Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 37 (12.9.1913)
- Date
- 1913-09-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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77. Jahrgang Nr. 37 Berlin, 12. September 1913 eitung desAudentums Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf: Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße *6,'49, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Luch» Handel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 32*. TtnflS^lt Ruhig Blut! Von Justizrat Salinger, Oppeln. — Die Woche. — Zur Weihe des II. Waisenhauses der jüdischen Gemeinde zu Berlin. Von Hermann'Falk enberg. — Was nun? Ein Epilog zum VI. Gemeindeverdandstage. Von Hermann Becker. — Erwiderung auf den zweiten Epilog zum VI. Gemeindeverbandstage. Von Sigismund Blaschke. — Kaiser Konstantin. Von Rabbiner Dr. I. Zlocisti, Pr.-Stargard. — Jüdische Altertümer im Musüe Cluny. Von Georg I. Plvtke, Paris. — Feuilleton: Ter Antisemit. Roman von Ernst Theodor Justi. XI. — Literarische Mitteilungen. — Büchereinlauf. » Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Gnesen, Allenftein, Breslau, Würzburg, Frankfurt a. M., Bad Dürrheim, Wien, Petersburg. — Von Nah und Fern. Luhig Mut! Don Justizrat Salinger, Oppeln. it flammenden Worten gibt Herr Rabbiner Dr. V| \ Ziegler, Karlsbad, in der Nr. 35 der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" seiner Entrüstung über das Verfahren gegen Beilis Ausdruck; er sieht in dem Prozesse eine Gefahr für die gesamte Judenheit der Welt, befürchtet das Hereinbrechen einer der schwersten Katastrophen in unserer langen Leidenszeit und fordert am Schlüsse mit leidenschaftlich betonter Schärfe, was seiner Meinung nach angesichts des drohenden Unheils geschehen müßte. Nun wird es gewiß keinen anständigen Juden geben, der nicht voller Empörung den Gang jenes Verfahrens verfolgt und mit dem unglücklichen Opfer russischer Willkür das lebhafteste Mitleid empfindet, aber gerade der Aufruf des Herrn Dr. Ziegler beweist wieder einmal die alte Erfahrung, daß die Leidenschaft ein schlechter Berater ist. Sein warmes jüdisches Herz verführt Herrn Ziegler zu unrichtigen Schlüssen und Ratschlägen, wie er auch von falschen Voraussetzungen ausgeht. Es ist nämlich nicht zutreffend, daß in Kiew zum erstenmal in neuerer Zeit „ein Staat durch seine offizielle Behörde" eine derartige Blutanklage erhebt: so unangenehm das vielleicht für das vaterländische Gefühl des Herrn Dr. Ziegler sein mag, muß es doch gesagt werden, daß gerade in seiner engeren Heimat, in Polna in Böhmen, die Grundlage des Hilsnerschen Mordprozesses ebenfalls die rituelle Blutbeschuldigung gewesen ist. Der Staatsanwalt hatte seine Anklage auf diesen Wahn r gestützt und hatte auch damit in dem ersten Schwurgerichtsurteil, das am 16. September 1899 in Kuttenberg gefällt nnirde, die Verurteilung des Angeklagten Hilsner erzielt. Dann hob allerdings der Kassationshof in Wien das Urteil auf und verwies die Sache an das Schwurgericht in Pisek, nachdem die medizinische Fakultät der Prager Universität das Vorliegen einer Blutentziehung, zu rituellen Zwecken überzeugend verneint hatte. Der Staatsanwalt hat dann auch in der zweiten Schwurgerichtsverhandlung in Pisek dieses Fundament fallen lassen, es ist aber nicht zu bezweifeln, daß trotzdem auch die zweite Verhandlung und das Todesurteil vom 14. November 1900 in entscheidender Weise durch die Nitualmordlüge beeinflußt worden ist, wie ja auch die antisemitischen Zivilvertreter der Nebenkläger ebenso wie die Presse, trotz des Prager Gutachtens, nach antisemitischer Kampfesart mit jener vergifteten Waffe kämpften. Mit Recht hat deshalb der berühmte Strafrechtslehrer an der Berliner Universität, Professor Dr. v. Liszt, in der Vorrede, die er zu der vorzüglichen Nußbaumschen Abhandlung: „Der Polnaer Ritualmordprozeß" schrieb, ausgeführt: „Allerdings hat der Staatsanwalt in der erneuten Schwurgerichtsverhandlung zu Pisek (1900) die Annahme eines Ritualmordes mit Entschiedenheit abgelehnt; aber die ursprüngliche Beweisaufnahme und die erste Verhandlung vor dem Schwurgericht in Kuttenberg (1899) stand unter dem beherrschenden Zeichen der Blutbeschuldigung. Dieses, dem Strafprozeß gegen Hilsner von Anfang an -gegebene Gepräge, hat die Staatsanwaltschaft ihm nicht wieder zu nehmen vermocht .... Als Ritualmvrdprozeß wird der Fall Hilsner in 'der Kulturgeschichte sortleben." Also unter der kulturell so sehr viel höher stehenden österreichischen Herrschaft ist in einem öffentlichen Schwurgerichtsverfahren zweimal eine Verurteilung wegen Ritualmordes erfolgt; noch heute schmachtet der Unglückliche, an dessen Unschuld kein ernster Jurist, der den Fall kennt, zweifelt, im Zuchthause! Ist nun deshalb eine schwere Katastrophe, wie sie jetzt Herr Dr.-Ziegler befürchtet, über die Juden Böhmens, oder gar über uns alle hereingebrochen? O nein! Trotzdem die böhmische Rechtspflege denn doch ein ganz anderes Ansehen genoß als die russische, die nur auf die zwingende Anweisung von oben her, und sogar unter dem teilweisen Widerspruche russischer, mit der Sache-besaßt gewesener Richter arbeitet, hat keine Regierung daran gedacht, nun die geheime Mördersippe unter den Juden ausfindig zu machen, „um sie mit Stumps und Stiel auszurotten", und nichts von Planmäßigen. Schritten zur Verfolgung der Juden aus Anlaß jenes Prozesses ist geschehen. Der Grund war einfach der, daß trotz jener Urteile kein denkender Mensch mehr an die Wahrheit eines Ritualmordes glaubt, daß deshalb jene Entscheidungen auf die maßgebenden Kreise, welche nun einmal die Geschicke der Völker lenken, ebensowenig Eindruck, machten, als wenn irgendwo jemand als schuldig der Hexerei befunden worden wäre. . Und genau so wird es in Rußland sein. , . Sollte eine Verurteilung des bedauernswerten Beilis er- - folgen — was ich nach alledem, das dort zur Irreleitung der Rechtsprechung geschieht, durchaus nicht für ausgeschlossen halte - - so wird die Regierung, die sich in eine Sackgasse verrannt hat, gewiß mit ihrem Erfolge zufrieden sein; sie wird