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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1913-03-28 · Heft 13 (28.3.1913) · page 1

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
77 (1913)
Issue
Heft 13 (28.3.1913)
Date
1913-03-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse 77. Jahrgang Niy 13 Berlin, 28. März 1913 Begründet von Rabbiner Dr. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Luch. Handel oder die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 IN. — Postscheckkonto 32*. Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin Jerusalemer Straße $6^9, zu rich en. Verlag von Rudolf rNssse, Berlin. Zur Würdigung der „Richtlinien". Vvn Theologus. — yiUJuU. Die Woche. — Die Verhältnisse der kurhessischen Juden. Von X. N- Z- — Der Etat der jüdischen Gemeinden für 1913 bis 1915. Besprochen von Benas Levy.— Cynagogengesang. Vom Königl. Musikdirektor A. Friedmann, Berlin. — Feuilleton: Der Sohn des Elias. Von Jul ins Weil. — Ter General von Chammerow. Purimhumoreske von Sam. Gordou. Frei übersetzt von M. Pulvermann. — Büchereinlauf. Der Gemeindebote (Beilage zur „Allgemeinen Zeitung des Judentums"). Berlin, Lissa i. P., Rakel, Köslin, Hamburg, Aus Ostfriesland, Bad Kissingen, Hannover, Wien, Budapest. — Von Rah und Fern. Lur Würdigung der „Mchtlimen". Von Theologus. VII. in ganz besonderes Schicksal hatte Abschnitt IX e der Richtlinien, der einige wenige Sätze über-Ehe und Eherecht enthält. Die Gegner stellen es so dar, als ob hier die Aufhebung des gesamten mosaisch-talmudischen Eherechts proklamiert und eine grundsätzlich andere Auffassung verkündet würde über Ehe und Familie, Liebe und Treue zwischen den Gatten, den Eltern und Kindern, den Verwandten der nächsten und ent-, fernteren Grade. Und wie bei einer dringenden Gefahr wurde in brennenden Worten das damit eingetretene „Schisma" konstatiert und das Judentum aufgesordert, das bedrohte Heiligtum, die Reinheit seiner Familien, zu schützen.. Man kann die ganze Ungeheuerlichkeit dieses Vorgehens nicht besser klarmachen als durch Niedrigerhängen einiger „Erklärungen". In der einen hieß es: „Zum Schutze der N e i n h eit des jüdischen Fa m i l i e n l e b e n s (!) müssen Maßnahmen getroffen werden, die in jedem Einzel f a l l e den Nachweis aller vom Religionsgesetz geforderten Vorbedingungen einer Eheschließung ermöglichen." In einer anderen: „Insbesondere können Ehescheidungen, welche nach ihrer Anordnung vollzogen sind, für eine Wiederverheiratung der Geschiedenen als ausreichend nicht erachtet werden." Wie gewöhnlich führte die maßloseste Sprache Herr Dr. Wohlgemuth; er redete (S. 62s von einer Sanktionierung dessen, was . . . als E h e b r u ch betrachtet wurde (ob es heute noch so betrachtet wird, darüber sagt er nichts); und an einer anderen Stelle: dann (nach Nichtigkeitserklärung einer Ehe durch ein liberales Rabbinat) darf auch die Frau ... das treiben, was n achbiblisch - ta l in u d i s ch e r A u f f a s s u n g Ehebruch ist. (ob auch nach seiner eigenen? aber eine solche darf man in religiösen Dingen bekanntlich nicht haben). Sehen wir . einen- Augenblick vom Gegenstände ah; was geht hier vor? Man denke sich einmal, Juristen hätten sich öffentlich für Abschaffung der Todesstrafe erklärt, andere für Beibehaltung. Werden die letzteren die anderen für verlustig ihrer Qualifikation erklären?. Staat und Gesellschaft würden sich gegen sie erheben,-«wenn sie eine solche Anwandlung zeigten. In religiösen Dingen mag der bei der Orthodoxie unter der Oberfläche stets glimmende Fanatismus ein mildernder Umstand sein; genügt das aber zur Entschuldigung, wenn Rabbiner mit der Amtsehre ihrer Berufsgenossen ein so freventliches Spiel treiben? Die Herren wundern sich, daß ihnen Rabbinate großer . Gemeinden so oft verschlossen bleiben. Sie haben doch-auch Schiller und Goethe, Kant und Schopenhauer studiert, und reden über Ibsen und Nietzsche. Etwas mehr Herzenskultur, meine Herren! Wen der Unfehlbarkeitsdünkel und religiöser Zelotismus hindert, dem verhaßten Gegner Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, wer ihn mit hochmütigen Erklärungen totzumachen unternimmt, der kann nicht verlangen, zu den wahrhaft erleuchteten Führern des Zeitalters, gerechnet zu werden. Nun aber zur Sache. Vielleicht ist der Inhalt jener wenigen Zeilen der Richtlinien (IX, e) so grundstürzend, von einem solchen Geiste der Unzucht und Frivolität erfüllt, daß das Vorgehender Gegner aus dem sittlichen Zorne heraus gerechtfertigt erscheint, und wenn es hundertmal gegen die guten Sitten verstieße? Nichts davon, die Frivolität bleibt am Gegner haften. Esheißt zunächst: „Die Eheschließung erhält ihre- Weihe nur durch die religiöse Trauung." Theologisch-geschutte Männer, und nun gar talmudische Dialektiker, wie Dr. Wohlgemuth, mußten wissen, daß damit die prinzipielle Anerkennung sämtlicher mosaisch-talmudischen Ehebestimmungen ausgesprochen war. Statt dessen wagte man die verleumderische Unterstellung, als ob bie Ehe hiernach gerade als ein rein bürgerlicher Akt erscheine, zu dem nur die Traurede des liberalen Geistlichen hinzukommen solle! Der. Orthodoxe kann im liberalen Rabbiner nichts als den Prediger -anerkennen, darum verdreht er ihm das Wort Tra u un g im Munde zu Traurede. Der liberale Rabbiner ..brennt nur darauf, seine Traurede (gegen möglichst hohe Gebühren) anzubringen; daher ist es ihm ziemlich gleichgültig, ob er blutschänderische Ehebündnisse oder reine „einsegnet". Der Zweck ist erreicht; die unwissende Menge ist in ihrem Abscheu gegen den liberalen Rabbiner bestärkt; sie speit innerlich vor ihm aus. Es tut uns aufrichtig leid um so manche uns als würdige und maßvolle Kollegen bekannten Mitunterzeichner der „Erklärungen", daß sie sich.dazu haben bestimmen lassen, an einem solchen Treiben teilzunehmen. . Im folgenden Sätze werden die einzigen Ausnahmen bezeichnet, die die Richtlinien nicht mehr als Ehehindernisse angesehen wissen wollen, wo also, einer schon jahrzehntelang geübten Praxis entsprechend, die jüdische Trauung (mit oder ohne Traurede!) nicht verweigert werden solle. Was sind das für Ausnahmen? Vielleicht die Mischehe mit Christen, Deisten, - Monotheisten, Dissidenten öder Freidenkern? ., Wir fordern die Herren „Erklärer" aus, uns die Gewährung der

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