Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 76 (1912)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1912)
- Date
- 1912-10-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Lin unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse 76. ^skrxsnx Nr. 41 Berlin, II. Oktober 1912 Begründet von Rabbiner 9r. Ludwig Philippson Unter Leitung des Geheimen Regierungs-Rats Professor Dr. Ludwig Geiger Verlag: Rudolf Mosse, Berlin, Jerusalemer Strasse 46/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judentums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 4S/d, zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, -Berlin. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: durch den Buchhandel o^er die Post (in Berlin und Vororten durch unsere vertriebsstellen) bezogen vierteljährlich 3 NI. — Postscheckkonto 324. Tfnbttft Richtlinien süv das liberale Judentum. — Die Woche. — yUJjull.» Umrisse des liberalen Judentums. Von Rabbiner Dr. Norden in Elberfeld. — Ostmärkisches Judentum. Von Hermann Becker. — Juden und Unitcirier. Von Dr. Marcus Landau. — Feuilleton; Nasse. Erzählung von Georg I. Plotke. — Literarische Mitteilungen. — Sprechsal. Der Gemeindebote sBeilage zur »Allgemeinen Zeitung des Juden, tums"). Berlin, Posen, Hamburg, Dresden, Neustadt, Wien, Peters» bürg, Stockholm, Konstantinopel. — Von Nah und Fern. Ajchtlinim kür das liberale Judentum. m kommenden Sonntag, den 13. Oktober findet in Posen die diesjährige ordentliche Versammlung der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland statt, in der nach vorangehenden Referaten seitens der Herren Rabbiner Dr. Seligmann-Frankfurt a. M., Dr. Freuden t h a l - Nürnberg und Dr. . Vogelstein - Königsberg i. Pr. ein sorgfältig ausgearbeiteter Entwurf von Richtlinien zu einem Programm für das liberale Judentum zur Besprechung und hoffentlich zur einstimmigen Annahme gelangen wird. Zur Geschichte der Entstehung dieser Richtlinien, die schon in der vorliegenden Fassung ein positives Programm des religiösen Liberalismus darstellen, sei nach dem uns übermittelten Material folgendes mitgeteilt: Auf der Nürnberger Versammlung der Vereinigung für das liberale Judentum in Deutschland am 5. Juni 1910 stellte Rabbiner Dr. Seligmann-Frankfurt a. M. den Antrag, „eine sofort zusammentretende, etwa 15 Mitglieder zählende, aus Theologen und Nichttheologen zusammengesetzte Kommission zu ernennen mit dem Aufträge, innerhalb eines Jahres die Vorarbeiten zu erledigen, auf Grund deren ein positives Programm des . religiösen Liberalismus aufgestellt werden kann. Die Vorarbeiten der Kommission sollen veröffentlicht und der freien Diskussion anheimgegeben, der von derFünfzehner-Kommission auf Grund der Vorarbeiten ausgearbeitete Entwurf eines positiven Programms der nächsten (dritten) Hauptversammlung zur Verhandlung und Beschlußfassung übergeben werden." Der Antrag wurde von der Nürnberger Versammlung einstimmig angenommen. Zu Mitgliedern der Fünszehner-Kommission wurden gewählt: Justizrat V r e sl a u er - Berlin als Vorsitzender, die Herren Rabbiner Dr. Appel- Karlsruhe, Dr. Blumenthal - Berlin, Dr. Fveud en th al - Nürnberg, Dr.