Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1914)
- Date
- 1914-06-05
- Page
- Seite 266 (sequence 2)
- Language
- German
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266 jenigen, welche die Zeit haben, ihre Freunde bis zur letzten Ruhestätte zu geleiten, ohne die Pflichten gegen die Lebenden vernachlässigen zu müssen. Das Grundstück in der Auguststraße wird durch den Zweck, den wir im Auge haben, längst nicht ganz ausgefüllt. Es gibt genug ernste jüdische Institutionen, welchen hier ein Platz geivährt werden kann. Das harmonisch 311 gestalten, wird Sache des Architekten sein. Sie Wache. Berlin, den 2. Juni 1914. on dem Ausschuß des Verbandes der Deutschen Juden geht uns folgende Darlegung zur Veröffentlichung zu: Tos „Hamburger Israelitische Fami-lienblatt" und das „Kölner Israelitische Gemeindeblatt" haben sich durch einen der Redaktion des ersteren aus dem Bureau des Verbandes der Deutschen Juden zugegangenen Brief zu Ausführungen über die Stellung des Verbandes zu Einbürgerungs- und Ausweisungsangellegenheiteu veranlaßt gesehen, die von irrigen Voraussetzungen ausgingen. Den beiden Redaktionen ist bezüglich des nur durch ein Bureauversehen zur Absendung gelangten und einem Ntißvorständnis allerdings Nauru gebenden Briefes Ansklärung gegeben worden. Um aber Zweifel über die Stellungnahme und die Tätigkeit des Verbandes der Deutschen Juden in den Fragen der Ausländerpraxis auszuschließen, sei kurz zusammengefaßt, in welcher Weise der Verband aus diesem Gebiete gearbeitet hat: Der Verband der Deutschen Jrrdeu hat darüber, daß er irr der grundsätzliche n ungünstigeren Behandlung der j ü d i s ch e n Ausländer durch die Verwaltungsbehörden eines Teils der deutschen Bundesstaaten -eine Verletzung der jüdischen Religionsgemeinschaft als solcher und daher die Bekämpfung dieser „Verwaltungsmcrximen" als seine Aufgabe in. „Vertretung der Interessen der Gesamtheit der d e u t s chen Juden" .ansieht, weder die jüdische Oeffentlichteit noch arrch anderseits die Staatsbehörden im Zweifel gelassen. Er hat dies aufs deutlichste irr den Resolutionen aller seiner Haupt- Versammlungen evtlärt (vgl. die Stenogr. Berichte von 1907, 1909, 1911, 1913), die den Staatsbehörden des Reichs wie aller deutscher Einzolstaallen zur K e n n t n i s n a h nie übersandt worden sind. Er hat sich aber nicht mit wiederholten Resolntionon begnügt: noch ehe ein Entwurf zu dem neuen Staatsangehörigkeitsges-etz vorlag, wurde 1909/10 eine eingehende Umfrage über die Einbürgerungsnnd Answeisungspraris in allen Bundesstaaten veranstaltet, ihr Ergebnis bearbeitet und — bereits im Februar 1910 -. eine Eingabe zu dern — iu Vorberatung befindlichen -- Gesetz an den Reichskanzler gerichtet. Ihre Anträge gingen ans eine in dem Gesetz auszuspvechende Beseitigung der Unterscheidung nach dem Bekenntnis, enthielten übrigens auch schon den in dritter Lesung durchgesetzten betr. die Gleichstellung der Ausländer im Dienst aller anerkannten Religwnsgesellschaften und regten schließlich eine Regelung der Niederlasstmgsbestimmungen an. — Im Herbst 1910 schloß sich an diese Eingabe die mündliche Vertretung der Anträge durch ein Ansschußmitglied bei dem Dezernenten, im Reichsamt des Innern. Da der Gesetzentwurf die interessierenden Fragen unberücksichtigt ließ, setzte der Verband mit einer Reihe von Eingaben an den Reichstag (abgedruckt im 7. und 8. Geschäftsbericht) seine Einwirkung fort, neben denen selbstverständlich während der ganzen Beratung des Gesetzes Besprechungen des Generalsekretärs mit den Reichstagsmitgliedern der verschiedensten Fraktionell einher gingen. Die Ergebnisse die ja bekannt sind — haben keineswegs alle Wünsche -erjüllt. Wenn aber wenigstens das Einspruchsrecht der Bundesstaaten gegen die von einem von ihnen beabsichtigte Einbürgerung von Tatsachen, die im Einzelsall „eine Gefährdung des Reichs oder eines Blindes staats" besorgen lassen, abhängig gemacht — also das religiöse Bekenntnis als Grund hier ausgeschaltet — ist, wenn der Vertreter der Reichsregierung ausdrücklich erklärte: „Ein Bundesstaat darf Bedenken gegen die Aufnahme eines Ausländers niemals darauf stützen, daß der Ausländer einer Religionsgemeinschait