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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-08-01 · Heft 31 (1.8.1913) · p. Seite 362

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 31 (1.8.1913)
Date
1913-08-01
Page
Seite 362 (sequence 2)
Language
German
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362 empfehlen, über die jüdische Religionsgeschichte in derselben Form Volksschriften herauszugeben, wie ich sie seit einem Jahre veröffentliche. Wenn sie auch derzeit nur wenig von Nichtjuden gelesen werdenda sollen sie sein. Hier und dort nimmt ein denkender Nichtjude eine solche Schrift zur Hand und lernt daraus, über Juden und Judentum sachlicher, versöhnlicher zu sprechen. Outta cavat lapidem: „Tropfen auf Tröpfen höhlt den Stein." Me Mache. Berlin, den 29. Juli 1913. och immer läßt sich kein Ende des B a lk a n kr ie g e s abschen. Die Macht- Bulgariens scheint vollkommen gebrochen. Griechen und Serben wollen von einem Waffenstillstand nichts wissen, sondern Waffenruhe erst dann eintreten lassen, wenn ein Vorsriede geschlossen ist, d. h. die drückenden Bedingungen angenommen sind, welche die Sieger diktieren. Der Kongreß zur Beratung der Friedensverhandlungen soll in diesen Tagen in Bukarest zusammentreten. Auch die Türken, die Adrianopel besetzt haben, ziehen weiter, Mahnungen, selbst Drohungen der europäischen Mächte mißachtend. Ein heilloser Wirrwarr herrscht; ein Ende dieser Europas Ruhe bedrohenden Unruhen ist gar nicht abzusehen. # . Dem „Berl. Taget)l." entnehmen wir folgende Ausführungen: Unter der Ueberschrift „Jugendpflege und A n t i s e m i - tismus" berichteten wir kürzlich über einen Fall in Zittau, wo die Ausnahme der Tochter eines angesehenen Kaufmannes in die dortige Mädchengruppe der „Wandervogels-Vereinigung abgelehnt worden war mit der Motivierung, daß das junge Mädchen Jüdin sei. Das Juli'heft der in Jena und Leipzig erscheinenden „Wandervogelführerzeitung" beschäftigt sich nun mit unseren Mitteilungen und der daran geknüpften Kritik und bemerkt seinerseits dazu: „Selbstverständlich hat jede Ortsgruppe das Recht, über Aufnahme und Zurückweisung von.Scholaren nach ihrem eigenen Gutdünken zu verfahren. Und dieses Recht soll ihr nicht geschmälert werden. Bedauerlich, wenn auch rechtlich erlaubt, wäre es, wenn bei solchen Zurückweisungen der Rassenhaß eine Rolle spielte. Denn es ist eben nicht undeutsch.und jüdisch (semitisch) dasselbe. Es gibt Menschen jüdischen Blutes unter uns, die deutscher sind als Hunderte und Tausende, die sich ihres germanischen Blutes mit aufgeblähten: Stolze rühmen. Und es wäre traurig, es wäre im höchsten Grade unklug, wenn wir sie ausschließen wollten aus unseren Reihen, nur weil sie schwarze Haare, weil sie eine gebogene Nase haben. Oder das noch nicht mal! Aber: jüdisches Blut! Das. „B. T." sagt mit Recht: „Wer sich von Religions- oder Rassenwiderstreit nicht sreihalten kann, der ist jedenfalls nicht berufen, an der. Jugendfürsorge und Jugendpflege mitzuwirken. Der Haß ist keine Seelenregung, mit der man erziehend und bildend auf die deutsche Jugend einwirken kann." Der Haß — wir haben ihn bisher nur gegenüber undeutschem Wesen und gegenüber deutschen Unsitten gehegt, nicht gegen die, die mit uns ausbauen wollen ein gesundes Deutschtum. Und soll es auch fortan bleiben. Mögen die Zittauer einen anderen Grund gehabt haben zur Ausschließung? Möglich! Aber dann , war es die größte Unklugheit (und zugleich etwas ganz und gar Undeutsches), daß sie sagten: weil du Jüdin bist, können wir dich nicht gebrauchen; denn wir sind deutsch. Nur für „Rassen"-(im ganz engen Sinne)Fanatiker sind Juden und Deutsche Gegensätze. Und dann noch eins: Kann jeder einzelne von uns, die wir deutscher denken und gesinnt sind als. der Durchschnittsdeutsche mit seinem „Rassen"bewußtsein, einwandfrei Nachweisen: in meinen Adern ist nicht ein einziges Tröpfchen jüdischen Blutes? Ich bezweifle es. Und es hängt auch rein gar nichts davon ab!" Im Interesse der Objektivität und der weitverbreiteten „Wandervogel-Organisation glaubten wir auch diese Ausführungen unverkürzt wiedergeben zu sollen. Wir hatten bereits von