Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1914)
- Date
- 1914-05-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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78. Jahrgang. Nr. 20 WM Berlin, 15. Mai 1914 eitung des Judentums. Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Niese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnement s-Pre^s; durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 32*. Begründet von Rabbiner vr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Kuciolk Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums*, Berlin SW, Jerusalemer Straße zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Tfttfttfllt* Houston Stewart Chamberlain und das biblische Jremden- LßNVÜU. Gesetz. Von Dr. I. Ziegler, Karlsbad. — Die Woche. — Generalversammlung der Deutschen Zentralstelle für jüdische W anderen meirsürsarge. — Bekannte Berliner Glaubensgenossen. Von A. I\. — Ueber den Ursitz der ^.hilistäer. Von Rabbiner Tr. Heifz-Sissek. — Feuilleton: Nach zwanzig Jahren! Von Ermanno Loevinson. — Literatur. — Büchereinlaus. — Sprechsaal. Der Gemeindedote (Beilage zur Zeitung des »Allgemeinen Judentums"). Berlin, Posen, Breslau, Nürnberg, Hörde (Wests.), Crainfeld, Frankfurt a. M., Wien. Jaffa. — Von Nah und Fern. Houston Stewart «Lhambrrlain und das biblische ssremdrngeletz. Bon Dr. I. Ziegler, Karlsbad. (Schluß.) och Wir wollen nichts verheimlichen und nichts bemänteln. Eine kleine Ungleichheit behält sich der Pentateuch doch vor zwischen dem Ger und dem Israeliten, sowohl religiös als auch sozial. Während kein Israelit für ewige Zeiten Sklave sein kann, kann es der Ger doch sein (Lev. 25, 44 f.). Und wenn der Ger sonst an allen religiösen Riten genau so teilnahm wie der Israelit, das Lammopser am Ueberschreitungsfeste, so hieß der Abend des 14. Nisan, durfte er ohne vorhergegangene Beschneidung nicht bringen und nicht genießen (Ex. 12, 48 f. Num. 9, 14). Ein weiterer Unterschied zwischen Ger und Israelit wurde auch darin gemacht, daß der Ger Gefallenes, das dem Israeliten zu essen verboten war, ja essen durfte (Deut. 14, 21). Die Ursache der Ungleichheit beim Lammopser kenne ich nicht, dagegen liegt die Erklärung der ersten und dritten Ungleichheit auf der Hand. Wir haben es hier mit einer wirtschaftlichen Notwendigkeit zu tun. Da man ohne Sklaven nicht sein konnte, der Israelit es nicht sein durfte, mußte dem allgemeinen Volkswohl zuliebe die Gleichheit des Ger in diesem Punkte durchbrochen werden. Ebenso wirtschaftlich begründet ist die Erlaubnis, Gefallenes dem Ger zum Genüsse geben zu dürfen, man wäre sonst in Verlegenheit gekommen darüber, was mit dem Fleisch vom Gefallenen zu machen sei. Jedoch auch in diesem Punkt stellt die Bibel den Ger höher als den Ausländer, den Nochri: diesem darf gefallenes Fleisch auch verkauft werden, dem Ger darf man es zum Genüsse nur schenken, einen Nutzen darf der Israelit hierin vom Ger keineswegs haben. * Damit sind wir bei der Frage angelangt über das Verhältnis, das der Pentateuch zwischen Israeliten und Ausländern ('1^)) statuiert. Schon aus den ersten Blick drängt sich uns eine höchst lehrreiche Tatsache ans. Während das Fünfbuch den Ger in 24 Vorschriften — ich denke, gut gezählt zu haben - in seine religiöse und soziale Gesetzgebung mit einbezieht, geschieht es in bezug auf den Ausländer, den Nochri, nur achtmal Einmal wird geboten, daß auch der im Hause des Israeliten geborene Ausländersklave beschnitten werden müsse (Gen. 17, 12. 27). Dann wird der Genuß des Passahlammes einem solchen Sklaven nur gestattet, wenn er beschnitten ist (Ex. 12, 43 ff.). Ferner wird verboten, die eigene Tochter als Sklavin an einen Ausländer zu verkaufen (Ex. 21, 8). Ewiger Sklave bei einem Israeliten darf nur der Nochri oder ein Ger sein (Lev. 25, 44 ff.). Weiter ist dem Volke untersagt, einen Ausländer sich zum König zu wählen (Deut. 17, 15). Wenn der Nochri Jahwe zu Ehren ein Opfer bringen will, darf es ebenfalls nicht fehlerhaft sein (Lev. 22, 25). Und schließlich die viel zitierten zwei Stellen Deut. 15, 3 und daselbst 23, 21. Die erste gestattet dem Israeliten, im siebenten Jahre, im sogenannten Erlaßjahre, eine Schuld beim Nochri einzutrciben, was dem Israeliten gegenüber nicht gestattet wurde. Die zweite erlaubt nur vom Ausländer Zinsen zu nehmen. Ich glaube, der Einfältigste merkt sofort den Unterschied. Der Ger wird in das gesamte religiöse und wirtschaftliche Leben miteinbezogen, die Sätze über den Nochri hingegen beivegen sich, ich möchte so sagen, nur an der Peripherie des national-religiösen und wirtschaftlichen Lebens. Warum? Offenbar, weil der Nochri in Israel selten war, der Ger dagegen eine tägliche Erscheinung. Denn wer war der Nochri? Deut. 29, 21 gibt da die unwiderlegbare "Antwort. „Dann werden sprechen" — so ist zu lesen - „eure Kinder, die nach euch erstehen, und der Nochri, Der ans fernem Lanve Vaherkommen wird." Sonach ist der Nochri, wie schon anfangs gesagt, der Ausländer, der vorübergehend im Lande seine Geschäfte betreibt oder Haussklave ist, der Ger aber ist der fremdnationale Ansässige, der fast als Hebräer betrachtet wird. Wenn das stimmt, und ich meine, dem muß jeder beipflichten, werden wir sowohl die im ersten Augenblick hart erscheinenden Sätze Deut. 15, 3 und 23, 21 sofort begreifen, als auch die verschiedentliche Behandlung des Ger und des Nochri im wirtschaftlichen Leben des Volkes, dessen Sprachrohr ja nur die diesbezüglichen biblischen Gesetze find. Dem Israeliten kann man mit der Schuld zuwarten; schone ihn im siebenten Jahr, du kannst ja später die Schuld eintreiben, er läuft dir ja nichr davon. Dem Ausländer jedoch, der vielleicht nie wiederkommt, wie soll dem zngewartet werden können, zumal er ja unter dem Brachjahr nicht zu leiden hatte? Weiters. Mit dem Ausländer, mit dem dich keinerlei Bande verknüpfen, mache Zinsgeschäste, sagt der Pentateuch, denn gefährlich bleibt ein solches Geschäft immer bei einem, der jeden Moment auf Nimmerwiedersehen verschwinden kann. Mit dem Israeliten nie und nimmer, unter keinen Umständen. Und ebensowenig mit dein Ger (Lev. 25, 36). Aber wie verhält es sich mit dem Ger im Erlaßjahr? Warum nennt ihn die Bibel gerade an dieser einen Stelle nicht? Gewiß, es wäre auch uns erwünschter gewesen, wenn sie in Deut. 15, 2 den Ger ausdrücklich genannt hätte.