Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1913)
- Date
- 1913-08-29
- Page
- Seite 410 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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410 Und doch muß von unserer Seite etwas Großes und Ernstes ' in dieser Angelegenheit vor aller Welt und der gesamten Oesfentlichkeit unternommen werden. Ich stelle daher an die gesamte Judenheit folgenden' Antrag: ' Am Lage Der Eröffnung des Beittsprozesses tu Kiew sollen von Den angesehensten Juden nnd Christen in allen StäDten nnd allen Gemeinden vcr Welt Protestversammlnngen abgehalten werden, die Verwahrung einlegen gegen den Schimpf, der mtt diesem Prozeh dem Judentum, der Wahrheit und Gerechtigkeit angetan wird. Inden aller Länder und aller Staaten, rüstet znm Protest! Keine Stadt und kein Städtchen fehle. Sammelt eure Besten um euch, bittet edle, wahrheitsliebende Christen, Theologen wie Laien, euch zur Seite zu stehen; handelt es sich Doch um die Ehre jener Religion, die auch Jefns mit jeder Fäser feines Herzens geliebt hat. Die gesamte Knltnrwelt vereinige stch, die Schmach des Beilisprozestes von sich abznwälzen! Dir Woche. Berlin, den 26. August 1913. ir haben bereits 'in der vorigen Nummer kurz mitfgeteilt, daß die Gerichtsverhandlung im Kiewer „Ritualmordprozeß" endgültig auf den 8. Oktober festgesetzt ist. Heute liegen in dieser traurigen, die russische Regierung im höchsten Grade beschämenden Angelegenheit folgende Nachrichten vor. Dem „Berliner Tageblatt" wird unter dem 23. August aus Kiew gemeldet: Die Verteidiger des Angeklagten Beilis, die bedeutendsten russischen Anwälte Großenberg, Karabtschewsky und Zaroudny, erhielten heute, vom Gericht die Aufforderung, zur-Verhandlung am 8. Oktober zu erscheinen. Auch die wichtigsten Zeugen sind bereits für den -ersten Verhandlungstag geladen. Der frühere Verteidiger Beilis', Rechtsanwalt Margolin, ist diesmal als Zeuge geladen. Unter den Zeugen befinden sich ferner der frühere Untersuchungsführer Oberst Iwanow und der Richter Fenenko, Staatsanwalt Lachkarew, der die erste Anklageschrift versaßt hatte, ferner die Entdecker des wirklichen Sachverhaltes beim Mord des Knaben Justschinski, der Journalist Brasul-Bruschkowskh und der Detektiv Krasowskh. Die Anklage vertritt Staatsanwalt Wipper von Petersburg. Die 231 Zeugen werden gruppenweise verhört. ■ Ferner wird der „Russischen Korrespondenz" aus Kiew vom 20. August geschrieben: Das Verhalten des Kiewer Gerichts noch vor dem Prozeß läßt darauf schließen, welch harten Kainpf die Verteidigung wahrend der Verhandlungen zu führen haben wird. So hat das Gericht eine Reihe von Anträgen, die die Verteidigung gestellt'hatte, aus offenbar tendenziösen Absichten abgelehnt, nachdem die Anklagebehörden die Exvertisen eines Ignoranten wie Pranaitis und eines den trübsten Vorurteilen huldigenden Psychiater wie Sikorski sich zu eigen gemacht hatte, hatte es das Gericht gewagt, fast alle von der Verteidigung vorgeschlagenen Gutachter zurückzuweisen. So befanden sich unter den Zurückgewiesenen der größte russische Vertreter, der Psychiatrie, der Petersburger Professor Bechterew, und der gelehrte Moskauer Rabbiner Mase. Erst nach einer zweiten Eingabe sah sich der Kiewer Gerichtshof gezwungen, in seiner letzten Sitzung den Wunsch der Verteidiger in bezug aus die beiden genannten Experten zu erfüllen. Da gab das Gericht als Motiv seiner Sinnesänderung seinen Willen an, „dem Angeklagten alle Mittel zur Verteidigung zu gewähren." Wie wenig es jedoch diesem Prinzip in Wahrheit nachkommt, beweist die Tatsache, daß das Gericht bei seinen sonstigen Ablehnungen beharrt und die Zitierung des Berliner Theologieprofessors Strack keineswegs zugeben will. Dies ist um so auffälliger, als es. kaum einen kompetenteren Sachkenner auf dem Gebiet der. sogenannten Ritualmordfrage als Strack gibt. Zudem beherrscht er auch die russische Sprache, so daß nicht das geringste Hindernis vorl.iegt. Da mußte der Gerichtshof zur Ausrede greifen, daß die Entfernung zwischen Berlin und Kiew zu groß sei, eine wahrhaft schülermäßige Ausrede, da eine Reise von Berlin