeit bis zu einem anderen, mehr passenden Zeitpunkt. Daß dieser Zeitpunkt niemals eingetreten war, ist überflüssig zu sagen; denn noch jetzt, nach 150 Jahren, ist die Frage um Zulassung der Juden aller Orten in Rußland noch offen, und das, wovon alle russischen Senatoren 1762 überzeugt waren, hat bis heute noch nicht die Köpfe der gegenwärtigen russischen Gesellschaft durchdrungen. Eine gesetzgeberische Maßnahme, die ernstlich den Grundsatz der Toleranz verwirklicht, ist die den Juden erteilte Erlaubnis, in dem neuerworbenen Gebiet Neurußland (1769) sich anzusiedeln und wohnen zu dürfen, eine Verfügung allerdings, die weniger aus liberaler Beziehung zu den Juden als durch Mangel an Bevölkerung der geräumigen und menschenleeren Provinz hervorgerufen ist. Eine Einöde zu bevölkern und durch Handel und Gewerbe beleben zu helfen, dazu waren die Juden gut genug. Wir müssen noch etwas länger bei der Regierungszeit Katharinas der Großen verweilen, denn in dieser Zeitspanne vollzogen sich die drei Teilungen Polens (1772, 1793 und 1795), Ereignisse von besonders akuter Bedeutung in der Entwicklung der „jüdischen Frage" in Rußland. Mittels Einverleibung weiter polnischer Gebietsteile übernahm hier das russische Kaiserreich nicht jüdische Wanderer, Flüchtlinge oder Landesverwiesene, sondern ganze Landesgebiete mit einer alteingesessenen, fest ansässigen dichten jüdischen Bevölkerung. Die Teilung Polens teilte auch die Juden und ihre Schicksale. Während den an Preußen gefallenen polnischen Provinzen ein Friedrich der Große und seine Nachfahren die Richtung nach Westen gaben und die übernommenen Juden durch gleiche Rechte und Freizügigkeit der europäischen Kultur zusührten, während auch in Oesterreich, wenn auch nur teilweise, die Juden der Bildung entgegensetzen konnten und gleichwertige Staatsbürger wurden —, hat die russische Monarchie der beachtenswerten jüdischen Bevölkerung in den polnischen Erwerbungen kaum ernste Berücksichtigung verliehen. Die vieljährige historische Erfahrung ist nicht beachtet worden und der jüdischen Frage war in Rußland beschieden, noch im 19. Jahrhundert die verhängnisvolle Bahn zu durchkreisen, welche sie bereits in den früheren Zeiten in den anderen Ländern Europas durchrollte. Allerdings äußerlich hat selbst die russische Negierung dem wichtigen Wendepunkt in der jüdischen Entwicklung große Worte verliehen, denen aber die Taten gänzlich fehlten. Das Manifest, das namens der großen Kaiserin Katharina II. der neueingesetzte Generalgouverneur von Weißrußland, Graf Tschernyschew, im Jahre 1772 veröffentlichte, versprach feierlich die Gewährleistung der freien Ausübung des Glaubens, wie des rechtmäßigen Besitztums. Er sagte ausdrücklich: „Selbstverständlich, daß auch die jüdischen Gemeinden, die in den dem russischen Kaiserreich einverleibten Städten und Landen wohnen, bei allen jenen Freiheiten belassen und geschützt werden, die sie gegenwärtig in bezug auf ihre Religion und aus ihr Eigentumsrecht genießen; denn die Menschenliebe ihrer Kaiserlichen Majestät läßt es nicht zu, daß sie allein von der für alle gemeinsamen Gnade und der zukünftigen Wohlfahrt unter ihrem Zepter ausgeschlossen werden, solange sie ihrerseits als getreue Untertanen in gebührendem Gehorsam leben und wie bisher Handel und Gewerbe, jeder nach seinem Beruf, treiben werden"^). Auch später (1786) wird in einem Ukas folgende bemerkenswerte Resolution der Kaiserin ausgeführt: „Insofern die weiß- 2) Erste vollständige Gesetzessammlung des Kaiserreichs Rußland, Band XIX. Nr. 13 850, S. 553 ff.: „Die Juden in Rußland". Ilrkimdei, »sw. übersetzt von August Scholz, S. 3. Berlin 1900.