Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1915-04-23 · Heft 17 (23.4.1915) · p. Seite 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
79 (1915)
Issue
Heft 17 (23.4.1915)
Date
1915-04-23
Page
Seite 3 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/3224737-3229177-3229195--71274-3283604
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Mi sc res Verbandes sind lvi-e im Vorjahre 62 Gemeinden. Auch die -! cht der von uns unterstützten Gemeinden ist dieselbe geblieben; sie v. läuft sich auf 16. Soweit es sich ermöglichen ließ, haben wir für? einberufenen Lehrer — es sind dies neben Herrn Cohn-Warburg, der unser Vertrauensmann im östlichen Westfalen ist, die Herren Vrgmann-Scherfelde, Rothschild-Driburg, Stern-Berleburg, Stern- 'j; rheim, Ullmann-Oelde, Wesel-Gütersloh — Ersatz Zn schaffen ge- '! cht. Der Neligionsunterriclft wurde in den in Betracht kommenden ('■ mueinden vorschriftsmäßig inspiziert. Am 1. März 1916 sind seit Mit Anschluß unserer Pensionskasse an die beiden westfälischen Prov izialkasfen zehn Jahre verflossen, und es steht statutgemäß sowohl i\nt Landeshauptmann als auch den beteiligten Synagogengemeinden s Recht der Kündigung Zu. Nach den in dem ersten Dezennium ge- '. umelten Erfahrungen glauben wir jedoch sagen zu dürfen, daß die e nze Art, in der der Geschäftsverkehr sich vollzog, allen Beteiligten r? stillschweigende Verlängerung des statutarisch festgelegten Ver-! agsverhältnisfes verbürgt. Wir haben dadurch die Zukunft der Beu iiten unserer allgeschlossenen Verbaudsgemeinden in einer Weise i! l)ergestellt, di>e wohl geradezu als vorbildlich bezeichnet werden!> NU." — München, 16. April. Das bayerische Kriegsministerium, meeabteilnng I, richtete folgendes Schreiben an die Geschäftsstelle > Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Zu Leipzig: „Der utralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin dem Kriegsministerittm eine im Verlage von Hugo Schmidt in ' linchen erschienene Schrift von Robert Müller „Was erwartet b it er reich von seinein jungen Thronfolger?" vorgelegt, lvelche schwere ■ -griffe auf die Juden enthält. Auf Seite 104 bis 107 wird der , de als „Fremder" bezeichnet, als eine Gefahr für die Zeit; er sei Verrat geübt und trage das Zeichen des Zynismus auf der Stirn. : einzige Abhilfe sei, die Juden zu Staatsbürgern zweiter Klasse er zu Ausländern zu machen. Diese und ähnliche Angriffe sind eifellos geeignet, den Frieden zwischen den Konfessionen und ligionsgemeinschaften zu stören und Parteiungen unter dem ' itischen Volke hervorzurufen, dessen Einigkeit und Geschlossenheit e geuwärtig unter allen Umständen gewahrt werden muß. Mit Rück- ’ i)t darauf, daß das Buch bereits vor Kriegsausbruch erschienen ist, o um eine Schädigung zahlreicher Buchhändler zu vermeiden, irde von einer Beschlagnahme Abstand genommen. Der Verlag 1 rbc aber ersucht, die noch vorhandenen Bestünde der Schrift bis - r Beendigung des Krieges zurückzuhalten und jede Ausstellung, Be- ' echung oder Empfehlung des Werkes zu vermeiden. Nachdem bereits r - großer Teil der Auflage in den Besitz von.Sortiinentsbuchhaud- : atcii übergegangen ist, glaubt das Kriegsministerium die sehr verliche Geschäftsstelle ersuchen zu dürfen, die Mitglieder des Börsenzins der Deutschen Buchhändler in dein gleichen Sinne ver- ' -digeu zu sollen, (gcz.) Köberle." 1. A. Nürnberg, 19. April. Herr Privatier Salomon Weil ' orte gestern mit seiner Gattin das seltene Fest der Diamanu e n Hochzeit in größter Rüstigkeit. Die Jubilare, welche sich! r der größten Beliebtheit und Wertschätzung in allen Kreisen er- ' uen, erfuhren vielfache Ehrungen. Der Witwen- und Waisenr .ein, in welchem Herr Salomon Weil seit Jahrzehnten mit; ermüblichem Fleiße eine segensreiche Tätigkeit als Berichterstatter ' -faltete, ließ durch eine Abordnung dem Jubelpaare die Glücke insche aussprechen. Das Weilsche Ehepaar, tvelches früher schon ’ ue hochherzige Gesinnung durch eine Stiftung für die Angehörigen - Handwerks an den Tag legte, hat auch bei dieser Gelegenheit Wohltätigkeitsvervine reichlich bedacht. Möge es dem Jubel-! -are vergönnt sein, noch viele Jahre in Gesundheit zu verleben. 