nach Kiew genau so lange dauert, wie eine von Petersburg nach Kiew. Die seltsame Ausrede erscheint aber erst in richtigem Licht, lvknn man bedenkt, daß der, Hauptgutachter Pranaitis in Taschkent wohnt und also eine Woche ober noch länger brauchen wird, um zu den Prozeßverhandlungen zu gelangen. ' Seine Tendenziosität hat der Gerichtshof aber noch in 'einem anderen Punkt an den Tag gelegt. Die Verteidiger hatten das Gericht ersucht, ihnen ein Zeugnis zu geben, um offiziell beglaubigte Abschriften von den Aussprüchen der von Pater Pranaitis zitierten hebräischen Bücher aus der Akademie der Wissenschaften zu erhalten. Der Zweck ist allerdings klar. Die Verteidigung wollte den Nachweis liefern, daß der Herr Pranaitis sich bei seinen Zitaten grobe Fälschungen zu schulden kommen läßt und darin seinen Lehrer und Meister Rohling übertrumpft. Das Gericht lehnte jedoch das Ersuchen unter verschiedenen Vorwänden ab. In seinem letzten Beschlüsse erklärte es gar, das gewünschte Zeugnis sei für die Verteidiger, nicht nötig, da cs Sache der Anklage sei, die Beweise für die Existenz von Ritualmorden bei den Juden zu erbringen. Und das wagt ein Gerichtshof zu sagen, nachdem die Anklagebehörde die Thesen von Pranaitis über die angeblichen Ritualmordc in die Anklageschrift eingeschlvssen hat! Im Zusammenhang damit mag hier die Erklärung folgen, die Prof. Hermann L. S t rack soeben veröffentlicht: Mit Recht regt sich auch in Deutschland das.Mitgefühl für den Juden Beilis in Kiew, der nun mehr als 2% Jahre im Gefängnis ist, ohne daß eine gerichtliche Verhandlung stattgefunden hat. Er ist bekanntlich beschuldigt, den Knaben Andreas Justschinski im März 1911 ermordet zu haben, und zwar, um dessen Blut für einen mit der jüdischen Religion zusammenhängenden Zweck zu verwenden. Die Hanptgrundlage für die „Ritualmord"-Beschuldigung bildet das gerichtlich erforderte Gutachten des römisch-katholischen Geistlichen Justin Pranaitis. Es wird vielen willkommen sein, zu vernehmen, daß ich um Beurteilung -dieses Aktenstückes ersucht worden bin. Es füllt mehr als 50 Fol io seiten in enger, russischer Maschinenschrift. Jetzt glaube ich hier nur dies sagen zu dürfen, daß es nicht beweist, was es beweisen will und soll. Zur geeigneten Zeit werde ich mich eingehend in der Oefsentlichkeit äußern. — Bad Kisstngen,. 17. August 1913. v. Dr. Hermann L. Strack, Professor an der Universität Berlin. Zum Schluß sei noch folgendes Telegramm aus London mitgeteilt: Die vereinigten Sektionen der gerichtlichen Medizin und der . Psychiatrie am Londoner 'internationalen medizinischen Kongreß haben eine scharfe Resolution gegen den Kiewer Ritualmordwahn gefaßt. .Beim Thema über die Psychologie des Verbrechens sprach der Königsberger Professor der gerichtlichen Medizin P Up P e über den Fall Justschinski. Ihm sekundierten der Vorsitzende der Sektion für gerichtliche Medizin H a r v e y. L i t t l e j o.h n und der Vorsitzende der vereinigten Sektionen CH r i st o n B r v w n e. Die Protestresolution wurde einstimmig angenommen. Im Namen der russischen Gelehrten verurteilte der Moskauer Professor Bäschenow das berüchtigte Gutachten des Kiewer Psychiaters Sikorski und sagte sich von ihm los. Die Boilisaffäre mit allen ihren Begleiterscheinungen bekundet, daß Rußland den Anspruch, ein Rechtsstaat zu fein, völlig eingebüßt hat. Der Rassenhaß ist es, der im Reiche des Zaren dirigiert und terrorisiert. Die reaktipnären Geister sehen im bevorstehenden Prozeß -eine allgemeine Kampagne gegen das Judentum. Sie aber sind es, die die Gerechtigkeit fürchten und jeden aus ihrer eigenen Mitte zu vernichten drohen, der aus dem Gefühl des , Rechtes heraus einen anderen Standpunkt einnimmt. Um so größer ist darum die Pflicht der außerrussischen Kulturwelt, auf die Vorgänge in der Beilisaffäre achtzugeben und zu verhindern, daß einer der; gefährlichsten Justizmorde erfolgt.' In der eben verflossenen Woche hat in Metz der „De ut sch e Katho like n ta g", die bekannte alljährliche Heerschau der deutschen Katholiken, stattgefunden. Der. größte Teil der Verhandlungen betraf Gegenstände, die für ein