Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1914)
- Date
- 1914-05-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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78. Jahrgang. Nr. 19 ^fClC^Cttt^ittC Ber,in’ 8- Mai m4 eitung des Judentums. Gin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse vegrün-et von Rabbiner Vr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor vr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46-49 Diese Zeitung erscheint wüchentlich. A bonnements-pre'is-. durch den Buchhandel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 ITT. — Postscheckkonto 32*. Alle Zusendungen ftr Redaktion und Expedition find an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW, Jerusalemer Straße H-*9, zu richten. Verlag von Rudolf M-sse> Berlin. Houston Stewart Chamberlain und das biblische FremdenyUIJtUl* gesetz. Von Dr. I. Ziegler, Karlsbad. — Die Woche.— Dem Andenken Susanna Nubensteins Dr. Phil. Von Regina Neißer. — Bekannte Berliner Glaubensgenossen. Von A. K. — Leonor Reichenheim Von Dr. Adolph Kohut. — Feuilleton: Nach zwanzig Jahren. Von Ermanno Loeoinson. Der Gemeindevote (Beilage zur »Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Königsberg i. Pr., Beuthen O.-S,, Breslau, Aus der Provinz Posen, Hamburg, Bieleseld, Nürnberg, Kassel, Straßburg, Wien. — Von Nah und Fern. Houston Stewart Cfyambrrlain und das biblische ffremdrngekrtz. Von Dr. I. Ziegler, Karlsbad. (Fortsetzung.) och wiesteht es umLeviticus 19,11? Da heißt es jawirklich: „Ihr sollt nicht bestehlen, nicht belügen und nicht betrügen einer den anderen" — „isch baamitho", hat sonach Chamberlain nicht doch recht, wenn er, diesen Vers zitierend, sagt, man dürfe die Behauptung Goethes: Sie haben einen Glauben, Der sie berechtige, die Fremden zu berauben, nicht als Puppenscherz ansehen, „da dies einfach von genauer Kenntnis zeugt", indem ja Leviticus 19, 11 ausschließlich nur den Betrug an Israeliten verbiete!? Wir wollen uns vorläufig ganz auf den Standpunkt Chamberlains stellen und annehmen, daß an dieser Stelle der Pentateuch tatsächlich nur Israeliten meint, ja daß an allen anderen ähnlichen Stellen das Fünfbuch ebenfalls nur den Israeliten vor Augen hat. Ist daraus auch gleich schon zu schließen, daß den Nichtisraeliten, den Fremden, zu bestehlen und zu berauben j a gestattet wäre? Blättern wir ein wenig im Pentateuch; das war ja auch eine der Lieblingsbeschäftigungen Goethes, wie es Herr Chamberlain mit großem Bedauern zugesteht. Nehmen wir gleich die Erzählung von der Sintflut. Die kam über die Wett, „weil die Erde voll war von Gewalttätigkeit" (Gen. 6, ll), und „dieweil verderbt war die Sitte bei jeglichem Fleisch auf Erden" (ib. 6, 12). Ich möchte nur fragen, ob eine solche Begründung der Sintflut überhaupt nur denkbar wäre, wenn Raub und Gewalttätigkeit den Israeliten gegen den Fremden erlaubt gewesen wären? — Kapitel 9, 4 ff. wird Mord aufs strengste untersagt, und geradezu ostentativ wird betont: Wer dam haadam, Menschenblut — also ohne Unterschied der Konfession und Nationalität — vergießt, dessen Blut soll vergossen werden. — Gen. 18,19 wird Abraham der Untergang Sodoms vorausgesagt, weil Gott will, daß er „seinen Söhnen und seinem Hause nach ihm anovdne, Recht und Gerechtigkeit auf Erden zu üben". Ich finde da keinen Unterschied gemacht zwischen Abrahamiten und Fremden. Auch die Vernichtung Sodoms zeigt nicht irgendeine Unterscheidung zwischen Israeliten und Nichtisraeliten. — Laban macht Jakob Vorwürfe über die Entwendung seiner Hausgötter. Jakob weist den Vorwurf entrüstet zurück. Wäre nur den Israeliten bestehlen verboten gewesen, hätte diese Erzählung nicht ganz anders gelautet? — Die Söhne Jakobs sind entsetzt, daß man ihnen nachsagen könnte, sie Hütten beim ersten Getreideeinkanf das Geld znrückbehalten, und verloren alle Fassung, da man sie beschuldigte, den Becher Josephs gestohlen zu haben (Gen. 42, 35; 43, 2l; 44, 8sf.). Wie anders klänge doch diese Erzählung, hätte das Verbot „du sollst nicht stehlen" nur zwischen Israeliten Geltung gehabt! Und noch weniger verständlich wären diese Erzählungen, wenn wir die Ansicht der Bibelkritiker teilen, wonach diese Erzählungen zu den redaktionell jüngsten Stellen im Pentateuch gehören, also schon unter dem Einfluß der biblischen Gesetze geschrieben worden sind. Stimmt das, dann sind diese schlichten Erzählungen eia beredtes Zeugnis dafür, daß Mord, Diebstahl, Betrug, Raub dem Israeliten auch gegen den Nichtisraeliten verboten waren und das Wort „einer den anderen", nicht Israeliten und Israeliten meine, sondern Israeliten und den anderen, wer immer er auch sei. Doch lassen wir diese Zeugnisse. Man könnte ja sagen, sie seien nicht klar genug. Wir wollen auch davon absehen, daß der Dekalog in seinem religiös-sittlichen Teile, sicherlich mit Absicht, ganz allgemein gehalten ist. Der Pentateuch spricht ja oft und klar genug von dem Verhältnis der Israeliten zum Fremden, aljo zum Nichtisraeliten; wozu mit Andeutungen sich zufrieden geben, wo bündig und deutlich genug gesprochen wird. Der Pentateuch nennt den Fremden entweder Ger (“U) oder Nochri Was diese beiden Worte bedeuten, kann jeder aus einem beliebigen, von christlichen Gelehrten geschriebenen Wörterbuch der hebräischen Sprache ersehen. Unter Ger versteht die Bibel den im Lande Dauernd ansässigen Fremden (so z. B. Gen. 15,13), dagegen ist Nochri der Fremde, der nur vorübergehend im Lande weilt. Wir wollen mit Professor Kautzsch Ger den Fremden nennen, Nochri mit Ausländer übersetzen. Gehen wir nun die Stellen des Pentateuchs durch, die vom Ger, also vom „Fremden" handeln. Bis auf einige wenige Punkte ersehen wir aus ihnen, daß der Ger, der Fremde, der sich dauernd in Palästina ansässig gemacht hat, dem Israeliten vollständig gleichgestellt ist. Er hat ebenso wie der Israelit die Pflicht, den Sabbat zu halten (Ex, 20, 10; 23, 12. Deut. 5, 14), das Fest der ungesäuerten Brote zu beobachten (Ex. 12, 19) und den Versöhnungstag zu begehen (Lev. 16, 29). An der Festfreude nimmt er teil mit dem Israeliten (Deut. 16, 11. 14; 26, 11). Nicht anders als der Israelit bringt der Ger Gelübdeopser, freiwillige und Feueropfer (Lev. 22, 18; Num. 15. 14 ff.) und ebenso das Sühnopfer (Num. 15, 26. 29). Er war berechtigt in eine der Zufluchtsstädte zu flüchten