22 Wiesbaden, 16. April. Der hiesige Verein für i bische Geschichte und Literatur hat im verflossenen alter seine Tätigkeit nicht eingestellt, trotzdem sein Vorsitzender, n Kassierer und sein Schriftführer zur Fahne einberufen worden ' d. Es wurden zwei Vortragsabende veranstaltet: der erste in ineinschaft mit dem jüdischen Jugendverein und Synagogenangverein als Chanukaseier am 19. Dezember 1914. Im Mittel- > iikt dieser mit gesanglichen Vorträgen reich ausgeschmückten Feier u!ld der Vortrag des Rabbiners Dr. Kober: „Der Krieg im Lichte Bibel". Der zweite Vortragsabend fand am 21. März d. I. u üt. Geheimer Negierungsrat Prof. Dr. H e r m ct n n Cohen 'l rach mit gewohnter Nieisterschast tiefgründig und formvollendet vor einem aufmerksam lauschenden Publikum über „Deutschtum und Judentum". Der Vortrag erscheint demnächst im Druck. Auch all den Kriegsabenden des Volksbildungsvereins, die allwöchentlich im großen Saale der Turngesellschaft abgehalten wurden, und bei denen namhafte Redner ans allen Schichten der Bevölkerung zu Worte kamen, nahm unsere Gemeinde tätigen Anteil. Am neunten Kriegsabend sprach Rabbiner Dr. Kober über „Wir Barbar eil und das Menschheitsideal". Am zehnten Kriegsabend wirkte der Synagogengesangverein mit und errang durch seine künstlerisch vollendeten Darbietungen den Beifall des Hauses. Militärgottesdienste fanden bisher auf Anordnung des Garnisonkommandos hier fast allwöchentlich, gewöhnlich am Samstag nachmittag, statt. Das Eiserne Kreuz zweiter Klasse erhielten neuerdings: Stud. med. Erich Bragenheim aus Wiesbaden und Sanitätßunterosfizier Leo Lahn stein aus Idstein. r. Aus Baben, 16. April. Am 26. d. M. begehen Hauptlehrer A. H e i d i n g s f e l d in F r e i b u r g und Oberlehrer 9L Weil in Eichstette n ihr 50jnhriges Dienstjubiläum. Der Ernst der Zeit ist nicht dazu angetan, unb es entspricht auch llicht dem stillen Sinn der Jubilare, Jubelfeste zu feiern. Aber die beiden Veteranen, die ihre Vorbereitung für ihren Berns gemeinsam im Lehrerseminar I in Karlsruhe genossen und ihre berufliche Tätigkeit seit Jahrzehnten in einem und demselben Schulkreis ausüben, dürfen an diesem Tage mit innerer Befriedigung ans das abgelausenc halbe Jahrhlrndert zurückblickeu. In' ihnen verkörpert sich ein gutes Stück badischer Schulgeschichte; bis zur Einführung der Simultanschule Religionslehrer, durchkosteteil sie die Leiden unb Frenden des nach dem einmütigen Beschluß der letzten badischen Synode nun einer besseren Zeit entgegengehenden Religionslehrers wie auch die mannigfachen Entwickelungsstufen des badischen Volksschullehrerstandes in den vergangenen 40 Jahren. Die Ernennung Weils zum Oberlehrer zeigt, wie die oberste Schulbehörde in Baden dem Geist der Simultanschule gemäß volle Objektivität und Vorurteilslosigkeit dem jüdischen Lehrer gegenüber walten läßt. Die segensreiche Tätigkeit der beiden wurde schon vor längerer Zeit durch Verleihung des Verdienstkreuzes des Znhringer Löwen vom Großherzog anerkannt. Besondere Hervorhebung verdient die hingebungsvolle Arbeit Heidingsfelds als Vorsitzender des Naphtali-Epstein-Vereins, den er seit Driesens Tode führt, und der Ortsgruppe Freiburg des „Zeutralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens". Mögen den Jubilaren noch viele Jahre jugendfrischer Schaffenskraft liild Arbeitsfreudigkeit im Kreise der Ihrigen beschieden sein! C/3 Karlsruhe, 16. April. Ein Rnuderlaß des badischen Ministeriums des Innern an die großherzoglichen Bezirksämter vorn 10. April über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl behandelt auch die Sabbat b r o t e. Die Stelle lalltet: „Rach der Aeußerllng des großherzoglichen Oberrates der Israeliten entspricht es einenl religiösen Gebot, daß bei ben sabbatlichen Hauptmahlzeiten (Freitagabend mtb Sabbattulittag) je zlvei ganze Brote („doppeltes Brot"), über die ein Segen gesprochen wird, Verwendnng finden. Die Brote sollen frisch sein lind werden daher am Freitag vormittag bereitet. Beimischung von Kartoffeln oder Kartoffelmehl ist religiös nicht zu beanstanden: den Zusatz von Roggen mehl würde der Oberrat lieber vermieden sehen: falls er unvermeidlich sei, könne er als religiös allgüngig gelten. Die Herstellung dieser Sabbatbrote fällt nach Ansicht des großherzoglicbell Oberrats, der wir uns anschließen, ilnter § 20 Abs. 2 der Bundesralsverordnllng über die Bereitung von Backlvare. Wir erinächtlgen die Kommllnalverbünde, soweit ein Bedürfnis hierfür besteht, die Bereitung und Abgabe dieser Sabbatbrote all jüdische Haushaltungen zu gestatten. Doch hat die Abgabe in beu Bäckereien nur gegen Brotkarte zll erfolgen." Die angeführte -tellberung des Oberrats ist auf besonderes Ersuchen des Ministerillms abgegebeil loorden, lvelches seinerseits durch die Anfrage eines Bezirksamts zu einer Entschließilng bezüglich der Sabbatbrote veranlaßt war. Das Herkommen, dieselben mit möglichst feinem Mehle, also ans reinein Weizen herznstellen, entspricht, wie der Oberrat in seiner Begründung bemerkt hat, der religiösen Pflicht, den Sabbat zll ebren. Der angeführte § 20 Abs. 2 der Bundesratsverordnung bestimmt, daß diese Verordnilug für Erzeugnisse, die bei religiösen Handlullgen verwendet werdeil, nicht gilt. I.. Metz, 16. April. Während wir in andereil Jahren lvährend der Osterfeierlüge kaum über 50 jüdische Soldaten in hiesiger Garnison

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.