Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 13 (27.3.1914)
- Date
- 1914-03-27
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3229123-3229137--70283-3282620- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
78. Jahrgang. Nr. 13 Berlin, 27. März 1914 Der Genietndevote. Beilage zur „Allgemeinen Leitung de§ Judentums". Horrrlpmdrn?rn und Sschrichtrn. Lrutschlsnd. y. Berlin, 22. März. Die heutige Sitzung der R e p r ä s e n - tantenversammlung wurde von dem Vorsitzenden, Herrn Louis Sachs, mit einer Ansprache eröffnet, in der er des 90. Geburtstages des ersten Vorsitzenden des Vorstandes in herzlichsten Worten auch an dieser Stelle nochmals gedachte. Er feierte in Worten wärmster Anerkennung die unvergänglichen Verdienste des Jubilars, der, wenn auch gesundheitlich verhindert, persönlich heute hier zu erscheinen, doch mit regster Anteilnahme allen Vorgängen innerhalb der Gemeinde folge. Er gab unter lebhaften Zustimmungsäußerungen der Repräsentanten dem innigen Wunsche Ausdruck, daß es dem Jubilar noch recht lange vergönnt sein mag, an der Spitze der Gemeinde seines segensreichen Amtes zu walten. Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung und der Dringlichkeitserklärung einiger in geheimer Sitzung zu verhandelnder Vorlagen machte der Vorsitzende einige geschäftliche Mitteilungen, insbesondere über Beitrittsbeschlüsse des Vorstandes zu Entschließungen der Repräsentanten. — Die Versammlung beschloß dann die Annahme der folgenden Zuwendungen: die des verstorbenen Kaufmanns Adolf Nosenstein in Höhe von 20 000 Mark zur Begründung einer Adols-Nosenstein-Stiftung für wohltätige Zwecke, ferner die Zuwendung der Frau Gertrud M o s s e im Betrage von 5OO0 Mark für die Emil-Mosse-Stiftung, die für Ferienerholungen der Kinder des II. Waisenhauses bestimmt, damit die Höhe von 15 000 Mark erreicht; des weiteren die Zuwendung der Frau Berta Strauß geb. Flatow zu Grabeserhaltungszwecken, die des Rentiers Moritz S ch u l v a t e r in Höhe von 6000 Mark gleichfalls zu Grabeserhaltungszwecken, die letztwilligen Zuwendungen des Herrn Gustav Lissner von je 1000 Mark für das II. Waisenhaus und den Fonds für verschämte Arme, die Zuwendung des Maurermeisters S. W e i l e im Betrage von 12 000 Wlarf zur Errichtung einer Zimmerstiftung in der Altersversorgungsanstalt, die Zmvendung des Herrn Alfred M a r ck w a l d und seiner Kinder, Frau Elly Berlin geb. Marckwald und Fritz Marckwald in Höhe von 20000 Mark zur Errichtung einer Bettstiftung für die gynäkologische Abteilung des Krankenhauses, das Vermächtnis der Eheleute Rentier Max Meyer und Lina Meyer geb, Ai ende im Betrage von 30 000 Mark zizr Verstärkung der Mittel der Meyer-Mende-Stiftung, die Zuwendung des Herrn Martin Michalski in Höhe von 1000 Mark für die Armenkommission. Herr Leopold Bieber hat für die Synagoge Levetzowstraße eine Thorarolle nebst Mäntelchen zum Geschenk gemacht, dessen Annahme die Versammlung zustimmt. — Bon den Repräsentanten A. L e w i n s k i, Aron Hirsch, Dr. I. L e v h , Willibald Löwenthal, Dr. Minden, Siegfried Sachs, Benas L e v y , Oscar T i e tz und Oscar L ö w e n b e r g ist die folgende Interpellation eingebracht: „Ist den Gemeindebehörden bekannt, daß Hunderte jüdische Industriearbeiter, die teilweise seit drei Jahrzehnten hier wohnen, mit der Ausweisung bedroht sind, und was gedenkt der Gemeindevorstand zu tun, um den wirtschaftlichen Untergang dieser Glaubensgenossen zu hindern?" Zur Begründung der Interpellation verweist Herr Lewinski daraus, daß einer ganzen Anzahl von Arbeitern der Firma Garbaty-Rosenthal, Pankow, vom Amtsvorsteher das folgende Schreiben zugegangen sei: „Seitens der Abfertigungsstelle der Deutschen Arbeiterzentrale in Berlin wird die Ausstellung einer Arbeiterlegitimationskarte für das Jahr 1914 abgelehnt, weil Sie und Ihr Sohn ... als aus Russisch-Polen stammende Inden von derselben als ausländische Polen betrachtet werden, deren Beschäftigung in gewerblichen Betrieben nach den bestehenden Bestimmungen untersagt ist. Sie werden daher ausgefordert, binnen spätestens 14 Tagen im hiesigen Polizeibureau durch Vorlegung eines amtlichen Schriftstückes Ihrer Heimats- bzw. Konsulatsbehörde den Nachweis zu führen, daß Sie und Ihr Sohn . . . nich'tpolnischer Nationalität sind, da andernfalls der Ansicht der Absertigungsstelle diesseits beigetreten und Ihre und Ihres Sohnes weitere Beschäftigung bei der Firma. . . untersagt werden muß." Aus dem Polizeibureau werden sie dann auf ihre