Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 78 (1914)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1914)
- Date
- 1914-01-16
- Page
- Seite 36 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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36 eine besondere Hinziehungskraft zu vierzigtausend Mark haben, so verheiraten sie sich auch, nicht die Gulden und die Mark, sondern die Besitzer derselben. Im schönen und fruchtbaren Mährenlande galt diese goldene Regel vor dem Jahre 1848 aber leider nicht. Hier konnten sich die Menschen unbedingt so lieb wie immer haben und durften sich doch nicht vermählen, wenn sie Juden waren, weil es der — Staat nicht erlaubte. Der — Staat? Ja, der Staat oder das „Gubernium" oder die Negierung! Denn heiraten durfte in ganz Mähren'nur der Jude, der „eine Familie" hatte. Das werden meine jüngeren Leser, „die jetzige Welt", nicht begreifen, wohl aber die älteren, die die liebevolle Fürsorge des Staates für die Juden ja aus eigener Erfahrung noch kennen. In Mähren wohnten vor dem Jahre 1848 etwa HO 000 Juden. Damit sich dieselben jedoch nicht „vermehren und ausbreiten", wurde mit altpharaonischer Grausamkeit ein Gesetz erlassen, daß in der ganzen Provinz nur etwa 5000 Juden sich verheiraten, das heißt, daß nur 5000 Familien existieren dursten. Gesetzmäßig war also jede Geburt eines mährischen Judenkindes ohne vorheriges Absterben eines Judengreises ein Staatsverbrechen; denn das Gesetz sagte: 5000 Familien dürfen sein, nicht mehr und nicht weniger, und zwar soundsovielinjeder Gemeinde, mehr nicht. Begreifst du also, mein lieber Leser, nunmehr, was das heißt: „eine Familie"? - Recht eines mährischen Juden, nach dem Tode des anderen zu heiraten . . . Aber auch dieses „Recht" war noch beschränkt, denn nur der E r st geborene war zunächst, und dann aus einer Familie nie mehr als zwei Brüder, zu heiraten berechtigt . . . Tie übrigen Brüder waren alle zu einem entwürdigenden, unfreilvilligen Zölibat verdammt! Wie milde war doch dagegen das Gesetz Pharaos, der die neugeborenen Kinder zu ersäufen befahl, während die österreichische Regierung vor 1848 sie heranwachsen ließ, um sie in Not und Druck, in Kummer und Elend, lebenslänglich das Verbrechen ihrer Geburt büßen zu lassen!!! Mit Erröten nnb Unwillen wird einst die Geschichte diese Tatsachen registrieren, die späten, glücklichen Enkeln fast wie Mythen Vorkommen werden; ob sie aber auch all das Elend all der Tausende von gebrochenen Herzen, die in heimlichem Liebesweh verblutet, all die Not, den Streit und den Hader unter den unglücklichen Söhnen eines unglücklichen Voltes, erzählen wird? Nein, sicherlich nicht; denn sie hat keinen Raum für Gefühle und Empfindungen, sie begnügt sich mit den Tatsachen und überläßt das Mitleid mb die Träne der Rührung dem sinnenden Menschenfreunde. Nirgends war jedoch dieses Familiengesetz von so schrecklichen Folgen als in unserer Gasse zu Nikolsburg, der größten Gemeinde des ganzen Kronlandes. Nikolsburg zählte damals etwa 10 000 jüdische Einwohner und nur — — 500 „Familien", deren Besitzer „Familianten" genannt UUlrden. i^vrisetzung folgt.) Sxrechsaal. Berlin, 11. Januar 1914. In der Wohnung des Mitunterzeichneten Dr. Geiger hatten sich zusammengefunden die Mitglieder der Jury der Mendelssohn-Tolerauz-Stiftung: 1. Herr Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Hermann Cohen. 2. Herr Geheimer Justizrat Dr. Eugen Fuchs. 