> Nor p e n Elberfeld, Dr. Seli g m a n n - Frankfurt ä. M., Dr. Bo gelstein-Stettin, Dr. Vo g elstein-Königsberg und die Herren Justizrat Blau-Franksurt a. M., Oberlehrer Professor Dr. B l a s ch k e- Berlin, Oberkantor Y H enle- Hamburg, Rechtsanwalt Dr.. Kaempfer - Posen, Geh. ' Oberregierungsrat Dr. Mayer- Karlsruhe, Justizrat Dr. Ofner- München, Justizrat Dr. H: V. Simon-Berlin. Der Kommission wurde das Recht der Kooptation bzw. der jeweiligen Hinzuziehung von wissenschaftlichen Autoritäten bewilligt. ■ Die erste Kommissionssitzung fand in Berlin am 16. September 1910 statt. Nach eingehenden Debatten prinzipieller Natur über Möglichkeit und Opportunität von Richtlinien überhaupt, wogegen von mehreren Kommissionsmitgliedern erhebliche Bedenken geäußert wurden, kam man schließlich doch — insbesondere infolge des bedeutsamen Eingreifens von Dr. Blau-Frankfurt a. M. in die Debatte — zu dem einmütigen Beschluß, auf Grund des vorgelegten Arbeitsprogramms weiter vorzugehen. Die zweite wichtige Sitzung wurde fast fünf Monate später, am 29. Januar 1911, in Berlin abgehalten. In der Zwischenzeit waren von Seligmann und dem inzwischen verstorbenen Vogelstein-Stettin gemeinschaftlich der erste Entwurf der Richtlinien, von Vogelstein-Königsberg ein Referat über die Stellung des liberalen Judentums zur religiösen Lehre, von Freudenthal und Blumcnthal je ein Referat über die Stellung des liberalen Judentums zum Religionsgesctz, von Vogelstein-Stettin und Veit Simon-Berlin je ein Referat über die Ehegesetze, von Henle-Hamburg ein Referat über shnagogale Gesänge ausgearbeitet worden. Zur Grundlage aller weiteren Verhandlungen wurde nunmehr nach längerer Debatteder vorgelegte Entwurf der Richtlinien genommen, in welchen die Ergebnisse der Spezialreferate hineingearbeitet wurden. Punkt für Punkt dieses Entwurfes wurde in derselben und in vier weiteren Sitzungen zu Berlin am 18. März, 6. Juni, 3. September und 4. November durchberaten. Jeder Gedanke, jedes Wort fast wurde aus die Wagfchale gelegt. Andere Mitglieder der Kommission, wie Geh. Oberregierungsrat Dr. Mayer-Karlsruhe und Rechtsanwalt Kaempser-Poseiu arbeiteten teils aus eigenem Antrieb, teils im Auftrag der Kommission die Richtlinien noch einmal durch und legten der Kommission zum Teil überarbeitete Entwürfe der Richtlinien vor. Dem von der Nürnberger Versammlung eingeräumten Rechte der Kooptation wurde insofern Rechnung getragen, als der nahezu fertig gestellte Entwurf einigen bekannten Männern der Wissenschaft zur Begutachtung vorgelegt wurde, deren Mithilfe wertvolle Verbesserungen zu verdanken sind. Am Ende des Jahres 1911, nach der siebenten Kommissionssitzung, war das Werk soweit gediehen, daß man der Frage näher treten konnte, aus welche Weise der Entwurf einem größeren Kreise vorgelegt werden könne. Da waren es die rabbinischen. Mitglieder der Fünszehner-Kommission, welche daraus hinwiesen, daß das weitere Vorgehen nunmehr in die Hand der Rabbiner gelegt werden müsse. Ohne die Autorität der liberalen Rabbiner und ihre Bereitwilligkeit, sich an die Spitze der liberalen Bewegung in den einzelnen Gemeinden zu stellen, sei mit der bloßen Ausstellung von Richtlinien an sich nichts gewonnen. In diesem Sinnne beschloß denn auch nach vielfachen lebhaften Erörterungen die Fünszehner- Kommission und gab damit den Beweis einer nicht hoch genug anzueckennenden Selbstentäußerung. Denn die Hauptarbeit an den Richt- . linien bis nahe zum Abschluß war durch die Fünszehner-Kommission geleistet wprden. Am 6. November 1911 tagte in Berlin die Versammlung der liberalen Rabbiner Deutschlands. In seinem dort gehaltenen Vortrag: „Unsere Stellung zu den Rabbinerversammlungen und Synagogen des neunzehnten Jahrhunderts", sprach Rabbiner Dr. Freudenthal-Nürnberg von der Pflicht der heutigen liberalen Rabbiner, programmatische Richtlinien festzulegen. Seligmann-Franksurt griff sofort den Gedanken aus und stellte in der Rabbinerversammlung den Antrag, -eine Kommission zur Ausarbeitung eines Entwurfs von Richtlinien zu