angehört, die er in seinem eigenen Staatsgebiet anerkannt hat"; wenn der Vertreter der Preußischen Regierung zu der Behauptung, daß Ausländern gesagt sei, „solange sie Juden seien, würden sie nicht naturalisiert, wenn sie aber zu einem christlichen Glaubensbekenntnis übertreten würden, dann ließe sich darüber reden", erklärte, „daß der preußische Herr Minister des Innern im Gegenteil für unwürdig halte, wenn jemand um äußerer Vorteile willen sein Glaubensbekenntnis ändere", so wm'rde die Regierung hierzu nur genötigt durch die wiederholte eindringiliche Darlegung der unterschiedlichen Behandlung der jüdischen Ausländer, die wiederum den Mitgliedern der Reichstagslkommission nur möglich war auf Grund der stä ndigen Versorgung mit Material seitens des Verbandes. — So lag z. B., nachdem in einer Kommissionssitzung der Vertreter der preußischen Regierung das Bestehen besonderer Grundsätze betr. die Einbürgerung jüdischer Ausländer in Preußen bestritten hatte, am nächsten Tage jedem Kommissionsmitgliede eine aus den Akten des Verbandes entnommene Abschrift eines amtlichen 'Schreibens vor, welches ansing (vgl. 8. Geschäftsbericht S. 36): „Der Minister des Innern. Berlin, den 5. Februar 1901. Nach den bestehenden Grundsätzen ist die Naturalisation der im Jnlande geborenen oder ausgewachsenen Söhne ausländischer jüdischer Gewerbetreibender im allgemeinen aus die Fälle zu beschränken, in denen . . ." Neben dieser, allgemeine Fragen - der Gesetzgebung betreffenden Tätigkeit hat das Bureau des Verbandes auch in den zahlreichen Füllen denjenigen, die sich mit einer Anfrage wegen einer Einbürgerung oder Ausweisung an den Verband gewendet haben, Rechtsauskunft und Hinweisungen gegeben, wie die Sache unter den geltenden Vorschriften behandelt werden könne. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört es aber andererseits nicht, die einzetnen Ausländer in Ausweisungsangelegenheiten oder gar in ihren Einbürgerungsantrügen bei den Behörden zu vertreten. Und es muß auch ausgesprochen werden, daß eine zentrale Stelle, die sich systematisch dieser Angelegenheiten gegenüber den Verwaltungsbehörden -annähme, aller Wahrscheinlichkeit nach den beteiligten. Ausländern keinen guten Dienst erweisen würde. * Jur preußischen H errenhause hat beider Etatsberatung ein Herr v. Puttkamer eine anti-sozialdemokratische und eine antisemitische Brandrede gehalten, in der die üblichen Tiraden gegen die allgemeine Verjudung vorkamen. Er sagte u. a.: Geradezu erfrischend und lustreinigend hat es gewirkt, daß die wildeste Hetzerin, die rote Frau Rosa Luxemburg, auch eine russischpolnische Jüdin, zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden ist. Ich hoffe, daß diese revolutionslüsterne Frau hinter Gefängnismanern ihr heißes und wildes Temperament einigermaßen dämpfen wird. Jetzt reist sie mit dem jüdischen Rechtsanwalt Rosenseld wieder zu Hetzreden im Lande umher. Das sollte eine empfindliche Verschärfung ihrer Strafe zur Folge haben. Sollten wir in unserem deutschen christlichen Staate so dekadent sein, daß wir diesem wüsten Treiben der Juden und Judengenossen nicht ein energisches Halt entgegeurnfen können? Die Behörden müssen endlich ihres Amtes energisch walten. Wenn es so weiter geht, dann werden mir es noch erleben, daß, wie in Bern, mit wehenden Fahnen unter Glockengelüute die Stadthagen, Frank, Aron, Heimann, David, Davidsohn, Kahenstein, Feuerstein, Bernstein und Cohn (Heiterkeit) in eine christliche Kirche zur Abhaltung eines sozialistischen Kongresses ziehen, dann von der Kanzel herab ihre Hetzreden halten. (Hört! Hört!) Eine Beruhigung ist, daß diese Sozialdemokraten nicht dem Christentum und dem Deutschtum angehören. Die Sozialdemokratie befindet sich von den Tagen des Marx an bis zu Singer auf dem Boden vollständiger Verjudung. In ihrer Presse und in ihren Versammlungen herrscht das jüdische Element vollkommen. Bernstein und Waldeck- Manasse sind die Haupthetzer zum Austritt aus der Landeskirche. Und die Agitation für den Geburtenrückgang, ein sauberes Geschäft, wird von den Herren Moses und Zadeck besorgt, die auch keinen christlichen Ursprung haben. Vielleicht erinnert man sich an das