3. Herr Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Ludwig Geiger. Die eingegangenen 27 Arbeiten — ausgeschlossen wurde eine, die zu spät eingeliefert worden war — wurden durchgesprochen und die hierüber von den Zensoren erteilten Urteile gegeneinander abgewogen. Man einigte sich darin, daß als preiswürdig nur solche Arbeiten in Frage kommen könnten, die die programmatischen Bestimmungen erfüllen, und daß deshalb selbst diejenigen Arbeiten, die inhaltlich höher ständen, dann nicht in Frage kommen könnten, wenn die Bedingungen des Wettbewerbes nicht erfüllt wären. Aus diesem Grunde muß die Arbeit mit dem Kennwort „Toleranz sollte eigentlich usw.", ebenso die mit den Kennworten „Gerne hütt' ich fortgeschrieben" und „Haben wir nicht alle einen Bater", ausgeschieden werden. Als die preiswürdigsten blieben infolgedessen nur noch übrig die Arbeiten „Sokrates" und „Humanität ist der Zweck". Die erstere erschien mit Rücksicht auf die Geschlossenheit des Aufbaues der Jury als die preiswürdigste. Es wurde daher beschlossen, ihr den ersten, der Arbeit „Humanität" den zweiten Preis zu erteilen. Die Unterzeichneten waren ferner darüber einig, daß eine Revision der programmatischen Bestimmungen empfehlenswert fei: 1. Nach der Richtung hin, daß mehr Preise oder Anerkennungsurteile ausgeteilt werden können. 2. Daß die Autoren bezüglich des Inhalts nicht so eingeschränkt seien. Die Kuverts wurden geöffnet und in den Kennwortumschlägen als Verfasser der Arbeit „Sokrates" ermittelt: Dr. Alfred Wolfs, Berlin NW., Melanchthonstraße 16. Als Verfasser der Arbeit „Humanität": Professor Dr. Horowitz Charlottenburg, Droysenstraße 1. Gez. Cohen, Fuchs, Geiger. A n die Redaktion der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" in Berlin. Der in Nr. 52 Ihrer Wochenschrift gebrachte Bericht über die das Rabbinat Diedenhofen betreffende Sitzung des Konsistoriums bedarf zur Richtigstellung des Sachverhalts folgender Berichtigung: Nicht der Lberrabbiner von Metz, sondern die Straßburger Prüfungskommission, als deren Vorsitzender der Oberrabbiner von Straßburg in einer schriftlichen Eingabe an das Lothringische Konsistorium sich wendete, sich berufend auf den Beschluß des Konsistoriums vom August vorigen Jahres, nach welchem der Rabbi - natskandidat Kohn aus Diedenhofen nach einem einjährigen Stildium an einem Rabbinerseminar sein Rabbinerdiplom sich zu erwerben habe, machte gegen das Studium des Kandidaten an der Hochschule für Wissenschaft des Judentums geltend, daß diese Anstalt, die nicht den Namen eines Seminars trügt, vor einem Jahre etwa durch ihren Rektor erklärt hatte, daß nur nach einem mehrjährigen Studium an dieser Anstalt ein Kandidat das Rabbinerdiplom erhalten könne. Es bestehe daher offenbar ein Widerspruch zwischen dem Verhalten der Hochschule von damals und heute, was der Prüfungskommission bedenklich erscheine, weshalb sie beantrage, so wie der ursprüngliche Beschluß gelautet, an einem Seminar sestzuhalten. Das Konsistorium beschloß in . seiner Mehrheit, in die Angelegenheit sich nicht einmischen zu wollen, weil ihm daran gelegen, einmal zum Schluffe in dieser Frage zu gelangen. Hochachtungsvoll der Präsident des Konsistoriums . M. Hanna u x. Nt e tz , 5. Januar 1914. Druckkrhlervenchtiguns. In dem in der vorigen Nummer zum Abdruck gelangten Bericht über „die 1. Erziehungskouferenz" haben sich in der Begrüßungsansprache des Professors Dr. K a l i s ch e r einige sinnentstellende Fehler eingeschlichen, die einer Berichtigung bedürfen: S. 16, Spalte 2, Zeile 21 von oben muß' es „Sie" statt „Wir" heißen. Das angeführte Goethe-Zitat, ungefähr in der Mitte der Spalte, lalltet richtig wiedergegeben: „Erfahrung kann sich ins Unendliche erweitern, Theorie nicht in eben dem Sinne sich reinigen und vervollkommnen." Zeile 7/8 von unten muß es „eingeboren" statt „eingetrichtert" heißen. Zeile 6 von unten ist „worden" zu streichen.