Kenntnisse der polnischen Sprache geprüft, und wenn sie polnisch sprechen, so rät man ihnen, sie sollten Landarbeiter werden. Bon der Verfügung sind etwa 200 Industriearbeiter betroffen, alles Leute, die politisch unverdächtig sind, die sich niemals um Politik gekümmert haben, nicht bestraft sind und nur darauf bedacht sind, sich durch ehrliche Arbeit Brot zu verdienen. Kommen diese Leute jetzt außer Arbeit, so fallen sie der Gemeinde zur Last, und daraus ergibt sich die Legitimation der Gemeinde, für sie einzutreten. Namens des Gemeindevorstandes beantwortet Herr Syndikus L i l i e n t h a l die Interpellation. Der Gemeindevorftand habe sich der Sache angenommen und sei in Verhandlungen mit der Staatsbehörde eingetreten, die zurzeit noch nicht abgeschlossen sind. Die Sachlage sei die folgende: Im Jahre 1907 sei eine Verfügung ergangen, daß ausländische Arbeiter aus Rußland und Oesterreich-Ungarn inländische Ausweispapiere haben müssen, sofern sie in gewerblichen Betrieben arbeiten. Die Deutsche Arbeiterzentrale habe diese Verfügung auf alle ausländischen Arbeiter ausgedehnt, und denen, die keinen Ausweis beibringen, die erforderliche Arbeitskarte verweigert. Es besteht sodann noch eine zweite Verfügung, die aber nicht publiziert sei, die sich gegen die Polen richtet. Polnische Arbeiter sollen im allgemeinen nicht zugelasfen werden, es sei denn zur Arbeit in landwirtschaftlichen Betrieben, etwaige Ausnahmen bedürfen in jedem einzelnen Falle der Genehmigung. Diese zweite Verfügung ist neuerdings auch gegen Juden in Anwendung gekomrneu. Die Leute sind nicht Polen, einige von ihnen haben auch bereits den Nachweis dafür erbracht und die Ausweispapiere erhalten. Daß die Verfügung sich nur gegen Polen richtet, ist auch daraus ersichtlich, daß bei Ehepaaren nur derjenige Teil davon betroffen wird, der Pole war, also nicht Mann und Frau zu gleicher Zeit. Es befinden sich unter ihnen Leute, die 18, 19, 20 und noch mehr Jahre bereits hier ansässig sind. Der wirtschaftliche Ruin dieser Leute wäre in der Tat etwas Schreckliches. Bei den Verhandlungen hat man die Zusicherung erlangt, daß alle Harten vermieden werden , würden, insbesondere werden diejenigen, die seit längerer Zeit hier wohnen, nicht ausgewiesen werden. Auch die erst seit kurzem hier Weilenden werden von jeder unnötigen Härte befreit bleiben. Der Gemeindevorstand hat sich der Leute angenommen, und es wird gehofft, daß man ein günstiges Ergebnis erzielen werde. Herr Justizrat Cohn will nicht sagen, daß die Maßnahmen gegen die Arbeiter ergriffen seien, weit sie Inden sind, indessen bedauere er die Tatsache, daß die meisten der Betroffenen Juden sind. Der Gemeindevorstand möge, da er in dieser Angelegenheit mit der Staatsbehörde verhandelt, die Sache zum Gegenstand einer allgemeinen Erörterung machen. Er führt einen besonders krassen Fall an, in dem ein junger Mann, der sich nichts hatte zuschulden kommen lassen, trotz aller erdenklichen Mühe ausgewiesen wurde. Es handelt sich hier also um ein ganz allgemeines Kapitel, für welches eine allgemeine Anssprache wünschenswert wäre. Professor B lasch'ke spricht den Wunsch aus, der Gemeindevorstand möge zusammen mit dem Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, in dessen Kompetenz ja die Angelegenheit falle, zusammen Vorgehen. Herr Justizrat Breslauer verweist darauf, daß Zentraloerein und auch Verband der deutschen Inden in ähnlichen Fällen schon wiederholt Schritte unternommen hätten. Er könne sagen, daß man augenblicklich in den Ausweisungen nicht allgemein vorgehe, sondern jeder Einzelfall sorgfältig geprüft werde. Sehr häufig sei die Veranlassung zur Ausweisung die Denunziation irgendeines Konkurrenten. Herr Lewinsky verweist daraus, daß diese galizisch-russischen Industriearbeiter eine große und blühende Industrie, die Zigarettenindustrie, erst haben mitschaffen helfen. Es wäre ungerecht, die wirtschaftliche Bedeutung dieser Arbeiter nicht auch in Betracht zu ziehen. Er hoffe, daß es dem Gemeindevorstand gelingen werde, die Sache zu gutem Ende zu führen. Herr Direktor Minden verweist unter dem Beifall der Versammlung darauf, daß Zigarettenarbeiter schwerlich Landarbeiter werden könnten, weil sie sich keinesfalls dazu eignen und sie wegen ihrer mangelhaften Leistungen sehr bald brotlos fein würden. Man könne seinen Berus nicht wie ein Kleid wechseln. Wenn man schon in Verhandlungen mit der Staatsbehörde stehe, so wäre es vielleicht wünschenswert, auch die Frage zu behandeln, ob es nicht