Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1914)
- Date
- 1914-02-06
- Page
- Seite 63 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3229123-3229130--70146-3282476- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
und. das Ziel rückt angreifbar in die Ferne, bis man mit einem Sprunge es wieder einholt. Aber das Resultat ist dann nicht mehr das gleiche. Mail könnte sich vorstellen, daß Picquart von allem Anfang an den Justizirrtum vor die große Oefsentlichkeit getragen hätte. Das hätte ihn seine Stellung und seine Zukunft gekostet. Aber er ist später um diese Opfer nicht hevumgekommen. Einen Vorwurs kann man ihm aus diesem Zaudern wohl nicht machen. So zu handeln, lag in seinem Charakter. Eine hohe Geistesbildung gab ihm zudem eine Feinheit des Empfindens, welche den Willen zur Tat lähmte, welche ihn vorziehen ließ, mit Schonung und Weichheit vorzugehen, Ohne dieses Zartgefühl wäre ihm der erste leichte Verdacht, der ihm in die Seele fiel, nicht so tief gedrungen, daß er nicht mehr ruhen konnte. Robuste Naturen weisen die leisen Zweifel rasch ab und alles ist für sie erledigt. Das geschichtliche Drama stellte Picquart übrigens eine solche entschlossenere und zu allen Mitteln entschlossene Figur in dem Obersten Henry entgegen. Dieser von der Pike auf dienende Offizier war in allein das Gegenteil Picquarts. Keines philosophischen Gedankens Blässe kränkelte ihn an, er tat das Nächstliegende, um den Justizirrtum zu decken und zu verheimlichen. Zunächst blieb er darum Sieger im Kampfe der Intrigen: Picquart mußte die Armee verlassen Doch der Erfolg war nicht von Dauer, weil er auf der Lüge aufgebant war. Picquart fußte auf der Wahrheit, und sein späteres Schicksal, seine Wiedereinstellung, endlich sein Staatsbegräbnis bewiesen, daß die Geradheit des Charakters und die Wahrheit der bessere Patriotismus sind. Der zweite französische Tote ist Francois de Press e n s a. Er war Protestant, ein Gelehrter, der sich mit jüdischen Angelegenheiten nicht beschäftigte. Erst die Drehfussache brachte ihn dazu. Er wurde einer der Hauptmitarbeiter der „Aurore", einer der Begründer der „Ligue des droits de Fhomme“. Er war unermüdlich, in Rede und Schrift den Unschuldigen zu verteidigen. Im Jahre 1909 trat er in der französischen Kammer lebhaft gegen die Paßbeschränkungen der Juden in Rußland auf. Damals erinnerte er an die Art und Weise, wie französische Minister Ludwig Philipps und Napoleons III. gegen die Türkei und gegen die Vereinigten Staaten in ähnlichen Fällen aufgetreten waren. Er schloß seine Rede mit den Worten: „Ich verlange, daß Frankreich sich wieder auf den Boden stelle, auf dem es während der Jillinwnarchie gestanden hat, daß wir Rußland gegenüber die Sprache führen, die Herr v. Broglie im Jahre 1835 geführt hat. " Da MinisterPichon zwar versprach, etwas zu tun,seineZusage aber nicht erfüllte, schrieb Pressense am 17. September 1912 einen Brief ähnlichen Inhalts an den damaligen Minister Herrn Poincare, und forderte, „daß Frankreich aufhören sollte, eine Verletzung der Verträge und der Grundsätze der Zivilisation zu dulden, und daß es von Rußland die Achtung der Verträge ihrem Buchstaben und ihrem Geist nach verlange. Als der Minister verneinend antwortete, erklärte Pressense eine solche Erwiderung für unzulässig. Im Jahre 1905 trat er gegen die Kischinewgreuel, 1913 gegen den Beilisprozeß auf und verdammte nicht bloß das Verfahren der russischen Regierung, sondern die Schwäche der französischen Diplomatie gegen das russische Regiment. Möchte es uns an solchen Helfern nie fehlen! ¥ Aus K i e w wird uns geschrieben: Genau vier Wochen nach Schluß des Prozesses Beilis passierte in dem zwei Stunden von Kiew entfernten Fastow ein bestialisches Verbrechen, die Ermordung des Knaben Paschko; ein Verbrechen, das lvegen seines rätselhaften Charakters und seiner Aehnlichkeit mit der Ermordung des Justschinski die größten Besorgnisse erweckt und die jüdische Bevölkerung der dortigen Gegend abermals in Atem hält. Die jüdischen Massen sind schon zufrieden, daß es sich um einen jüdischen Knaben handelt, an dessen Leiche die berüchtigte Zahl 13 Stiche am Halse sich findet. Die Mörder haben also aus dem Prozeß Beilis gründlich gelernt. Hatte man aber zu Anfang angenommen, daß es sich um einen Racheakt für Justschinski handelt, so erwecken die neuesten bekanntgewordenen Einzelheiten die Befürchtung, daß es sich nicht um eine solche primitive Tat, sondern um eine raffiniertere