dem Kongreß „f ü r d e n r e l i g i ösen Fortschritt" in Paris berichtet. Nachzutragen ist, daß manche jüdische Redner zu Worte kamen, zum Beispiel daß Rabbiner Levy,:Paris, über Religionsunterricht referierte. Ferner ist folgendes: zu erwähnen: Am 19. Juli wies Theodore Rein ach aus die gehässigen. Versuche hin, das Ritualmordmärchen wieder 31t beleben. „Keine Zeile in irgendeinem Religionsbuche der Juden, keine irgendwie wissenschaftlich begründete Tatsache gewähren die geringste Grundlage für dieses abscheuliche Märchen; ehemals diente dasselbe in nicht minder ungerechter Weise dazu, die ersten Christen zu beschimpfen und zum Tode zu führen. In der Affäre Beilis in Kiew, die gegenwärtig die ganze Welt erregt, haben die höchsten medizinischen Autoritäten verschiedener Länder die Schlüsse der russischen ärztlichen Sachverständigen förmlich dementiert, und die höchsten moralischen Autoritäten, unter anderem ein englischer Kardinal, haben nochmals bei dieser Gelegenheit ihren entrüsteten Widerspruch ausgedrückt." Herr Reinach schloß mit den Worten, er sei sicher, der Dolmetsch der einstimmigen Ueberzeugung seiner wohlmeinenden Zuhörer zu sein und wurde mit allseitigem Beifall begrüßt. lieber den Beilisprozeß enthält die „Franks. Zeitg." folgende Meldung: Petersburg, 21. Juli. (Priv.-Tel.) Dos Kiewer Kreisgericht bewilligte alle von der Verteidigung geladenen Zeugen, dagegen lehnte es von den psychiatrischen Sachverständigen der Verteidigung die Professoren Bechterew und Oszipow ab und bewilligte nur den jungen Arzt Karpinski. Die Tendenz dieses Beschlusses liegt zutage. Man wagte nicht, der Berteidigung offen einen Psychiatrischen Sachverständigen zu verweigern, der das von der europäischen Wissenschaft gerichtete Gutachten des Kiewer Psychiaters Sikorowski im Gerichtssaal dem Urheber gegenüber beurteilen soll. Uni aber den Sachverständigen der Verteidigung von vornherein in eine schwierige Lage zu versetzen und dessen Gutachten in der Wirkung abzuschwächen, wählt man nicht einen Gelehrten von europäischem Ruf, wie den Akademiker Bechterew oder den Fakultätsdekan der Kasaner Universität Oszipow, sondern einen jungen Arzt von geringem wissenschaftlichen- Rufe. Bon gesetzlichen Behinderungsgrttnden liegt gegen beide weder ein Mangel wissenschasticher Kenntnisse noch moralische Minderwertigkeit vor. Die Entfernung des Wohnsitzes der zu berufenden Sachverständigen fällt nicht, in Betracht, da Karpinski wie Bechterew in Petersburg wohnen. Noch deutlicher wird die Absicht des Gerichtshofes, die Sachverständigen des Staatsanwalts vor unbequemen Angriffen zu schützen/ in dem Beschluß, das Begehren der Verteidigung aus Vorlegung der angeblich den Blutritus der Juden beweiseirden Bücher abzulehnen. Das Gutachten des halbpolnischen halbasiatischen Paters Pranaitis stützt sich auf Bücher, die den Blutritus als'eine der Grundlagen der Anklage erweisen sollen. Diese Schriften sind daher Beweismittel, der Anklage, eorpora delicti, die unbedingt dem Richter vorliegen müsse:).' Das Gericht wird aber nicht auf Grund dieser Dokumente, sondern nur auf Grund der mündlichen Aussagen des Pranaitis urteilen. Ilm dessen Ausführungen zu sichern, lehnte das Gericht auch die Berusung des Rabbiners Mase (Moskau), des einzigen jüdischen Sachverständigen, ab. Das nämliche Gericht, das diese Beschlüsse gefaßt hat, wird über Beilis urteilen. # Ein gelegentlicher Korrespondent aus Rumänien schreibt uns: Rumänien mobilisiert und zieht in den Krieg. Die rumänischen Juden gehören in großer Zahl der Armee an, man spricht von dreißigtausend; viele schreiben sich auch freiwillig ein. Die Großrabbiner Dr. Beck und Dr. Niemirower in Bukarest halten patriotische Reden. Die Union der einheimischen Juden, geführt von Stern, Erdreich, Beck, Niemirower. Salvmon, Labin, Wachtel u. a. in., stellt der Armee eine Ambulanz zur Verfügung. In Bukarest, Jassy, Galatz und anderen Orten errichten die Juden Hospitäler für Verwundete. Blank, Silberstein, Schapiro, Schwarz, Elias Stern, Cohen, Beck, Niemirower. Braier, Bamberger, Staadecker u. a. leiten in verschie-

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