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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1914-10-23 · Heft 43 (23.10.1914) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
78 (1914)
Issue
Heft 43 (23.10.1914)
Date
1914-10-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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78. Jahrgang Nr. 43 Berlin, 23. Oktober 1914 eitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. A bonnements-p e ers-. durch den Buchhandel oder die Post (in Berlm und Oou orten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 IN. — Postscheckkonto 32-*. VegrSndet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adreffe: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße ^6-^9, zu richten. Verlag von Rudolf rNosse, Berlin. Ith Alf* 3ur jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland. Von IjUIJUll* Dr. AlPhvns^J. Sußnitzki. — Die Woche. — Professor Heinrich Kisch. Von Ludwig Geister. — Aus vergilbten Blättern. Mitgeteilt von Dr. Leopold Hirschberst, Berlin. — Feuilleton: Flüchtlinge. Von G d u a rd K a u f m a n n. — Der neue Christ. Roman von Peter UjvLri. Uebersetzt von Rosa Drencsöni. — Literarische Viitteilungen. Der ISeureirrdebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Posen, Hamburg. Kolberg, Nürnberg, Aachen, Mannheim, Wien. — Von Nah und Fern. Lur Milchen Wohlkahrlspkesr in Deutlchlsnd. Von vr. A l p h o n s I. Sußnitzki. as Judentum wurzelt in seiner Religion, und ungeachtet aller Wandlungen, die ja notwendig sind, wenn nicht ein Zustand der Erstarrung Platz greifen soll, lassen sich die einzelnen Erscheinungen im jüdischen Leben nur im Lichte der Tradition völlig begreifen. Die soziale Fürsorge ist das Produkt der besonderen zeitlichen Verhältnisse, wie sie sich eben in vieler Hinsicht als Korrektiv der jeweilig gegebenen mißlichen Gesellschastszustände darbietet. Sage mir, welcher Art die Wohlfahrtseinrichtungen sind, und ich will dir sagen, wie das soziale Leben beschaffen ist, könnte man mit gutem Recht einen bekannten Dichterspruch variieren. Allein wenn auch bezüglich der Betätigungs form die Wohlfahrtspflege dem Wandel und der Entwicklung unterworfen bleibt, so läßt sie sich doch hinsichtlich ihres ursprünglichen Werdens vorzüglich aus dem Volkscharakter herleiten. Ihre G e st a l t u n g ist ein historischer Prozeß, ihre Tendenz ein rassenpsychologisches Problem. Oder, um mich kantisch auszudrücken: das konstitutive Prinzip der sozialen Fürsorge bilden die äußeren Bedingungen des Gesellschastslebens, das regulative Prinzip hingegen haben wir im Wesen des Volkes, in seinem moralischen Empfinden und in seiner Weltanschauung zu suchen. In einem überaus interessanten und sehr lesenswerten Aussatze: „Die jüdische Wohlfahrtspflege tn Deutschland; ihre geschichtliche Entwicklung und ihre gegenwärtigen Lei st ungen", der vor kurzem in der von Karl Bücher herausgegebenen „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft" erschienen ist, unternimmt nun der bekannte medizinische und soziälwissenschastliche Schriftsteller Dr. Wilhelm Hanauer, eine zusammenhängende Darstellung, „wie sich die jüdische Wohlfahrtspflege historisch entwickelt und welchen Umsang sie in der Gegenwart angenommen hat", zu geben. Die Armenunterstützung, wie überhaupt das Ueben von Wohltätigkeit war den Juden im mosaischen Gesetz als r e l i - g i ö s e P f l i ch t vorgeschrieben. Im alten Judäa finden wir bereits eine wohl ausgebildete Armengesetzgebung. So beispielsweise die Bestimmung, daß man den zehnten Teil des Einkommens, daß man ferner die Ecken des Getreidefeldes, die Nachlese, die Ernte der Brache den Armen zu überlassen hätte. Direkt vorbeugend gegen eine übermäßige Verarmung der breiteren Schichten wirkte außerdem die ausgezeichnete Agrar- und Sozialgesetzgebung. Die Vorschriften über die gleiche Ackerverteilung, über das Sabbathjahr, in welchem die Schulden verfielen und die wegen Armut als Sklaven Verkauften frergelassen werden mußten, über das Jubeljahr, in welchem die verkauften Besitzungen wieder an den Besitzer zurückfallen mußten, die Bestimmung, daß dem Tagelöhner der verdiente Lohn nicht vorenthalten werden dürfe: all dies bewirkte nivellierend einen mehr oder weniger starken Vermögensausgleich. Es verhinderte einerseits, daß übergroße Vermögen sich in den Händen weniger ansammelten, und es ließ andererseits das Entstehen eines heruntergekommenen, besitzlosen Proletariats nicht zu, wie denn tatsächlich in den biblischen Zeiten der Bettel bei den Juden eine unbekannte Erscheinung war. In den Reden der Propheten und in den Lehren des Talmud erfuhren dann die Vorschriften der Bibel über Armenpflege und Wohltätigkeit eine weitere Fortbildung. Nach der Auflösung des jüdischen Staates und seiner Umwandlung in eine römische Provinz, wobei auch die wichtigsten Teile der Agrar- und Sozialgesetzgebung außer Kraft treten, ergab sich die Notwendigkeit, die Armenpflege umzuordnen und neue Organisationen zu schaffen: wir begegnen da bereits den ersten Anfängen einer öffentlichen gemeindlichen Armenpflege. Als unerläßliche Bedingung eines regulären Gemeindewesens galt es fortan, daß es eine Armenkasse besitze. So wurden Almosen- Vorsteher ernannt und Almosensammlungen vorgenommen, teils in Geld, teils in Naturalien, die dann zur Verteilung gelangten. Die Almosenvorsteher besaßen die Macht, die armen Gemeindemitglieder von Beitrügen zu entbinden, die anderen aber zur Leistung von Beiträgen zu zwingen. Zur Schüsselsammlung, d. h. zur Gewährung von Nahrungsmitteln, war jeder verpflichtet, der 30 Tage in der Gemeinde ansässig war, zur Büchsensammlung, der drei Monate in ihr seinen Wohnsitz hatte. Auch kannte man bereits eine Art von Ausschlußsätzen, indem je nach der Menge des Besitzes an Naturalien oder Geld ein Gemeindemitglied zum Verzichtleisten auf Armenunterstützung ausgefordert wurde. In der Folge gewann die Armenpflege an Reichhaltigkeit und Mannigfaltigkeit. In den Gemeinden bildeten sich eigene Organisationen für Bekleidung und Beköstigung von Armen, für die Ausstattung unbemittelter Bräute, für die Erziehung und Ernährung der Waisen, für die gastfreundliche Aufnahme und Verpflegung von Durchreisenden, für Krankenpflege und Beerdigung.

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