Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 77 (1913)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1913)
- Date
- 1913-04-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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77. Jahrgang Nr. 15 Berlin, 11. April 1913 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Luch- Handel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 M. — Postscheckkonto 324. vegriindet von Rabbiner Dr. Ludwig Philipps»« Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „UHgern. Zeitung des Judentums^, Berlin SW., Jerusalemer Straße 46/49, zu richten. Verlag von Rudolf Masse, Berlin. Uffiftfrft Zur Würdigung der Richtlinien. Bon Theologus. — Ijllljull« Die Woche. — Aus dem preußischen Abgeordnetenhause. — Friedrich Adler. — Die Angriffe gegen das Judentum. Bon Sanitätsrat Dr. Scherbel-Lissa. — Schnitzler: Professor Bernhardi. Bon L. ©. — Feuilleton: Tie kluge Orpa. Novelle von M. I. — Literarische Mitteilungen. — Sprechsaal. Der Gemeindebote (Beilage zur ^Allgemeinen Zeitung des Judentums*). Berlin, Graudenz, Posen, Zerkow, Parchim, Hamburg, Oberstem, Leipzig, Kassel, Stuttgart, Wien, London, St. Petersburg. — Bon Nc.h itnb Fern. Lur Würdigung der „Kichtlinirn". Von Theologus. VIII. s hätte einen.großen Reiz für uns, noch so manche Themata anzuschlagen, wir eilen aber zum Schlüsse. Kürz berührt seien nur die sogenannten Speisegesetze, gerade weil die Richtlinien sie nicht ausdrücklich erwähnen, sondern ihre Beachtung laut Grundsatz VIII dem Einzelnen bzw. der Familie bei Führung ihres Tisches anheimstellen. In Ablehnung des Legalitätsprinzips sind sie nicht unter die „ it n - erläßlichen Forderungen" des liberalen Judentums ausgenommen, obwohl sie recht vielen Juden als empfehlensnnd beachtenswert erscheinen. In praxi leben die Unterzeichner der Richtlinien selbst mit verschwindenden Ausnahmen den Speisegesetzen gemäß, und haben sich an allen Aktionen behufs Aufrechterhaltung des staatlichen Schutzes für das rituelle Schlachten aus voller Ueberzeugung beteiligt. Sie lehnen natürlich alle Erweiterungen, Erschwerungen und Verunstaltungen späterer Zeiten ab, und verlangen die Berücksichtigung der Veterinävkunde. Aber sie wissen, daß es sich bei ihnen um eine Lebensordnung, ähnlich dem Sabbate, wenn auch von weit geringerer Bedeutung handelt, die schon um ihrer heilsamen Wirkung in der Vergangenheit willen nicht mit einem Federstriche aus der Welt geschafft werden kann. Hätten die Redaktoren der Richtlinien die Frage der Ausnahme der Speisegesetze zur Erörterung gestellt, es wäre eine an Einstimmigkeit grenzende, positive Entscheidung gefällt worden. Niemand anders als die Orthodoxie hat es sich zuzuschreiben, daß es nicht geschehen ist, daß gegenwärtig in weiten Kreisen des Liberalismus allerdings eine Abneigung gegen die Speisegesetze herrscht. Aber das ist nicht die Folge der „prinzipiellen Toraleugnung", o nein, es ist die Folge davon, daß die Orthodoxie die Führung des jüdischen Haushaltes zum Tummelplätze abstoßender, öffentlicher Streitigkeiten gemacht hat, die uns unser ceterum eenseo auf die Lippen drängen: das Judentum müsse gegen die Betätigung dieser Orthodoxie geschützt werden! La arbeitet man an der Entzweiung der Gemeinden und Familien, ja der einzelnen Familienmitglieder, indem man mit den echten Koscherstempeln hantiert, und alle nicht vom. „Hamburger Eichamt" bezogenen für gefälscht erklärt. Man kokettiert mit der Entsagungskraft gegenüber den Einladungen in Familien, deren Tisch von dem Rabbinate des Ortes als rituell anerkannt ist, und was dergleichen mehr ist. Ein unerträglicher Terrorismus aber wird gegenüber den Inhabern jüdischer Speisehäuser ausgeübt, und eine marktschreierische Verkoppelung. von Religion und Geschäft schießt üppig ins Kraut mit all' den unvermeidlichen Begleiterscheinungen von „Geschäft", den Annoncen, Reklamen, öffentlichen Verrufs- und entsprechenden Gegenerklärungen, echten Packungen und Namenszügen. Ist das noch Religion? Wenn also der Rückschlag nicht ausbleibt, so möge die Orthodoxie an die eigene Brust schlagen: mea culpa, mea maxima culpa. Man treibt nicht ungestraft Kult mit dem Koscherstempel; die Verrufserklärung der liberalen Rabbiner durch die Orthodoxie ist nur eine Art Uebertragung des Abstempelns von Tieren auf Menschen: Caveant consules! Doch nun zur letzten, schwerwiegenden Frage: Bedrohen die Richtlinien die Einheit des Judentums? Haben sie die Tendenz, das bisher latente Schisma, sagen wir im deutschen Judentum, akut zu machen, ja bedeuten sie den Vollzug des Schismas? Die Gegner behaupten es, und halten sich des Beweises angesichts der Richtlinien für überhoben. . Damit über, daß die Orthodoxie gefühlsmäßig den Unterschied zwischen ihrem Judentum und demjenigen der Richtlinien empfindet, ist es nicht getan. Auch die Klage, um die verlorenen Söhne, die das. Vaterhaus endgültig verlassen, .kann zwar aus sehr gefühlvollem Herzen, aber sehr unklarem Kopfe stammen. Die Liberalen lesen es jedenfalls anders. Da heißt es Satz XII: „Die Vereinigung der liberalen Rabbiner Deutschlands tritt mit aller Entschiedenheit für die religiöse Einheit des Judentums ein. Sie weist deshalb die Behauptung einer konfessionellen Verschiedenheit innerhalb des Judentums als unwahr, und alle Versuche einer Spaltung der Gemeinden als unjüdisch und unheilvoll zurück." Wie gelangen wir z u e in e m g e r e ch t e n U r t e i l? Suchen wir durch alles Gestrüpp hindurch den am tiefsten liegenden Differenzpunkt, so ist er nicht die Praktische, religiöse Uebung. Denn dabei herrscht auch im orthodoxen Lager eine herzerquickende Buntscheckigkeit. Sehr bezeichnend dafür ist Absatz 3 der „vorläufigen Bestimmungen" der Agudas Jisrvel, letzter Passus: „Als Delegierte der Hauptversammlung, als Mitglieder des großen Vorstandes, sowie des geschäftssührenden Ausschusses sind nur solche Personen wählbar, die in Gesinnung nnv Lebensführung auf dem Boden des gesetzestreuen Judentums stehen." Die Massen und Mitläufer dürfen sich also mit der guten Gesinnung begnügen, wie es