Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 38 (18.9.1914)
- Date
- 1914-09-18
- Page
- Seite 6 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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waren. Wie überall, wohin russische Inden in größerer Anzahl answandern, haben sie auch in Lüttich sich ein eigenes soziales und geistiges Zentrum geschaffen; erst vor kurzem gab diese Gruppe ein von einem gewissen Raskin geschriebenes Buch in jüdischer Sprache mit jüdischen Lettern heraus. — Aus Czernowitz wird berichtet: Der päpstliche Prälat Joses Schmidt hatte bei dem Abschied der hiesigen Soldaten auch an die jüdischen Soldaten eine Ansprache gehalten, in der er sagte: „Söhne Israels, die ihr in diesen Gruppen ausrückt, sür euch flehe ich zu Gott und segne euch im Namen des einigen Gottes, der auch unser Gott ist." — Der Präsident der Lemberger Advokatenkammer, Landtagsabgeordneter Herr Tr. Tobias A s ch ke n a s y , einer der hervorragendsten Männer und führenden Geister des Lemberger Judentums, der, 53 Jahre alt, sich als Kriegsfreiwilliger zum Eintritt in das Heer gemeldet hat, ist in einer der letzten Schlachten aus dem ostgalizischen Kriegsschauplätze gefallen. — Aus New Jork wird uns geschrieben: In der Wahlkampagne für den Senat, die kommenden Herbst stattfinden wird und welche in der Presse bereits vorbereitet wird, wird der unter Noosevelt gewesene Sekretär für Handel und Gewerbe, Oscar Strauß, seine Kandidatur als Senator ausstellen. Es ist das erstemal, daß in den Vereinigten Staaten gemäß einem neuen Gesetze die Senatoren direkt durch das Volk gewählt werden. Bei der Bedeutung der jüdischen Stimmen für die Wahl und bei der Beliebtheit, deren sich der Kandidat bei der gesamten Bevölkerung erfreut, ist zu erwarten, daß Herr Oscar Strauß gewählt wird. Der Expräsident Noosevelt war der erste, der seine Kandidatur anregte. Verantwortlicher Redakteur: Albert Katz in Berlin-Pankow, Florastraße 58. Verantwortlich sür den Anzeigenteil: Max Fahrnländer, Neukölln. Druck und Verlag von Rudolf Mosse in Berlin. 5% Deutsche Reichsschatzanweisungen 5% Deutsche Reichsanleihe, unkündbar bis i. Oktober 1924 (Kriegsanleihen). Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachseneu Ausgaben werden 5% Reichsschatzanweisungen und 5% Schuldverschreibungen der Reichsanleihe hiermit"zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Bedingungen. 1. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden bis einschliesslich Sonnabend, den 19. September, mittags 1 Uhr bei (h m Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin und bei allen Reichsbank-Hauptstellen, Reichsbankstellen und Reichsbank-Nebenstellen mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber mich durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preussischen Staatsbank) und der Preussischen Central-Cenossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, jeder deutschen öffentlichen Sparkasse sowie jeder deutschen Lebensversichemngsgesellschaft erfolgen. 2. Die Schatzanweisungen werden in Höhe von lOOOOQOOOO Mark aufgelegt. Sie sind eingeteilt in 5 Serien zu je 200 Millionen Mark und ausgefertigt in Stücken zu: 100000, 50000, 20 000. 10000, 5000, 2000, 1000, 500. 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres. Der Zinsen!aut beginnt am 1. Oktober 1914, der erste Zinsschein ist am 1. April 1915 fällig. Die Tilgung der Schatzanweisungen erfolgt durch Auslosung von je einer Serie zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919, 1. Oktober 1919, 1. April 1920 und 1. Oktober 1920. Die Auslosungen finden im April und Oktober jedes Jahres, erstmals im April 1918 statt; die Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Oktober bezw. 1 April. Welcher Serie die einzelne Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 3 Die Reichsanleihe ist in derselben Stückeeinteilung von 100000 bis 100 Mark ausgefeitigt und mit dem gleichen Zinsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgestattet. unterVerrechnung von 5 °/o Stückzinsen. 4 Der Zeiclmungspveis beträgt: a) für diejenigen Stücke der Reichsanleihe, die mit Sperre bis 15. April 1915 in das Reichsschuldbuch einzutragen sind. 97,30 Mark für je 100 Mark Nennwert, b) für alle übrigen Stücke der Reichsanleihe und für die Schatzanweisungen 97,50 Mark liir je 100 Mark Nennwert } 5 Die zugeteilten Stücke an Reichsschatzanweisungen sowohl wie an Reichsanleihe weiden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichsliauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1915 vollständig kostenfrei aut bewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Nieder tegung nicht bedingt, der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die über vollbezahlte Bet läge ausgefertigten Depotscheine werden bei den Darlehnskassen wie die Stücke selbst belieben. G. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, Öffentlichen Sparkassen und Lebensversiclierungsgesellschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeiehnungsscheinen erfolgen, und zwar brieflich mit etwa folgendem Wortlaut: „Auf Grund der öffentlich bekanntgemachten Bedingungen zeichne ich: Mark .1 5 °/0 Reiohsschatzanweisungen nom. nom. Mark 5°/o Reichsanleihe Das Nichtzutreffende ist toitzulassen. und verpflichte mich zu deren Abnahme oder zur Abnahme desjenigen geringeren Betrages, der mir auf Grund gegenwärtiger Anmeldung zugeteilt wird. - Soweit meine Zeichnung auf Schatzanweisungen bei der Zuteilung nicht berücksichtigt wird, bin ich einverstanden, dass statt SchatzanWeisungen auch Reichsanleihe zugeteilt wild. , . „ . . i , Ich bitte um Zuteilung von Reichsananleihe, die mit Sperre bis 15 April 1915 für mich in das Reichs- « * d -IS ,I1I1! schuldbuch einzutragen ist, zum Preise von 97,30 Mark, aut iteicnsanieuie \ Ich bitte lim Zuteilung von Stücken zum Preise von 97,50 Mark. Die mir auf meine Zeichnung zu geteilten Stücke sind dem Kontor der Reichshaupthank für Wertpapiere in Berlin zur Aufbewahrung* und Verwaltung zu übergeben “ 7, Die Zuteilung erfolgt tunlichst bald nach der Zeichnung, lieber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle. Anmeldungen auf bestimmte Stücke und Serien können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit den Interessen der andern Zeichner verträglich ei scheint. ‘ ' H. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom Zuteilungsta^e ab jederzeit voll bezahlen; sie sind jedoch verpflichtet: 40o/o des zugeteilten Betrages spätestens am 5. Oktober d. J. 80% „ * „ 26. Oktober d. J. ' . 3Ö°/o „ „ „ « „ 25 November d. J. zu bezahlen. Beträge bis 1000 Mark einschliesslich sind bis zum 5. Oktober d. J. ungeteilt zu berichtigen. 9. Die Zeichner eihalten vom Reichsbank*Direktorium ausgestellte Zwisclienscheine, über deren Umtausch in Schuldverschreibungen bezw. SchatzarrWeisungen das Erforderliche öffentlich bekanntgemacht weiden wird. Berlin, im September 1914, Reichsbank - Direktorium. Havenstein. v. Grimm.