handelt. Alles läßt darauf schließen, daß das Verbrechen ein fingierter Ritualmord gewesen ist. Der ermordete Knabe sah seinen! Aeußeren und seiner Kleidung nach einen: christlichen ähnlich, unh da der Vorfall sich am Abend abspielte, so konnte der von den Verbändlern fanatisterte Mörder zum Glauben gelangen, daß er vor sich einen nichtjüdischen Knaben habe. Der neuerdings verhaftete mutmaßliche Täter, der von allen Spielkameraden des Ermordeten als der Mann erkannt wurde, der am betreffenden Abend mit dem Knaben wegging, ist ein flüchtiger Sträfling, der mit den „echtrusstschen" Angestellten des Bahnhofs Fastow in lebhaftem Verkehr stand. Bei ihm wurde auch merkwürdigerweise eine beträchtliche Geldsumme vorgesunden. Noch ein anderer Vorfall läßt den Gedanken des fingierten Nitualmordes aufkommen. Etwa drei Tage zuvor hatte derselbe Sträfling aus dem Markt einen christlichen Knaben angeredet und von ihm über irgend etwas nähere Auskunft zu erlangen gesucht. Er ließ sich dann von dem Knaben zu einem jüdischen Schneider führen itnd unterhielt sich' mit ihm den ganzen Weg hindurch. Eine weitere Annäherung erfolgte jedoch zwischen den beiden nicht. Es ist lvohl möglich, daß der Täter von vornherein auf diesen christlichen Knaben seine Aufmerksamkeit lenkte, und als er mit diesen! Versuch an Hellem lichten Tage zu keinen! Erfolg gelangte, ein anderes Opfer am Abend sich aussuchte. Die ganze Affäre ist auch deswegen besonders in Dunkel gehüllt, loeil über die Person des Mörders außer der Tatsache, daß er ein Sträfling ist, nichts Näheres bekannt wurde. Es ist sicherlich keine Beleidigung für den Verband des russischen Volkes, wenn man annimmt, daß er dies Geheimnis ebenso kennt, wie er das Geheimnis von der Ermordung von Herzenstein, Jollos, Karawajew und anderer kennt. Unheimlich ist aber die Stiunnuug unter den Juden: „Man muß," sagte der lokale Rabbiner gegenüber einem Ausfrager, „Gott danken, daß der Ermordete einer von uns, ein jüdischer Knabe ist. Wäre es ein christlicher, so würden wir eine neue Affäre Beilis zur Folge haben. Denken Sie sich, gerade an jenem Abend befand sich ein zugereister Rabbiner bei mir, und einige Tage vor dem Verbrechen haben lvir ein neues Bethaus eingeweiht". In der Tat, welch eine Menge verdächtigen Stoffes für eine Nituälmordhetze, wenn der Knabe tatsächlich ein christlicher gewesen wäre. Es ist wahrhaft tragisch, immer wieder zu lesen, wie die jüdische Bevölkerung frohlockt, wenn es sich herausstellt, daß ein ermordetes Kind kein christliches ist, was in der letzten Zeit bereits mehrmals der Fall gewesen ist. In Fastow zumal ist die jüdische Bevölkerung so terrorisiert, daß sie die Nachforschung im genannten Fall nur ungern sieht, da sie der festen Ueberzengung lebt, daß die vollständige Aufhellung des fürchterlichen Verbrechens und die Entdeckung seiner Urheber grausame Racheakte nach sich ziehen werden. * Heber die I u d e n g es e tz g e b u u g i n Rußland schreibt die „Köln. Volkszeitung": Dem jüdischen Juweliergewerbe in Rußland, soweit dasselbe außerhalb der Grenzen des jüdischen Ansiedelungsrayons betrieben wird, droht ein wahrhaft vernichtender Schlag. Nach den russischen Judengesetzen haben Handwerker das Recht, überall im russischen Reiche zu wohnen. Es besteht aber noch eine zweite Bestimmung, daß jüdische Handwerker außerhalb des Ansiedelungsrahons Verkaufsläden für Handwerksfabrikate nur eröffnen dürfen, wenn in denselben ausschließlich Fabrikate der eigenen Werkstätte zum Verkauf gelangen. Auf eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung stehen Konfiskation sämtlicher Waren und Ausweisung des jüdischen Handwerkers zur Etappe nach dem Ansiedelungsrayon. Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist diese Bestimmung völlig in Vergessenheit geraten. Die jüdischen Möbelgeschäfte in der Residenz z. B. weisen nur zum kleinsten Teil Möbel auf, die aus der Werkstätte des Geschäftsinhabers hervorgegangen sind, sondern sind vorzugsweise mit Fabrikware gefüllt. Ebenso oder in noch stärkerem Maße steht es mit den Juwetiergeschästen. Die Goldwaren, Uhren, Schmuckgegenstände, die hier seilgeobten werden, sind fast sämtlich Kommissionsware. Die kleine Werkstätte, die bei allen Juwelierläden besteht, beschäftigt sich fast nur mit Reparaturen. Dieser Tage legte nun die St. Petersburger Polizei in einem größeren Juweliergeschäft des Juden Shiloff auf särntliche Waren im Werte von mehr als 100 000 Rubeln Beschlag Shiloff reichte eine